Infektionsschutz-Gesetz

Corona-Notbremse: SPD hält Ausgangssperren jetzt für „gerichtsfest“

An diesem Mittwoch entscheidet der Bundestag über die „Corona-Notbremse“. Die SPD rechtfertigt den Vorstoß und verweist auf Nachbesserungen.

Von Thomas Hommel Veröffentlicht:
Ein Polizeifahrzeug kontrolliert die nächtliche Corona-bedingten Ausgangsbeschränkung in Halle.

Ein Polizeifahrzeug kontrolliert die nächtliche Ausgangsbeschränkung in Halle. Zwischen 21 Uhr und 5 Uhr dürfen die Menschen in der Stadt nur noch aus gewichtigen Gründen ihre Wohnung verlassen.

© Jan Woitas/dpa

Berlin. Kurz vor der geplanten Verabschiedung im Bundestag hat die Koalition noch einmal Hand an die Neufassung der „Corona-Notbremse“ im Infektionsschutzgesetz (IfSG) gelegt.

Die Regelung der Ausgangsbeschränkungen sei nunmehr an die „Hamburger Verordnung“ angepasst. Diese habe sich als „gerichtsfest“ erwiesen, sagte die gesundheitspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, Sabine Dittmar, am Dienstag.

Demnach greifen die Beschränkungen bei einer regionalen Sieben-Tage-Inzidenz von 100 ab 22 Uhr und gelten bis 5 Uhr am Morgen. Einzelpersonen soll es bis 24 Uhr erlaubt sein, spazieren zu gehen oder zu joggen. Der Bundestag will den Gesetzentwurf der Koalition an diesem Mittwoch verabschieden. Am Donnerstag ist der Bundesrat am Zug.

Ziel von Ausgangsbeschränkungen sei es, jene Form von Mobilität zu reduzieren, die Kontakte in Innenräumen nach sich ziehe, betonte Dittmar. Trotz geltender Maßnahmen gebe es nach wie vor ein „deutlich höheres Mobilitätslevel als vor einem Jahr“, als Deutschland die erste Corona-Welle traf. Es gehe nicht darum, Menschen in der Wohnung zu halten.

Zu weniger Mobilität soll auch eine Art Homeoffice-Pflicht beitragen. Wo immer Heimarbeit möglich ist, soll diese von Betrieben ermöglicht und von Beschäftigten eingelöst werden.

Lesen sie auch

Schärfere Regeln in einigen Bundesländern aktiv

Sie habe den Eindruck, dass sich die Infektionsdynamik bereits etwas abschwäche, da viele Bundesländer schon vor Inkrafttreten der Bundes-Notbremse schärfere Regeln umsetzten, sagte Dittmar. Für Entwarnung sei es aber zu früh. Die Intensivstationen seien weiter „massiv“ damit beschäftigt, schwere Corona-Fälle der vergangenen Wochen zu versorgen.

Hören Sie auch

Mit Blick auf die Schulen verständigten sich Union und SPD darauf, dass die Einrichtungen zu Wechselunterricht übergehen müssen, sobald in einer Region die Inzidenz von 100 drei Tage in Folge überschritten wird. Ab einer Inzidenz von 165 soll spätestens am übernächsten Tag Distanzunterricht stattfinden. Kontaktfreier Unterricht im Freien und in Kleingruppen soll möglich sein. Kinderärzte hatten zuletzt vor neuen Schul- und Kitaschließungen gewarnt.

SPD-Fraktionsvize Dirk Wiese sagte, Ziel der Änderungen am IfSG sei es, bei der Pandemiebekämpfung „zu mehr Bundeseinheitlichkeit“ zu kommen. Vorgesehen sei nunmehr „explizit“, dass jede von der Regierung erlassene Verordnung der Zustimmung des Bundestags bedürfe. „Von daher sind wir immer an allem beteiligt.“

Kinder in der Corona-Pandemie nicht vergessen

Die Notbremse komme nun dahin, wo sie hingehöre –¨„in die parlamentarische Auseinandersetzung“ sagte auch SPD-Fraktionsvize Katja Mast.

Bei allen Bemühungen um eine wirksame Eindämmung der Pandemie dürfe aber nicht die besondere Situation von Kindern und Jugendlichen in der Corona-Krise aus dem Auge geraten, appellierte Mast. „Die versäumen nicht nur Mathe, Deutsch und Englisch, die versäumen auch extrem viel im sozialen Lernen.“ Kinder bräuchten Kinder, um ein eigenes, von den Familien unabhängiges Leben führen zu können. Ihre Fraktion setze sich deshalb für ein zwei Milliarden Euro schweres „Corona-Aufhol-Paket“ für Kinder und Jugendliche mit besonderen Hilfebedarfen ein.

Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Kausaler Zusammenhang gesucht

Werden Jugendliche nach Hirnverletzungen öfter kriminell?

Gute Nachrichten des Jahres 2024

Positiver Jahresrückblick: Impferinnerungen via App

Aufarbeitung

Sachsen setzt Enquete-Kommission zu Corona ein

Das könnte Sie auch interessieren
Wie patientenzentriert ist unser Gesundheitssystem?

© Janssen-Cilag GmbH

Video

Wie patientenzentriert ist unser Gesundheitssystem?

Kooperation | In Kooperation mit: Janssen-Cilag GmbH
Höhen- oder Sturzflug?

© oatawa / stock.adobe.com

Zukunft Gesundheitswesen

Höhen- oder Sturzflug?

Kooperation | In Kooperation mit: Janssen-Cilag GmbH
Patientenzentrierte Versorgung dank ePA & Co?

© MQ-Illustrations / stock.adobe.com

Digitalisierung

Patientenzentrierte Versorgung dank ePA & Co?

Kooperation | In Kooperation mit: Janssen-Cilag GmbH
Die Chancen der Vitamin-C-Hochdosis-Therapie nutzen

© Pascoe pharmazeutische Präparate GmbH

Vitamin-C-Therapie

Die Chancen der Vitamin-C-Hochdosis-Therapie nutzen

Anzeige | Pascoe pharmazeutische Präparate GmbH
Medizinischer Infusions-Tropf mit buntem Hintergrund

© Trsakaoe / stock.adobe.com

Hochdosis-Therapie

Vitamin C bei Infektionen und Long-COVID

Anzeige | Pascoe pharmazeutische Präparate GmbH
Internationaler Vitamin-C-Kongress im Juni

© Spinger Medizin Verlag

Vitamin C als hochdosierte Infusionstherapie

Internationaler Vitamin-C-Kongress im Juni

Anzeige | Pascoe pharmazeutische Präparate GmbH
Kommentare
Dr. Thomas Georg Schätzler 20.04.202119:22 Uhr

POLITIK UND BUNDESREGIERUNG HABEN ES IMMER NOCH NICHT BEGRIFFEN

Alles was Recht ist, als vermeintliche Corona-"Notbremse" ausgerechnet nächtliche Ausgangssperren für „gerichtsfest“ verkaufen zu wollen, ist seuchenpolizeilich 18. Jahrhundert. Beschränkungen von 22:00 bis 05:00 Uhr bei regionaler Sieben-Tage-Inzidenz von 100 sind rechtswidrig kontraproduktiv, weil dann gerade Mobilität unter Einhaltung der AHA-Regeln in weitgehend virusfreier Außenatmosphäre verunmöglicht wird. Logischerweise ist der Viruseintrag in Innenräume an Infizierte und Erkrankte Virusausscheider bzw. uneinsichtige Schutzmaßnahmen-Verweigerer gebunden. Ein „deutlich höheres Mobilitätslevel als vor einem Jahr“ sind wie vieles andere unbelegte, populistische Schutzbehauptung seitens der SPD-Fraktion.

Politik und Regierung berücksichtigen verfassungswidrig nie den infektiologischen Grundsatz, Nicht-Infizierte, eindeutig negativ Getestete können Immune, Immunisierte und andere Nichtinfizierte nicht anstecken.

Nur Infizierte und Risikopersonen 1.Grades müssen in Quarantäne. Die tatsächlich Erkrankten müssen untersucht, diagnostiziert, Risiko-adäquat isoliert, behandelt und von ambulant über stationär bis zur Intensivpflichtigkeit u. U. auch palliativ versorgt werden.

Bundesregierung und leider auch die Rechtspflege haben nie klare Kante gegenüber denjenigen gezeigt, die Eigen- und Fremdschutz negieren, sich infektiologisch absurde Freiheiten gegenüber Noch-Nicht-Infizierten oder bereits infizierten Andersdenkenden herausnehmen, auf Selbstverantwortung, informationelle Selbstbestimmung, Corona-Leugnung und totalen Datenschutz pochen.

Beengtes Zusammenrücken in zu kleinen, überfüllten, dichtbebauten Wohnungen der Mietskasernen, sozialen Brennpunkten und Trabantenstädte fördert eher infektions-epidemiologisch Sars-CoV-2-Infektionen und COVID-19-Erkrankungen, statt sie effektiv zu verhindern.

Nächtliche Ausgangssperren sind, nicht nur juristisch gesehen, die eigentliche Krankheit, die man zu behandeln vorgibt.

Mf+kG, Ihr Dr. med. Schätzler

Sonderberichte zum Thema
Abb. 1: Zeitaufwand pro Verabreichung von Natalizumab s.c. bzw. i.v.

© Springer Medizin Verlag GmbH, modifiziert nach [9]

Familienplanung und Impfen bei Multipler Sklerose

Sondersituationen in der MS-Therapie

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Biogen GmbH, München
Protest vor dem Bundestag: Die Aktionsgruppe „NichtGenesen“ positionierte im Juli auf dem Gelände vor dem Reichstagsgebäude Rollstühle und machte darauf aufmerksam, dass es in Deutschland über drei Millionen Menschen gebe, dievon einem Post-COVID-Syndrom oder Post-Vac betroffen sind.

© picture alliance / Panama Pictures | Christoph Hardt

Symposium in Berlin

Post-COVID: Das Rätsel für Ärzte und Forscher

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: vfa und Paul-Martini-Stiftung

Symposium der Paul-Martini-Stiftung

COVID-19 akut: Früher Therapiestart effektiv

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: vfa und Paul-Martini-Stiftung
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Praxisabgabe mit Hindernissen

Warum Kollege Gieseking nicht zum Ruhestand kommt

Lesetipps
Krankenkassen haben zum Jahreswechsel schlechte Botschaften für ihre Mitglieder: die Zusatzbeiträge steigen stark. Die Kritik an versäumten Reformen der Ampel-Koalition ist einhellig.

© Comugnero Silvana / stock.adobe.com

Update

62 Kassen im Beitragssatz-Check

Höhere Zusatzbeiträge: So teuer wird Ihre Krankenkasse 2025