Gesetzliche Regelungen
Bundestag biegt auf die Zielgerade ein
Der Bundestag will weniger rechtliche Betreuung für ältere, kranke und behinderte Menschen. Außerdem im Parlament: Beitragsschulden, Finanzspritze für Kliniken und Organspende.
Veröffentlicht:BERLIN. Alte, kranke und behinderte Menschen sollen seltener als bisher vom Gericht einen Betreuer zur Seite gestellt bekommen. Das hat der Bundestag am frühen Freitagmorgen beschlossen.
Nach der Neuregelung müssen Alternativen intensiver geprüft werden - etwa Hilfe durch Verwandte, Bekannte oder auch soziale Dienste. Derzeit haben rund 1,3 Millionen Menschen hierzulande einen rechtlichen Betreuer.
Beitragsschulden
Darüber hinaus sollen Menschen ohne Krankenversicherung künftig leichter in eine Krankenkasse zurückkehren können. Für gesetzlich Versicherte soll bei Beitragsschulden künftig ein Säumniszuschlag in Höhe von einem statt bislang fünf Prozent pro Monat gelten.
Bisherige Schulden aus dem erhöhten Säumniszuschlag sollen erlassen werden. Wer nicht versichert ist und sich bis 31. Dezember bei einer Kasse meldet, dem sollen die Beitragsschulden erlassen werden. Sie fallen bisher für den Zeitraum zwischen Beginn der Versicherungspflicht 2007 und der Meldung bei der Kasse an.
Wer sich erst nach dem Stichtag meldet, soll eine Ermäßigung auf die Nachzahlungen bekommen. Es wird erwartet, dass der Bundesrat das Gesetz am 5. Juli passieren lässt.Beitragsschuldner in der privaten Krankenversicherung sollen nach einem Mahnverfahren in einen neuen Notlagentarif überführt werden.
Niedrigere Prämien sollen sie vor Überforderung schützen.
Hilfe für Kliniken
Mit demselben Gesetzespaket beschloss der Bundestag, dass Deutschlands teils klamme Krankenhäuser eine Finanzspritze von 1,1 Milliarden Euro bekommen sollen. Ab dem 1. August soll das Geld fließen.
Ein einprozentiger Zuschlag soll auf die Pauschalen kommen, die die Kliniken für ihre Leistungen erhalten. Dazu kommt mehr Geld zum Ausgleich von Tarifsteigerungen sowie für mehr Personal zugunsten von mehr Hygiene in den Kliniken.
Organvergabe
Rund zehn Monate nach dem Auffliegen des Skandals bei der Organvergabe sollen solche schweren Betrügereien besser bestraft werden können. Mit der von allen Fraktionen getragenen Änderung des Transplantationsgesetzes sollen falsche Angaben zu den Patienten, die auf ein Organ warten, gesetzlich verboten werden.
Der Verstoß gegen das Verbot soll mit bis zu zwei Jahren Haft oder Geldstrafe bewehrt werden. Zudem müssen die einschlägigen Richtlinien der Bundesärztekammer zum Thema künftig vom Gesundheitsministerium genehmigt werden.
Seit Juli 2012 war bekannt geworden, dass ein Göttinger Arzt von 2009 bis 2011 planmäßig falsche Daten von Patienten gemeldet haben soll, damit die eigenen Patienten beim Empfang einer Spenderleber bevorzugt werden. Auch an anderen Kliniken gab es Manipulationen. (dpa)