Konsumentencannabisgesetz
Cannabis-Legalisierung: Psychotherapeuten fordern Einführung von Präventionsprogrammen
Der Gesetzgeber hat im Konsumentencannabisgesetz die Chance verpasst, in der Behandlung von Suchterkrankungen einen besseren Übergang vom stationären in den ambulanten Bereich zu ermöglichen, monieren Psychotherapeuten.
Veröffentlicht:Berlin. Die Deutsche PsychotherapeutenVereinigung (DPtV) wähnt das Bundesgesundheitsministerium in puncto Konsumentencannabisgesetz (KCanG) auf dem falschen Pfad.
„Wir brauchen eine grundlegend neue Ausrichtung in der Drogen- und Suchtpolitik. Eine Legalisierung von Cannabis muss mit einer Stärkung der Prävention einhergehen. Ein kontrollierter Umgang mit der Droge sollte durch empirische Forschung begleitet werden, um die Drogen- und Suchtpolitik zukünftig neu auszurichten“, wird DPtV-Bundesvorsitzender Gebhard Hentschel am Mittwoch in einer Verbandsmitteilung zitiert.
In seiner Stellungnahme zum KCanG-Kabinettsbeschluss fordert der Verband weiterhin, die eingesparten Kosten der Strafverfolgung für Suchtprävention, die Behandlung von Suchterkrankten und Forschungsvorhaben zu verwenden.
„Erhebliche Risiken für psychische Gesundheit“
„Cannabis ist eine Droge, die erhebliche Risiken für die psychische Gesundheit birgt. Das darf nicht bagatellisiert werden. Ein früher, langjähriger und regelmäßiger Konsum erhöht das Risiko für Angststörungen, Depressivität, Suizidgedanken, bipolare Störungen und psychotische Störungen“, betont Hentschel.
Dennoch zeigten die Statistiken deutlich, dass die strafrechtliche Sanktionierung nicht wirke. „Neben der Änderung der Strafvorschriften sollte daher auf Suchtprävention und Verbesserung der Suchtbehandlung gelegt werden. Die bisher im Gesetzentwurf vorgesehenen Maßnahmen zur Suchtprävention greifen zu kurz und werden nicht ausreichen, vulnerable Gruppen und Hochrisikogruppen vom Cannabiskonsum abzuhalten.“
In anderen europäischen Staaten seien Präventionsprogramme bereits sehr erfolgreich eingeführt worden. „Der Gesetzgeber hat im KCanG leider die Chance verpasst, in der Behandlung von Suchterkrankungen einen besseren Übergang vom stationären in den ambulanten Bereich zu ermöglichen“, kritisiert Hentschel und regt Nachbesserungen an. (eb)