Sanitäter blockiert

Betrunkener behindert Rettungswagen - Gericht verhängt Bewährungsstrafe

Weil er sich einem Rettungswagen entgegenstellte, der zu einem kranken Kind unterwegs war, wurde ein 32-Jähriger aus Potsdam zu sieben Monaten Haft Bewährung verurteilt. Die Sanitäter mussten für das Kind einen anderen Wagen anfordern.

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Trotz Blaulichts hatte ein Rettungswagen keine freie Fahrt, weil ein Mann die Sanitäter an der Weiterfahrt hinderte. Nun setzte es eine Strafe für ihn. 

Trotz Blaulichts hatte ein Rettungswagen keine freie Fahrt, weil ein Mann die Sanitäter an der Weiterfahrt hinderte. Nun setzte es eine Strafe für ihn.

© Mathias Ernert / DRK

Potsdam. Wegen Behinderung von Rettungskräften und Widerstands gegen Polizisten hat das Amtsgericht Potsdam einen 32-Jährigen zu einer Bewährungsstrafe von sieben Monaten verurteilt.

Der 32-Jährige hatte am Donnerstag im Prozess eingeräumt, sich im Januar 2021 in Teltow gemeinsam mit einem Freund einem Rettungswagen entgegengestellt zu haben, der mit Blaulicht zu einem erkrankten Kind unterwegs war. Der Angeklagte gab an, dass er bei der Tat betrunken gewesen sei und Drogen genommen habe.

Der Rettungssanitäter schilderte vor Gericht, dass er damals mit einer Kollegin zu einem an Fieberkrämpfen leidenden Kind unterwegs war. An einer Straßenecke habe der Angeklagte, der in Begleitung eines weiteren Mannes mit einem Kind auf der Schulter gewesen sei, gewunken und gerufen. In der Annahme, dass es sich um das kranke Kind handele, hielten die Rettungskräfte an.

An der Weiterfahrt gehindert

Nachdem sich der Irrtum aufgeklärt hatte, wollten die Rettungskräfte weiterfahren - doch beide Männer hätten sie daran gehindert, berichtete der Sanitäter. Der 32-Jährige habe durch das geschlossene Beifahrerfenster gedroht und mit einer Flasche auf den Wagen geschlagen.

Daraufhin habe man für das erkrankte Kind einen anderen Rettungswagen angefordert und den flüchtenden 32-Jährigen verfolgt, so der Sanitäter. Ein Polizist schilderte dem Gericht, dass der 32-Jährige die alarmierten Beamten nicht zur Feststellung der Personalien in die Wohnung gelassen und übel beleidigt habe.

Da der 32-Jährige bereits im vergangenen Jahr unter anderem wegen Drogen-Anbaus, Trunkenheitsfahrten und Diebstahls zu einer Bewährungsstrafe von neun Monaten verurteilt worden war, bildete das Gericht eine Gesamtstrafe von einem Jahr zur Bewährung. Der 32-Jährige nahm das Urteil an. (dpa)

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Kommentare
Ulrich Pohl 19.01.202317:42 Uhr

Total falsches Zeichen.
3 Monate Mindeststrafe OHNE Bewährung wäre das Minimalziel eines Urteils gewesen. Sonst machen solche Vollpfosten immer weiter, wohl wissend, dass die Strafe keinesfalls abschreckend wird.

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