Deutsche Diabetes Stiftung
DDS-Chef Hauner: Gesundheitsdaten stehen nur zögerlich für Forschung bereit
Datenschutz und Bürokratie verhindern die schnellere Nutzung von Gesundheitsinformationen zu Versorgungs- und Forschungszwecken, moniert der Vorstandschef der Deutschen Diabetes Stiftung, Hans Hauner.
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Gesundheitsdaten werden in Deutschland nicht für wichtige Versorgungsfragen genutzt, kritisiert die Deutsche Diabetes Stiftung.
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Berlin. Der Vorstandsvorsitzende der Deutschen Diabetes Stiftung (DDS), Professor Hans Hauner, hat den Umgang mit Gesundheitsdaten in Deutschland kritisiert. „Im deutschen Gesundheitssystem werden kontinuierlich wertvolle Routinedaten gesammelt, aber selbst in einer Krisenzeit wie der COVID-19-Pandemie für wichtige Versorgungsfragen nicht genutzt“, sagte Hauner am Mittwoch.
„Vordergründige Hürden“
Trotz vielfacher Forschungsanfragen würden die Daten jedoch nicht oder nur zögerlich für wissenschaftliche Zwecke zur Verfügung gestellt, monierte Hauner, der auch Direktor des Else Kröner-Fresenius-Zentrums an der Technischen Universität München ist. „Vordergründige Hürden“, warum die Informationen nicht bereitstünden, seien Datenschutz und bürokratische Vorgaben, so Hauner.

„Selbst in Krisenzeit wie der COVID-Pandemie Daten für wichtige Versorgungsfragen nicht genutzt“: DDS-Vorstandschef Professor Hans Hauner.
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Mit Blick auf die zurückliegenden drei Corona-Jahre konstatierte Hauner, die Diabetes-Versorgung in Deutschland sei „weitgehend unbeschadet durch die Pandemie gekommen“. Dass etwa rasch telemedizinische Angebote wie Online-Schulungen und Online-Sprechstunden für Diabetespatientinnen und Diabetespatienten entwickelt und umgesetzt worden seien, habe dazu erheblich beigetragen.
Die ohnehin überfällige Digitalisierung der Patientenversorgung in Deutschland sei dadurch erfreulicherweise stark beschleunigt worden, erklärte Hauner.
Zwei Digitalgesetze in der Pipeline
Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hat ein Digital-Gesetz unter anderem zum flächendeckenden Rollout der elektronischen Patientenakte (ePA) sowie ein Gesundheitsdatennutzungsgesetz angekündigt. Der Referentenentwurf zu Letzterem sieht auch vor, dass die in der ePA gespeicherten Daten zu Forschungszwecken genutzt werden können. Versicherte können dem aber widersprechen.
Hier wie da ist ein sogenanntes Opt-Out-Verfahren vorgesehen. Auch Kranken- und Pflegekassen sollen von ihnen generierte Daten stärker für Versorgungszwecke nutzen dürfen. (hom)