Frauenärzte sind skeptisch
Bundesrat billigt Gesetz gegen Gehsteigbelästigungen
Schwangere werden immer wieder auf der Straße angepöbelt, wenn sie sich wegen eines möglichen Abbruchs beraten lassen wollen. Ein Gesetz soll den Frauen helfen. Gynäkologen befürchten, dass es trotzdem weiter zu Spießrutenläufen kommt.
Veröffentlicht:Berlin. Schwangere sollen vor Beratungsstellen besser vor Anfeindungen von Abtreibungsgegnern geschützt werden. Der Bundesrat ließ dazu am Freitag eine Novelle des Schwangerschaftskonfliktgesetzes passieren.
Ein Schwangerschaftsabbruch ist in Deutschland nur legal, wenn die Schwangere sich mindestens drei Tage vor dem Eingriff hat beraten lassen. Auch darf ein Abbruch nur von einem Arzt oder einer Ärztin innerhalb von zwölf Wochen ab der Empfängnis durchgeführt werden.
Bei Protestaktionen von Abtreibungsgegnerinnen und -gegnern wirken die Protestierenden laut Bundesregierung häufig direkt auf Schwangere ein. Die Betroffenen würden gezielt belästigt und mit verstörenden Bildern und Schriften konfrontiert und so unter erheblichen psychischen Druck gesetzt und zum Teil nachhaltig verunsichert. Mitarbeitende von Beratungsstellen würden daran gehindert, ihrer Tätigkeit nachzugehen.
Bußgeld von bis zu 5.000 Euro möglich
Mit der Gesetzesänderung müssen die Länder nun sicherstellen, dass Schwangere ungehinderten Zugang zu Beratungsstellen und Einrichtungen, die entsprechende Eingriffe vornehmen, erhalten.
Das Gesetz untersagt es zudem, in einem Eingangsbereich von 100 Metern Schwangeren das Betreten einer Beratungsstelle oder einer entsprechenden Einrichtung absichtlich zu erschweren oder ihnen gegen ihren Willen die eigene Meinung zu Schwangerschaftsabbrüchen aufzudrängen. Verstöße können mit einem Bußgeld von bis zu 5.000 Euro bestraft werden.
Der Berufsverband der Frauenärzte (BVF) begrüßte am Freitag, dass sogenannte Gehsteigbelästigungen zukünftig sanktioniert werden können. „Auf diese Notwendigkeit haben wir lange Zeit aufmerksam gemacht“, betonte Dr. Klaus Doubek, BVF-Präsident.
Allerdings: „Inwieweit sich damit die Versorgungssituation ungewollt Schwangerer tatsächlich verbessern wird, bleibt abzuwarten, denn die im Gesetz formulierten Tatbestände werden bestimmte subtilere Aktionen und Belästigungen nicht erfassen, obwohl diese eine abschreckende Wirkung und negativen Einfluss auf Schwangere, als auch die Mitarbeitenden von Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen und Einrichtungen, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen, haben“, so Doubek. (dpa/juk)