Infektionsschutzgesetz

Corona: Liberale fordern Abkehr von simpler Sieben-Tage-Inzidenz

Die FDP drängt auf Nachbesserungen an der geplanten Bundes-Notbremse gegen Corona: Die Sieben-Tage-Inzidenz sei differenzierter zu fassen, Ausgangssperren müssten gestrichen werden.

Thomas HommelVon Thomas Hommel Veröffentlicht:
An einer Notbremse in einer Bahnhaltestelle hängt eine FFP2-Maske. Mit der sogenannten Bundes-Notbremse will die Regierung die Corona-Infektionszahlen wieder nach unten drücken. Die FDP fordert nun einige Nachbesserungen.

An einer Notbremse in einer Bahnhaltestelle hängt eine FFP2-Maske. Mit der sogenannten Bundes-Notbremse will die Regierung die Corona-Infektionszahlen wieder nach unten drücken. Die FDP fordert nun einige Nachbesserungen.

© Christoph Hardt / Geisler-Fotopress / picture alliance

Berlin. Die FDP spricht sich für eine Abkehr von der Sieben-Tage-Inzidenz als „alleinigem Maßstab“ für Corona-Schutzmaßnahmen aus. Schwankende Infektionszahlen nach Ostern aufgrund weniger Tests und verzögerter Meldungen hätten erneut gezeigt, wie unzuverlässig der Indikator der Sieben-Tage-Inzidenz sei. Die fortschreitende Durchimpfung der Bevölkerung reduziere dessen Aussagekraft zusätzlich.

Die von der Koalition geplante „Bundes-Notbremse“ sei daher mit einer „gewichteten Sieben-Tage-Inzidenz“ zu verknüpfen, schlagen die Liberalen vor. Diese berücksichtige – außer der Zahl an Neuinfektionen – auch die Positivenquote bei den Corona-Tests, die Anzahl der gegen das Virus geimpften Personen und die tatsächliche Belastung auf den Intensivstationen, heißt es in einem der „Ärzte Zeitung“ vorliegenden Änderungsantrag zum Entwurf für ein viertes Bevölkerungsschutzgesetz.

Sieben-Tage-Inzidenz gewichten

Zudem müsse einfließen, ob es sich um ein „diffuses, regional gleichmäßig verteiltes Infektionsgeschehen oder um einen lokalisierten und klar eingrenzbaren Infektionsherd“ handele. Falle die gewichtete Sieben-Tage-Inzidenz in einem Landkreis oder in einer kreisfreien Stadt an fünf aufeinander folgenden Werktagen unter den Schwellenwert 100, seien die Schutzmaßnahmen am übernächsten Tag auszusetzen, heißt es darin.

Die geplante Verhängung nächtlicher Ausgangssperren bei einer Sieben-Tage-Inzidenz von 100 sei dabei ersatzlos zu streichen, fordert die FDP. „Eine nächtliche Ausgangssperre ist weder epidemiologisch begründet, noch mit dem Grundgesetz in Einklang zu bringen“, heißt es in einem weiteren Änderungsantrag der Fraktion.

Ausgangssperren: Rechtlich heikel und nicht wirksam

Wissenschaftliche Untersuchungen zeigten, wie gering der Beitrag nächtlicher Ausgangssperren in einem Gesamtpaket von Maßnahmen für die Pandemiebekämpfung sei. Auch habe die Deutsche Gesellschaft für Aersolforschung in einem Offenen Brief an die Bundesregierung adressiert, dass die Übertragung der SARS-CoV-2-Viren fast ausnahmslos in Innenräumen und nicht im Freien stattfinde.

Heimliche Treffen in Innenräumen würden mit Ausgangssperren nicht verhindert. Sie erhöhten lediglich die Motivation, sich staatlichen Anordnungen noch mehr zu entziehen, geben die Liberalen zu bedenken. Zudem seien Ausgangsbeschränkungen von zahlreichen Gerichten zuletzt wieder einkassiert worden. Mit der Aufhebung der Ausgangsbeschränkung sei die vorgesehene Bußgeldvorschrift ebenfalls aus dem Gesetzentwurf zu streichen, fordern die Liberalen.

Der Bundestag will am Mittwoch abschließend über die Ausgestaltung der „Bundes-Notbremse“ beraten. Am Donnerstag will sich der Bundesrat dazu positionieren. Kanzlerin Angela Merkel (CDU) hatte zuletzt eine rasche Verabschiedung des Gesetzes angemahnt.

Unterdessen haben sich die Spitzen von Union und SPD darauf verständigt, dass die Ausgangssperren nun erst ab 22 Uhr greifen sollen. Bis Mitternacht soll es zudem erlaubt sein, dass Einzelpersonen auch ohne Hund draußen spazieren gehen oder joggen dürfen. Allerdings sollen Schulen jetzt schon ab einer Inzidenz von 165 dichtmachen. Kinderärzte hatten das scharf kritisiert.

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