Bundeskongress
DGIV fordert eigenes Kapitel für Integrierte Versorgung im SGB V
Vom Regierungswechsel wird Schub für die Integration der Sektoren erwartet. Fachleute plädieren nun für einen Perspektivenwechsel auch im Gesetz. Und es soll am Datenrecht gebastelt werden.
Veröffentlicht:Berlin. Beim Aufbrechen der Grenzen zwischen ambulanter und stationärer Versorgung gibt es zwischen den „Ampel“-Parteien im Bund zumindest auf dem Papier kaum Differenzen. Eine aktuelle Umfrage des BKK-Dachverbands unter 3000 gesetzlich und privat Versicherten zeigt: Etwa jeder Vierte sieht Vernetzung und Kooperation als eine der wichtigsten Aufgaben künftiger Gesundheitspolitik. Der Wunsch nach mehr gemeinsamer Versorgung erfährt demnach in Politik und Gesellschaft viel Zustimmung.
In der Praxis spiegelt sich das aber eher schwach wider. Die Deutsche Gesellschaft für Integrierte Versorgung (DGIV) schlägt nun vor, eine patientenzentrierte integrierte Versorgung für Menschen mit interdisziplinärem, intersektoralem und interprofessionellem Bedarf im Fünften Sozialgesetzbuch (SGB) zu verankern. Erörtern will die DGIV den Vorstoß bei ihrem diesjährigen Kongress am 17. und 18. November in Berlin.
Konvolut von Gesetzen
Der DGIV schwebt vor, ein eigenständiges Kapitel zur intersektoralen Versorgung zu formulieren. „Bislang gibt es in diesem Konvolut von Gesetzen sich widersprechende Formulierungen, die zu Handlungsunfähigkeit an der Basis führen“, begründet DGIV-Vorstandsvorsitzender Professor Eckhard Nagel die Forderung im Gespräch mit der „Ärzte Zeitung“.
„Diese Formulierungen müssen korrigiert oder ganz rausgenommen werden. Dann wird es kürzer, klarer und eindeutig,“ sagt der Professor für Medizinmanagement und Gesundheitswissenschaften an der Universität Bayreuth. Die neue Regierung solle dazu zügig eine Expertenanhörung ansetzen, schlägt Nagel vor. In einem ewig tagenden Arbeitskreis dürfe sich die Sache aber nicht verlieren. Der sich zuspitzende Fachkräftemangel lasse den Bedarf an mehr integrierter Versorgung deutlich steigen. „Wir dürfen daher keine Zeit verschwenden, es geht auch um Ressourcen, die wir besser nutzen müssen.“
„Perspektivenwechsel“ im Gesetzbuch
Es gebe an die 30 Artikel im SGB V, die die Sektorengrenzen adressierten, sagt der geschäftsführende DGIV-Vorstand Dr. Albrecht Kloepfer. In vielen Bereichen seien die Schnittstellen ungeregelt. Ein „Perspektivenwechsel“ im Gesetzbuch hin zum Patienten mit interprofessionellem Behandlungs- und Betreuungsbedarf solle hier Klarheit schaffen. „Wie das in der Praxis ausgestaltet werden soll, liegt in den Regionen.“ Dort hätten sich bereits unterschiedliche Kulturen intersektoraler Zusammenarbeit herausgebildet.
Beispiele seien Selektivverträge wie in Baden-Württemberg, die Arztnetze in Westfalen-Lippe oder die Eigenpraxen der Kassenärztlichen Vereinigung Thüringen. Für die DGIV ist die gelebte Vielfalt der Integrierten Versorgung in den Regionen ein Wert an sich. „Uns ist wichtig, dass man das Prinzip der Selbstverwaltung fördert und man nicht alles von oben vorgibt. Sondern dass man die sich entwickelnden und bereits erfolgreichen Strukturen erhält und fördert“, sagt Nagel, der selbst Arzt ist.
Laut DGIV ließen sich Versorgungskonzepte in Abstimmung mit den Krankenkassen aufsetzen. Zugelassen werden könnten sie von einer dem 90a-Gremium für die ASV vergleichbaren Institution. Die niedergelassenen Ärzte würden dadurch dazu gebracht, sich zusammenzuschließen – sei es über die KVen oder in anderen Verbünden. So werde auch vorstellbar, dass Arztnetze ein Krankenhaus betreiben.
Notfallreform in der Hängepartie
Die Notfallreform – quasi Blaupause für sektorenübergreifende Versorgung – geht als Hängepartie in die neue Legislatur. Aus Sicht der DGIV unverständlich, denn: „Die inhaltlichen Diskrepanzen zwischen Vertragsärzten und Krankenhäusern sind gar nicht so groß“, betont Nagel. Groß sei aber das gegenseitige Misstrauen.
Gemeinsame Versorgungsstrukturen an den Schnittstellen könnten von den Funktionären beider Lager und in der Politik in der Regel offenbar nur als zwischengeschaltete eigenständige Strukturen, als Bänke im Gesundheitswesen gesehen werden. „Hier muss sich das Denken wandeln“, fordern die DGIV-Vertreter.
Grundrechte im Konflikt
Integrierte Versorgung braucht für alle Versorger Zugänge zu den Daten des jeweiligen Patienten. Diese Vision ist im Gesundheitswesen bislang nicht umgesetzt. Dafür verantwortlich gemacht wird übertriebener Datenschutz. Für die DGIV steht derweil fest: Das Gesundheitswesen braucht ein eigenes Datenrecht.
Es gebe mit dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung und dem Recht auf körperliche Unversehrtheit im Grundgesetz auf dem Gebiet des Datenschutzes konfligierende Grundrechte, so Kloepfer. Diese Konflikte seien in der kommenden Legislatur klar zu benennen, zu diskutieren – und bestenfalls aufzulösen.