KBV

Bundeskartellamt sieht Hinweise auf Absprachen

Die Ausschreibung von politischen Beratungsleistungen durch die KBV war wohl nicht sauber. Wird dies Konsequenzen nach sich ziehen?

Anno FrickeVon Anno Fricke Veröffentlicht:
Das Bundeskartellamt hat sich die Ausschreibung von politischen Beratungsleistungen durch die KBV angesehen.

Das Bundeskartellamt hat sich die Ausschreibung von politischen Beratungsleistungen durch die KBV angesehen.

© dpa

BERLIN. Die schlechten Nachrichten für die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) reißen nicht ab. Das Bundeskartellamt hat einen auch von KBV-Chef Dr. Andreas Gassen attackierten Bericht der KBV-Innenrevision gestützt.

Die Sonderkommission Kartellbekämpfung beim Bundeskartellamt hat nun Unregelmäßigkeiten bei der Vergabe von Aufträgen durch Gassen nicht ausgeschlossen.

Anzeichen für "kartellwidrige Absprachen"

Es beständen Indizien dafür, dass "kartellwidrige Absprachen bezüglich der Ausschreibung von Beratungsdienstleistungen (...) stattgefunden haben", heißt es in einem Schreiben der Behörde an die KBV, das der "Ärzte Zeitung" vorliegt.

Die Absprache sei demnach zwischen den Unternehmen erfolgt, die zur Teilnahme an der Ausschreibung aufgefordert waren.

Bei der freihändigen Vergabe ging es darum, Beratungsleistungen einzukaufen, die der KBV mit Blick auf die Bundestagswahl 2017 Vorteile bringen sollten. Die Einschätzung aus dem Kartellamt unterfüttert nun den Verdacht, dass die Vergabe so angelegt worden war, dass ein bestimmter Bieter zum Zuge kommen sollte.

Ein Teilnehmer gab nicht einmal ein Gebot ab

Beim Angebot des einen Bieters könnte es sich um eine "teils abgekürzte und umformulierte Fassung des Unternehmens handeln, welches mit dem niedrigsten Gebot den Zuschlag erhalten hat", heißt es in dem Brief.

Der dritte Teilnehmer gab erst gar kein Gebot ab, da er ohnehin mit der dann beauftragten Agentur verflochten sei und dieselbe Firmenadresse habe wie der Gewinner.

Auf die Textähnlichkeiten und mögliche Verbindungen zwischen zwei Bietern hatte auch die Innenrevision bereits verwiesen. Sie hatte sogar die sofortige Beendigung der Zusammenarbeit mit der in Frage stehenden Politikberatungs-Agentur und die Information der Kartellbehörden empfohlen.

Gassen wiederum hatte den Vermerk der Revision als "fehlerhaft" bezeichnet. Unter anderem sei er selbst nicht zu den Vorgängen befragt worden.

Konsequenzen für die KBV?

Konsequenzen müssen die Verantwortlichen zunächst nicht fürchten. Für die Kartellfahnder ist das Volumen des Auftrags mit rund 300.000 Euro zu klein, um tätig zu werden. Auch die teilnehmenden Unternehmen werden in dem Schreiben als "eher klein" beschrieben. Zudem gehe die Behörde nicht davon aus, dass hier ein Markt aufgeteilt werde.

Der Compliance-Beauftragte der KBV hat dennoch "dringenden Handlungs- und Regelungsbedarf" angemeldet. Es könne nicht sein, dass die Beschaffungsordnung der KBV für den Vorstand nicht gelte. Regelungslücken sollten geschlossen werden, heißt es in seinem Bericht vom 20. Oktober.

Gassen reagierte gelassen. Entscheidend sei, dass es kein Kartellverfahren gebe. Die internen Vergabeverfahren würden auf den Prüfstand gestellt. Hinter die Kulissen potenzieller Bieter könne die KBV nicht schauen, sagte Gassen dem "Handelsblatt".

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