Widerstand der katholischen Kirche
Toskana verabschiedet Gesetz zu medizinisch assistiertem Suizid
Trotz Aufforderung des Verfassungsgerichts findet Italiens Parlament keine gesetzliche Regelung zur Sterbehilfe. So gehen die Regionen eigene Wege. In der Toskana endet dieser erstmals mit einem Gesetz.
Veröffentlicht:Rom. Als erste Region Italiens hat die Toskana ein Gesetz mit Regelungen zu medizinisch assistiertem Suizid verabschiedet. Nach zweitägiger Debatte nahm der Regionalrat am Dienstagabend den Gesetzesvorschlag an. Er legt Zeitrahmen und Zuständigkeiten für den Zugang zum Verfahren der ärztlich assistierten Selbsttötung fest.
Maximal 37 Tage dürfen demnach vergehen von Antragstellung, dem Einsetzen einer Medizin- und Ethik-Kommission, der Zuweisung eines Arztes und eines Medikamentes bis zur Ausführung der Selbsttötung – wenn der Antrag angenommen wird. Weiter sieht das Gesetz die Gleichbehandlung aller Patienten vor, die sich mit dem Anliegen an die lokalen Gesundheitsbehörden wenden. Das gesamte Verfahren ist kostenfrei. Innerhalb von 60 Tagen kann Italiens Regierung das Gesetz vor dem Verfassungsgericht anfechten.
Kritik von der katholischen Kirche
Die Bischöfe der Toskana verurteilten das Gesetz als „Niederlage für alle“. „Wir nehmen die Entscheidung des Regionalrats der Toskana zur Kenntnis, aber dies wird unseren Einsatz zugunsten des Lebens nicht einschränken, niemals und unter keinen Umständen“, so der Vorsitzende der Toskanischen Bischofskonferenz, Kardinal Augusto Paolo Lojudice.
In seiner Stellungnahme am Dienstagabend schreibt er weiter: „Den Krankenhausseelsorgern, den Ordensleuten und den Freiwilligen, die in Hospizen und an all den Orten arbeiten, an denen man jeden Tag mit Krankheit, Schmerz und Tod konfrontiert ist, sage ich, dass sie nicht aufgeben und weiterhin Hoffnung und Leben bringen sollen. Trotz allem.“
Kein nationales Gesetz – trotz Forderungen
National gibt es bislang keine festen Regelungen zu assistiertem Suizid. Im Jahr 2019 entschied Italiens Verfassungsgericht, dass es unter bestimmen Umständen straffrei sei, die Ausführung eines frei gebildeten Suizidvorsatzes zu erleichtern. Im vergangenen Jahr bestätigte es die damals festgelegten Voraussetzungen für den Zugang zu assistiertem Suizid. Der Aufforderung der Richter, eine gesetzliche Regelung zu entwerfen, kam das italienische Parlament bislang jedoch nicht nach. In anderen Regionen Italiens stehen entsprechende Gesetze zur Diskussion. (KNA)