Arzneimittelstudien

Bundesrat billigt gruppennützige Arzneitests

Veröffentlicht:

BERLIN. Nach langer Kontroverse um Arzneimittelstudien an Demenzkranken hat der Bundesrat einen Haken unter das "Vierte Gesetz zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften" gemacht.

Er verzichtete vergangenen Freitag darauf, den Vermittlungsausschuss anzurufen. Das Regelwerk setzt eine EU-Verordnung um. Erlaubt wird unter engen Vorgaben die gruppennützige Forschung mit nicht-einwilligungsfähigen Erwachsenen.

Gemeint sind Tests, die dem Studienteilnehmer nicht unmittelbar zu Gute kommen. Der Proband muss dafür seine Einwilligung im gesunden Zustand schriftlich nach ärztlicher Aufklärung erteilt haben.

Anfang November hat der Bundestag in einer Debatte ohne Fraktionsbindung mit 330 Stimmen dieser Regelung zugestimmt. (fst)

Jetzt abonnieren
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Zentrale EU-Zulassung

EMA-Ausschuss spricht sieben positive Empfehlungen aus

Gegen Verschwendung

Warum ein Kardiologe Kunstwerke aus Müll macht

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

„ÄrzteTag“-Podcast

Koalitionsvertrag im Pädiatrie-Check: „Man zeigte sich stets bemüht“

Lesetipps
Husten und symbolische Amplitude, die die Lautstärke darstellt.

© Michaela Illian

S2k-Leitlinie

Husten – was tun, wenn er bleibt?