Entlastungsgesetz
Corona-Maßnahmen für Krankenhäuser umgesetzt
Krankenversicherer und Deutsche Krankenhausgesellschaft haben sich auf Vorgehen im Zusammenhang mit der Coronavirus-Pandemie geeinigt.
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Viele Krankenhäuser müssen wegen der Coronaviruspandemie umdisponieren. Sie sind auf Zuwendungen durch das Krankenhausentlastungsgesetz angewiesen.
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Berlin. Die wesentlichen Elemente des Rettungsschirmkonzepts aus dem Krankenhausentlastungsgesetz haben die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG), der GKV-Spitzenverband und der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) nach eigenen Angaben umgesetzt. Dabei gehe es vor allem darum, Einnahmeausfälle durch die Coronavirus-Pandemie auszugleichen, zusätzliche Intensivbetten mit Beatmungsmöglichkeit sowie die Beschaffung von Schutzausrüstungen für Ärzte und Pflegekräfte zu finanzieren, heißt es in einer gemeinsamen Pressemitteilung.
Ausgleichszahlung von 560 Euro pro Tag
Da die Krankenhäuser dazu übergegangen sind, planbare Behandlungen soweit wie möglich zurückzufahren, um das Infektionsrisiko zu senken und Platz für intensivmedizinische Versorgung zu schaffen, drohen ihnen massive Einnahmeeinbußen. Für jeden im Vergleich zum Vorjahr nicht behandelten Patienten erhalten diese Kliniken nun eine Ausgleichszahlung von 560 Euro pro Tag. Die Gelder werden von der Bundesregierung bereitgestellt und über die Liquiditätsreserve im Gesundheitsfonds vorfinanziert. Die Krankenhäuser können die Mittel wöchentlich über die Bundesländer abrufen. Für jedes von der Landesbehörde genehmigte zusätzlich aufgebaute Intensivbett mit Beatmungsmöglichkeit erhalten die Kliniken 50 .000 Euro.
Das Bundesamt für Soziale Sicherung, das den Gesundheitsfonds verwaltet, zahlt das Geld an die Bundesländer und diese geben sie an die betreffenden Krankenhäuser weiter.
Corona-Zuschlag von 50 Euro pro Patient
Darüber hinaus erhalten die Kliniken für jeden Patienten, der zwischen dem 1. April und dem 30. Juni dieses Jahres aufgenommen wird, einen Zuschlag von 50 Euro aus den Kassen von PKV und GKV. So sollen Corona-bedingte Preis- und Mengensteigerungen, vor allem für die Beschaffung der Schutzausrüstungen, finanziert werden.
Zudem wurde vereinbart, dass die Krankenhäuser ab dem 1. April einen erhöhten vorläufigen Pflegeentgeltwert in Höhe von 185 statt 146 Euro abrechnen können. Auch diese Gelder kommen von GKV und PKV, in deren Zuständigkeit das Pflegepersonalbudget fällt. Im Krankenhausentlastungsgesetz ist geregelt, dass der erhöhte Betrag auch dann bei den Krankenhäusern verbleibt, wenn keine Pflegepersonalausgaben in gleicher Höhe entstanden sind. (chb)