Sterbehilfe

Britischer Gesetzentwurf zu Suizidbeihilfe stößt auf Kritik

Nach langer Debatte hat das Unterhaus in London für ein neues Gesetz zur Regelung des assistierten Suizids gestimmt. In Kraft treten kann es noch nicht. Kritik an dem Vorhaben kommt auch aus Deutschland.

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London. Die vom britischen Unterhauses verabschiedete Liberalisierung der Sterbehilfe zieht weiter Kritik auf sich. Der Gesetzentwurf der Labour-Abgeordneten Kim Leadbeater sieht vor, dass unheilbar Kranke in England und Wales unter strengen Bedingungen in den Suizid begleitet werden dürfen. Bisher gilt Suizidbeihilfe als Straftat, die mit bis zu 14 Jahren Haft geahndet werden kann.

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Kritik an dem Vorhaben kam nicht zuletzt aus den Reihen der Kirche. Justin Welby, Erzbischof von Canterbury und geistliches Oberhaupt der anglikanischen Church of England, warnte vor den Folgen einer Legalisierung. So könnten sich alte Menschen zum Suizid gedrängt fühlen, weil sie Angehörigen nicht zur Last fallen wollten. Überdies drohe eine Ausweitung des Gesetzes auf Personen ohne unheilbare Erkrankung.

Die „Deutsche Stiftung Patientenschutz“ äußerte sich ebenfalls besorgt. Zwar müsse das Gesetz noch eine weitere parlamentarische Hürde nehmen, sagte Vorstand Eugen Brysch der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA). Doch es zeichne sich ab, dass in Großbritannien jeder Bürger künftig einen Rechtsanspruch auf Suizidbeihilfe bekommen werde.

Auch Ärzte, die sich nicht beteiligen wollten, würden indirekt verpflichtet, entsprechende Tötungsangebote zu vermitteln. „Aus dem Musterland für Palliative Care und Hospizarbeit ist mittlerweile eine Entwicklungsland geworden“, so Brysch. „Die gesetzlich finanzierten Angebote für Sterbebegleitung wurden in Großbritannien in den letzten Jahren totgespart.“ (KNA/eb)

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