Korruption
Bayern nimmt Kampf gegen Bestechung auf
Ab 1. Oktober gehen Bayerns Staatsanwälte gegen Bestechung im Gesundheitswesen vor. Auf Bundesebene lässt ein Gesetz zwar noch auf sich warten - doch die Bedenken sind jetzt schon groß. Denn ambulant-stationäre Kooperationen könnten schnell in Verdacht geraten.
Veröffentlicht:BERLIN. In München, Nürnberg und Hof nehmen ab kommenden Mittwoch, 1. Oktober, Schwerpunktstaatsanwaltschaften den Kampf gegen Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen auf.
Der bayrische Justizminister Professor Winfried Bausback (CSU) erweist sich damit als schneller als die Koalition in Berlin.
Union und SPD haben im Koalitionsvertrag vereinbart, einen Straftatbestand zur Korruption im Gesundheitswesen zu schaffen.
Das Vorhaben steht noch am Anfang. In einigen Monaten will Justizminister Heiko Maas (SPD) einen Referentenentwurf für eine Änderung des Strafgesetzbuches vorlegen, lautet die Sprachregelung im Justizministerium.
Ein "Lex Ärzte" soll es nicht geben, hat Maas Anfang September nach einem Fachforum im Justizministerium betont. Es soll alle Heilberufe betreffen.
Bayern prescht vor
Im vergangenen Jahr war der Versuch der schwarz-gelben Koalition, einen Korruptionsparagrafen im SGB V unterzubringen, gescheitert.
Eine Bundesratsinitiative der Länder Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Rheinland-Pfalz fiel dem Ende der Legislaturperiode zum Opfer. Bayern ist nun vorgeprescht und stellt einen neuen Entwurf zur Diskussion.
Bei einer Veranstaltung des Bundesverbands der Ärztegenossenschaften am Freitag in Berlin warnte Dr. Tilmann Holzer, Mitarbeiter der Fraktion der Grünen, davor, gewollte Kooperationen im Gesundheitswesen zu kriminalisieren.
Genossenschaften und Ärztenetze sollten im Gesetzgebungsverfahren darauf dringen, dass der Gesetzestext präzise abgefasst werde und konkret auf die Verfolgung "schwarzer Schafe" ziele.
Holzer plädierte zudem für eine Evaluationsklausel im Gesetz.
Strukturierte Zuweisung noch möglich?
Der Bundesverband fürchtet, dass der geplante Paragraf 299a im Strafgesetzbuch Arztnetze, ambulant-stationäre Kooperationen, Apparategemeinschaften, Laborgemeinschaften und Ärztegenossenschaften kriminalisieren könnte.
Die bisherigen Anläufe auf einen Korruptionsparagrafen seien so formuliert gewesen, dass jede Form der strukturierten Zuweisung, also zum Beispiel auch die vom Gesetzgeber gewollte Zusammenarbeit in der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung, staatsanwaltliche Ermittlungen hätte auslösen müssen.
Einer Rechnung von Transparency International aus dem Jahr 2011 zufolge soll der durch Korruption angerichtete Schaden für die gesetzliche Krankenversicherung rund zehn Milliarden Euro im Jahr betragen.
Die Privatversicherer büßten demnach 1,5 Milliarden Euro im Jahr ein. (af)