Notfallreform

Bundesregierung hält an ärztlichem Dispensierrecht fest

Ärzte in Notdienstpraxen sollen künftig auch Arzneimittel abgeben dürfen – in ausgesprochen engen Grenzen. Die Länder sind strikt dagegen.

Veröffentlicht:

Berlin. Das apothekenexklusive Dispensierrecht zählt zum geheiligten Kernbestand der Branche. Im Zuge der Notfallreform will die Bundesregierung allerdings Ärzten in Notdienstpraxen ein Dispensierrecht einräumen – in sehr engen Grenzen: Nämlich lediglich für den akuten Bedarf eines Patienten „in einer zur Überbrückung für längstens drei Tage benötigten Menge“, wenn „im unmittelbaren Anschluss an den Tag der Behandlung in der Notdienstpraxis ein Wochenende oder ein Feiertag folgt.“ Und das auch nur solange, wie kein Versorgungsvertrag mit einer ortsansässigen Apotheke existiert.

Dagegen hatte im Rahmen seiner Stellungnahme der Bundesrat Einspruch erhoben und die Streichung der entsprechenden Passagen im Kabinettsentwurf gefordert. Begründung: Durch die Abgabe von Arzneimitteln in Notdienstpraxen sei „eine möglicherweise erforderliche Beratung durch fachkompetentes pharmazeutisches Personal nicht ausreichend sichergestellt“. Das bereits etablierte Notdienstsystem der Apotheken reiche aus, um Versorgung und Beratung auch nach Behandlungen in Notdienstpraxen zu gewährleisten.

Versorgung „in unmittelbarer Nähe“

Die Bundesregierung sieht das anders. In Ihrer jetzt veröffentlichten Gegenäußerung zu den Änderungswünschen der Länderkammer heißt es kurz und bündig, der Vorschlag, auf das begrenzte Dispensierrecht zu verzichten, werde abgelehnt. Offenkundig soll Patienten nicht zugemutet werden, im Anschluss an den Besuch einer Notdienstpraxis auch noch eine notdiensthabende Apotheke suchen zu müssen.

Ohnehin seien die Kooperationspartner der geplanten Integrierten Notfallzentren (INZ) „zum Abschluss eines Kooperationsvertrages mit einer notdienstpraxisversorgenden Apotheke verpflichtet“. Solange ein solcher Vertrag noch nicht geschlossen ist, solle die Versorgung aber „in unmittelbarer Nähe zur Notdienstpraxis erfolgen können“, etwa um Antibiotika- oder Schmerztherapien sofort einzuleiten, wie es weiter heißt. Auf das Argument der bei ärztlicher Medikamentenabgabe fehlenden pharmakologischen Beratung geht die Regierung in ihrer Gegenäußerung nicht näher ein. (cw)

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Rettungsmedizin

UKSH-Ärztin Leonie Hannappel wird in Seattle geehrt

Kommentare
Susanne Dubuisson, Product Leader in Health Tech beim E-Health-Unternehmen Doctolib.

© Calado - stock.adobe.com

Tools zur Mitarbeiterentlastung

Online-Termine gegen den Fachkräftemangel

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Doctolib GmbH
In Deutschland gibt es immer weniger klinische Forschung. Was Deutschland hingegen zu leisten imstande ist, zeigte sich zuletzt bei der COVID-19-Pandemie: mRNA-basierte Impfstoffe wurden schnell entwickelt und produziert.

© metamorworks / stock.adobe.com

Handlungsempfehlungen

Deutschland-Tempo statt Bürokratie-Trägheit

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Verband forschender Pharma-Unternehmen (vfa)
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen
Lesetipps
Die Autorinnen und Autoren resümieren, dass vor allem eine hohe Komorbidität (CCI    5) sowie Gebrechlichkeit den fehlenden Nutzen einer ICD-Therapie voraussagen können: Die Wahrscheinlichkeit eines nicht arrhythmiebedingten Todes war darunter ungefähr vervierfacht bzw. verachtfacht.

© Pijitra / stock.adobe.com

Schwierige Abschätzung

Wem der implantierbare Defibrillator eher nicht nützt