Notfallversorgung

Rettungsdienst in Brandenburg: „Das kann teuer werden“

CDU-Gesundheitspolitiker Professor Michael Schierack kritisiert die bestehenden Modalitäten in der gestaltung des Brandenburger Rettungsdienstes.

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Potsdam. Das Land Brandenburg unternimmt vorläufig nichts dagegen, dass einzelne Landkreise, etwa die Kreise Ostprignitz-Ruppin und Oberspreewald-Lausitz, in ihren Gebührensatzungen für den Rettungsdienst festlegen, dass Patienten an den Kosten des Einsatzes beteiligt werden können, wenn der Rettungswagen alarmiert wird, die betreffende Person aber anschließend nicht ins Krankenhaus transportiert wird. Das geht aus einer schriftlichen Antwort von Gesundheitsministerin Britta Müller (parteilos, für BSW) auf eine mündliche Anfrage des CDU-Gesundheitspolitikers Professor Michael Schierack hervor, die der „Ärzte Zeitung“ vorliegt.

Die Landkreise seien berechtigt, Benutzungsgebühren für den Rettungsdienst zu erheben, heißt es in der Antwort. „Gebührenschuldner ist grundsätzlich die Person, die Leistungen des Rettungsdienstes in Anspruch nimmt.“

Vor diesem Hintergrund obliege es den jeweiligen Trägern des Rettungsdienstes, mit den Kostenträgern zu einer Abstimmung über die zu kalkulierenden Gebühren der erbrachten Rettungsdienstleistungen zu kommen. Dabei gebe das Brandenburgische Rettungsdienstgesetz aber keine bestimmte Kalkulationssystematik vor.

Das für Rettungswesen zuständige Ministerium sei mit allen Beteiligten im Austausch, um gemeinsame Lösungswege für die schwierige Situation derjenigen Rettungsdienstträger herbeizuführen, bei denen eine Abstimmung mit den Kostenträgern noch ausstehe.

Schierack kritisiert auf Nachfrage, dass die Landesregierung nur durch Moderation aktiv werde. „Es besteht weiter die Gefahr, dass Patienten, die nicht ins Krankenhaus eingeliefert werden, den Einsatz bezahlen müssen“, sagte Schierack. „Das kann teuer werden.“ (lass)

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