Betrugs-Vorwürfe

Berliner KV-Chefs müssen doch vor Gericht

Nun muss sich die Berliner KV-Spitze doch strafrechtlich für Übergangsgelder verantworten: Noch im Juni hatte das Landgericht die Eröffnung eines Hauptverfahrens abgelehnt - doch diese Entscheidung ist jetzt hinfällig.

Angela MisslbeckVon Angela Misslbeck Veröffentlicht:
Die Kassenärztliche Vereinigung in Berlin.

Die Kassenärztliche Vereinigung in Berlin.

© Laurin Schmid / dpa

BERLIN. Die Vorstände der KV Berlin sowie der ehemalige Vorsitzende der Vertreterversammlung müssen sich im Zusammenhang mit der widerrechtlichen Auszahlung von insgesamt 549.000 Euro Übergangsgeld im Jahr 2011 nun doch wegen Untreue vor Gericht verantworten.

Der 2. Strafsenat des Berliner Kammergerichts hat Anfang November die Anklage der Staatsanwalt gegen die Vorstände und den Vorsitzenden der Vertreterversammlung zur Hauptverhandlung vor einer großen Strafkammer des Landgerichts Berlin zugelassen. Damit revidierte er die Entscheidung des Landgerichts, das die Eröffnung des Hauptverfahrens im Juni abgelehnt hatte (wir berichteten).

Das Kammergericht sieht einen "handgreiflichen und eklatanten Verstoß gegen Haushaltsrecht". Nach gegenwärtigem Stand sei davon auszugehen, dass die Angeschuldigten gewusst hätten, dass die Bewilligung und Auszahlung der Übergangsgelder mit haushaltsrechtlichen Grundsätzen keinesfalls zu vereinbaren gewesen sei.

Kein Übergang, darum auch kein Übergangsgeld

Den Angeschuldigten sei bewusst gewesen, dass bei Fortsetzung der Vorstandstätigkeit eben kein "Übergang" stattgefunden habe und ihnen deshalb Übergangsgelder nicht zugestanden hätten.

Das Landgericht war dagegen davon ausgegangen, dass den Angeschuldigten nicht nachgewiesen werden könne, dass sie die ihnen vorgeworfene Untreue auch vorsätzlich begangen hätten, zumal sie sich zuvor auch anwaltlich hätten beraten lassen.

Sie hätten jedoch objektiv eine Untreue im Sinne von Paragraf 266 Strafgesetzbuch und insbesondere auch einen Pflichtverstoß begangen. Auch das Landgericht vertrat schon die Auffassung, die Übergangsgelder hätten nicht bewilligt und ausgezahlt werden dürfen, da dies gegen den haushaltsrechtlichen Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit verstieß, dem die KVB als öffentlich-rechtliche Körperschaft verpflichtet gewesen sei.

Die Anklage der Berliner Staatsanwalt wegen Untreue schwebt seit 23. Februar dieses Jahres. Der mitangeklagte Vorsitzende der Vertreterversammlung (VV), Dr. Jochen Treisch, ist den daraus entstandenen Rücktrittsforderungen in der VV nachgekommen.

Die Vorstände Dr. Angelika Prehn, Dr. Uwe Kraffel und Burkhard Bratzke sind weiterhin im Amt. Die neue VV-Vorsitzende Dr. Margret Stennes hat sich von der VV bereits das Recht erbeten, externen Rechtsbeistand einzuschalten, um etwaige Ansprüche der KV gegen die Angeklagten zu prüfen.

Auf Nachfrage der "Ärzte Zeitung" war die KV Berlin nicht zu einer Stellungnahme bereit.

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