Vorwurf finanzieller Ungleichbehandlung
Berliner Krankenhäuser klagen gegen den Senat wegen Vivantes
Das Land Berlin bevorzugt seinen eigenen Krankenhauskonzern Vivantes finanziell. Ein Verbund von Kliniken klagt deshalb gegen den Senat.
Veröffentlicht:Berlin. Wegen des Vorwurfs der finanziellen Ungleichbehandlung hat ein Zusammenschluss aus rund 30 privaten und frei-gemeinnützigen Kliniken aus Berlin gegen den Senat geklagt. Die DRK-Kliniken Berlin Köpenick reichten die Klage am Donnerstag für das Klinikbündnis ein, wie der gemeinnützige Verbund DRK Kliniken Berlin mitteilte. Eine Sprecherin des Berliner Verwaltungsgerichts bestätigte den Eingang der Klage.
Die Krankenhäuser beklagen, dass der landeseigene Klinikverband Vivantes durch millionenschwere Sonderzahlungen bevorzugt werde. Den Angaben zufolge sind für Vivantes zum Beispiel im diesjährigen Haushalt zusätzlich 224,9 Millionen Euro für den Ausgleich von Defiziten und weitere Investitionen vorgesehen. Auch in den Haushaltsberatungen für die kommenden Jahre stünden Investitionen von mehreren Hundertmillionen Euro zur Debatte.
Vorwurf der Ungleichbehandlung
Berlin: Klinik-Bündnis klagt gegen Bevorzugung von Vivantes
Ungerechtigkeit bei Haushaltsplanung
Der Vorsitzende der Geschäftsführung der DRK-Kliniken Berlin, Christian Friese, sagte: „Wir stellen tagtäglich weit mehr als die Hälfte der stationären Gesundheitsversorgung in Berlin sicher, sollen bei der Verteilung der Finanzmittel durch das Land aber weiterhin eklatant benachteiligt werden.“
Bereits im Juli hatte das Bündnis mit einer Klage gedroht und kritisiert, dass Zahlungen an Vivantes deutlich über den regulären Investitionsmitteln des Landes, die für alle Berliner Kliniken zur Verfügung stünden, lägen. „Konstruktive Gespräche“ mit der Gesundheitssenatorin hatten nach Angaben von Friese nicht geholfen. „Es fehlten nach wie vor konkrete Lösungsvorschläge seitens der Senatsverwaltungen.“ Allerdings: Sollte es konkrete Lösungsansätze geben, die „Ungerechtigkeiten bei der Haushaltsplanung“ zurückzunehmen, könnten die Kliniken die Klage „jederzeit zurücknehmen“. (dpa)