COVID-19

Corona-Impfstatus: Auskunftspflicht in Heimen, Kitas und Schulen geplant

Pflegebeschäftigte, Erzieher, Lehrer: Bei bestimmten Berufsgruppen soll der Arbeitgeber künftig den Corona-Impfstatus abfragen dürfen. Darauf haben sich Union und SPD verständigt.

Thomas HommelVon Thomas Hommel Veröffentlicht: | aktualisiert:
In einem Impfausweis ist der Eintrag einer Erstimpfung gegen das Coronavirus zu lesen. Die Koalition will es Arbeitgebern bei bestimmten Berufsgruppen gestatten, den Impfstatus abzufragen.

In einem Impfausweis ist der Eintrag einer Erstimpfung gegen das Coronavirus zu lesen. Die Koalition will es Arbeitgebern bei bestimmten Berufsgruppen gestatten, den Impfstatus abzufragen.

© Patrick Pleul/dpa-Zentralbild/ZB

Berlin. Eine generelle Auskunftspflicht für Beschäftigte zu ihrem Corona-Impfstatus wird es zwar vorerst nicht geben. Pflegebeschäftigte, Lehrer oder Erzieher müssen sich aber darauf einstellen, dass sie ihrem Arbeitgeber künftig Rechenschaft abzulegen haben, ob sie geimpft sind oder eine Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus überstanden haben.

Die Koalitionsfraktionen verständigten sich am Donnerstagabend auf eine entsprechende Neuregelung im Infektionsschutzgesetz (IfSG). Das Gesetz soll demnach um die Verpflichtung zur Vorlage eines Corona-Impf- oder Genesenen-Nachweises beim Arbeitgeber ergänzt werden. Entscheiden muss darüber der Bundestag.

Keine Impfpflicht geplant

In einem der „Ärzte Zeitung“ vorliegenden Entwurf für einen Änderungsantrag von Union und SPD heißt es: „Der Arbeitgeber kann, wenn und soweit dies zur Verhinderung Verbreitung der Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID-19) erforderlich, vom Beschäftigten Auskunft oder die Vorlage eines Nachweises über das Bestehen eines Impfschutzes oder das Bestehen einer natürlichen Immunität in Bezug auf die Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID-19) verlangen. Die Daten sind direkt beim Beschäftigten zu erheben.“

Eine Impfpflicht soll mit der Regelung nicht verbunden sein. Die „Freiwilligkeit der Entscheidung über die Inanspruchnahme von Impfschutz“ bleibe unberührt, heißt es im Entwurf. Insbesondere in Pflegeeinrichtungen sowie Kitas oder Schulen könne es „im Interesse des Infektionsschutzes“ nötig sein, Beschäftigte hinsichtlich ihres Corona-Impf- und Serostatus „unterschiedlich einzusetzen oder von einer Beschäftigung ungeimpfter Personen (in bestimmten Bereichen) abzusehen“.

Damit könnten Arbeitgeber die Arbeitsorganisation so ausgestalten, „dass ein sachgerechter Einsatz des Personals möglich ist und gegebenenfalls entsprechende Hygienemaßnahmen treffen“, heißt es im Entwurf. Die Vorschrift, schreiben Union und SPD, sei an Paragraf 23a IfSG angelehnt. Dieser enthält eine spezielle Regelung für medizinische Einrichtungen, die auf die Vermeidung nosokomialer Infektionen und von Antibiotikaresistenzen abzielt.

Dies erklärt auch, warum die Auskunftspflicht zum Corona-Impfstatus in Krankenhäusern in der geplanten Regelung nicht eigens erwähnt ist. Die entsprechende Rechtslage gelte in den Kliniken bereits seit 2016, sagte ein Sprecher der Deutschen Krankenhausgesellschaft auf Anfrage der „Ärzte Zeitung“.

Spahn: Es geht um den Schutz vulnerabler Gruppen

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) sagte im „Deutschlandfunk“ am Freitag, es sei „zuerst einmal“ wichtig, die Abfrage des Corona-Impfstatus in „sensiblen“ Arbeitsbereichen zu regeln und so sehr junge Menschen in Kitas und Schulen oder ältere, besonders verwundbare Menschen in der Pflege zu schützen.

„Ich zum Beispiel könnte Angehörigen schwer erklären, wenn die Mutter, die Großmutter im Pflegeheim verstirbt, erkrankt, weil ein Pfleger nicht geimpft war, das auch nicht bekannt war. Da ist dann viel Wut und viel Frust und das verstehe ich“, sagte Spahn dem Sender.

Für einen weitergehenden Schritt in Sachen Auskunftspflicht gebe es „im Moment“ keine Mehrheit im Parlament, betonte der Minister. „Ich hätte das gerne auch geregelt für diese Pandemie, weil zum Beispiel für die Arbeit im Großraumbüro und für die Organisation der Arbeit macht es schon Sinn, wenn der Arbeitgeber weiß, wie jeweils der Impfstatus ist.“

Die gesundheitspolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion, Sabine Dittmar, wies daraufhin, dass die geplante Regelung zeitlich begrenzt sein solle – und zwar für die Dauer der epidemischen Lage von nationaler Tragweite. Diese gilt bis Ende November 2021.

Opposition: Regelung ist mit heißer Nadel gestrickt

Oppositionsparteien reagierten mit harscher Kritik auf die Regierungspläne. Die Regelung sei offenkundig mit „heißer Nadel gestrickt“ und werfe viele Fragen auf. Diese ließen sich nur in einer Expertenanhörung im Bundestags-Gesundheitsausschuss klären, betonten die drei Gesundheitspolitiker Dr. Kirsten Kappert-Gonther (Bündnis 90/Die Grünen), Professor Andrew Ullmann (FDP) und Achim Kessler (Linke) am Freitag in einer gemeinsamen Mitteilung.

Die Opposition habe angeboten, auf sämtliche reguläre Fristen zu verzichten und die Anhörung zur Impfstatus-Abfrage bereits kommenden Montag stattfinden zu lassen. Union und SPD lehnten dies aber ab.

Kritik kam auch von Arbeitgeberseite. „Manche Kompromisse sind notwendig, manche wirken und wiederum andere wirken wie Budenzauber im Wahlkampf“, sagte Arbeitgeberpräsident Dr. Rainer Dulger am Freitag. Die Festlegung der Koalition auf eine „Mini-Ausweitung“ des Fragerechts des Arbeitgebers über den Impfstatus gehöre zu Letzterem. (Mitarbeit: af)

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