Bayern: AOK klagt gegen eigenen Hausarztvertrag
Keine Ruhe in Bayern: Wieder müssen sich Richter mit einem Hausarztvertrag beschäftigen. Diesmal klagt die AOK - weil sie den Schiedsspruch nicht hinnehmen will.
Veröffentlicht:MÜNCHEN (sto). Die AOK Bayern hat jetzt gegen den Schiedsspruch zum Hausarztvertrag Klage beim Sozialgericht München eingereicht.
Das Verfahren sei erst nach dem Start des Hausarztvertrages eingeleitet worden, um die laufende Umsetzung des durch Schiedsspruch festgesetzten Vertrags nicht zu gefährden und Irritationen bei Ärzten und Versicherten zu vermeiden, teilte die AOK mit.
Dieser "juristische Feldzug gegen die eigenen Versicherten" sei nicht nachvollziehbar, erklärte der Vorsitzende des Bayerischen Hausärzteverbandes (BHÄV), Dr. Dieter Geis, in einer ersten Stellungnahme.
Nach dem Gesetz habe jeder gesetzlich Versicherte ein Anrecht darauf, sich in einen Hausarztvertrag einschreiben zu können.
Einschreibungen weiter möglich
Außerdem habe das Bayerische Gesundheitsministerium immer klar gestellt, dass es sich bei diesem Hausarztvertrag um einen Vertrag nach altem Recht handelt, so Geis.
Die AOK begründet ihre Klage mit Regelungen im Schiedsspruch, die nach ihrer Ansicht nicht im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben stehen. Die Klärung dieser Rechtsfragen sei von großer systemischer Bedeutung und daher unverzichtbar.
Ungeachtet dessen könnten sich sowohl Ärzte wie Versicherte weiter und zu unveränderten Bedingungen in den Hausarztvertrag einschreiben, da die Klage keine aufschiebende Wirkung habe, betonte die AOK.
Seit dem 1. Juli können in Bayern wieder praktisch alle gesetzlich Versicherten an der hausarztzentrierten Versorgung teilnehmen.
Je nach Kasse seien bis zu 80 Prozent der im Hausärzteverband organisierten Hausärzte mit dabei, teilte dazu der BHÄV mit. Insgesamt hätten sich bereits mehr als eine Million Versicherte eingeschrieben.