Infektionsschutz-Gesetz

Corona-Notbremse: SPD hält Ausgangssperren jetzt für „gerichtsfest“

An diesem Mittwoch entscheidet der Bundestag über die „Corona-Notbremse“. Die SPD rechtfertigt den Vorstoß und verweist auf Nachbesserungen.

Von Thomas Hommel Veröffentlicht:
Ein Polizeifahrzeug kontrolliert die nächtliche Corona-bedingten Ausgangsbeschränkung in Halle.

Ein Polizeifahrzeug kontrolliert die nächtliche Ausgangsbeschränkung in Halle. Zwischen 21 Uhr und 5 Uhr dürfen die Menschen in der Stadt nur noch aus gewichtigen Gründen ihre Wohnung verlassen.

© Jan Woitas/dpa

Berlin. Kurz vor der geplanten Verabschiedung im Bundestag hat die Koalition noch einmal Hand an die Neufassung der „Corona-Notbremse“ im Infektionsschutzgesetz (IfSG) gelegt.

Die Regelung der Ausgangsbeschränkungen sei nunmehr an die „Hamburger Verordnung“ angepasst. Diese habe sich als „gerichtsfest“ erwiesen, sagte die gesundheitspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, Sabine Dittmar, am Dienstag.

Demnach greifen die Beschränkungen bei einer regionalen Sieben-Tage-Inzidenz von 100 ab 22 Uhr und gelten bis 5 Uhr am Morgen. Einzelpersonen soll es bis 24 Uhr erlaubt sein, spazieren zu gehen oder zu joggen. Der Bundestag will den Gesetzentwurf der Koalition an diesem Mittwoch verabschieden. Am Donnerstag ist der Bundesrat am Zug.

Ziel von Ausgangsbeschränkungen sei es, jene Form von Mobilität zu reduzieren, die Kontakte in Innenräumen nach sich ziehe, betonte Dittmar. Trotz geltender Maßnahmen gebe es nach wie vor ein „deutlich höheres Mobilitätslevel als vor einem Jahr“, als Deutschland die erste Corona-Welle traf. Es gehe nicht darum, Menschen in der Wohnung zu halten.

Zu weniger Mobilität soll auch eine Art Homeoffice-Pflicht beitragen. Wo immer Heimarbeit möglich ist, soll diese von Betrieben ermöglicht und von Beschäftigten eingelöst werden.

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Schärfere Regeln in einigen Bundesländern aktiv

Sie habe den Eindruck, dass sich die Infektionsdynamik bereits etwas abschwäche, da viele Bundesländer schon vor Inkrafttreten der Bundes-Notbremse schärfere Regeln umsetzten, sagte Dittmar. Für Entwarnung sei es aber zu früh. Die Intensivstationen seien weiter „massiv“ damit beschäftigt, schwere Corona-Fälle der vergangenen Wochen zu versorgen.

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Mit Blick auf die Schulen verständigten sich Union und SPD darauf, dass die Einrichtungen zu Wechselunterricht übergehen müssen, sobald in einer Region die Inzidenz von 100 drei Tage in Folge überschritten wird. Ab einer Inzidenz von 165 soll spätestens am übernächsten Tag Distanzunterricht stattfinden. Kontaktfreier Unterricht im Freien und in Kleingruppen soll möglich sein. Kinderärzte hatten zuletzt vor neuen Schul- und Kitaschließungen gewarnt.

SPD-Fraktionsvize Dirk Wiese sagte, Ziel der Änderungen am IfSG sei es, bei der Pandemiebekämpfung „zu mehr Bundeseinheitlichkeit“ zu kommen. Vorgesehen sei nunmehr „explizit“, dass jede von der Regierung erlassene Verordnung der Zustimmung des Bundestags bedürfe. „Von daher sind wir immer an allem beteiligt.“

Kinder in der Corona-Pandemie nicht vergessen

Die Notbremse komme nun dahin, wo sie hingehöre –¨„in die parlamentarische Auseinandersetzung“ sagte auch SPD-Fraktionsvize Katja Mast.

Bei allen Bemühungen um eine wirksame Eindämmung der Pandemie dürfe aber nicht die besondere Situation von Kindern und Jugendlichen in der Corona-Krise aus dem Auge geraten, appellierte Mast. „Die versäumen nicht nur Mathe, Deutsch und Englisch, die versäumen auch extrem viel im sozialen Lernen.“ Kinder bräuchten Kinder, um ein eigenes, von den Familien unabhängiges Leben führen zu können. Ihre Fraktion setze sich deshalb für ein zwei Milliarden Euro schweres „Corona-Aufhol-Paket“ für Kinder und Jugendliche mit besonderen Hilfebedarfen ein.

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