Krankenhaus-Abrechnung

DKG schlägt im Bundestag erneut Alarm

Anzeigenkampagne und Brief an Bundestagsabgeordnete: Die Krankenhauslobby will Strafzahlungen für beanstandete Rechnungen nicht hinnehmen.

Von Anno Fricke Veröffentlicht:
Die Krankenhausgesellschaft wehrt sich gegen Strafzahlungen für beanstandete Rechnungen.

Die Krankenhausgesellschaft wehrt sich gegen Strafzahlungen für beanstandete Rechnungen.

© pogonici / stock.adobe.com

Berlin. Seit Anfang des Jahres drohen den Krankenhäusern für vom Medizinischen Dienst als fehlerhaft beanstandete Rechnungen Strafzahlungen von 300 Euro plus Rechnungskürzungen. Das laufen die Vertreter der stationären Versorgung Sturm.

Bundesweiter Protest

Jetzt hat sich der Präsident der Deutschen Krankenhausgesellschaft Dr. Gerald Gaß an alle Abgeordneten des Deutschen Bundestages gewandt und um Unterstützung gebeten. Gleichzeitig sollen bundesweit Anzeigen unter dem Titel „Strafe für soziale Verantwortung?“ erscheinen.

In den Kassen der Krankenhäuser könnten allein im Jahr 2020 rund 380 Millionen Euro aufgrund der Regelung fehlen. Die Strafzahlungen hat der Bundestag erst am 7. November mit der MDK-Reform beschlossen. In Kraft sind die Paragrafen seit Januar.

DKG schlägt im Bundestag erneut Alarm

© DKG

„Ungerechtfertigtes Misstrauen“

„Die Einschätzung des Bundesgesundheitsministeriums, dass die Strafzahlungen ein Anreiz für eine regelkonforme Rechnungsstellung seien, unterstellt den Krankenhäusern, dass sie bewusst falsch abrechnen“, schreibt Gaß. Das sei eine nicht gerechtfertigte Misstrauensbekundung gegen die Krankenhäuser.

Die Krankenhausgesellschaft hält dagegen, dass rund die Hälfte der beanstandeten Krankenhausabrechnungen auf eine ungeklärte oder fehlende Anschlussbehandlung zurückzuführen seien. Dazu führt sie 50 Beispiele aus den vergangenen Jahren alleine aus Baden-Württemberg auf.

Gelegenheit zur Korrektur

Gaß weist darauf hin, dass sich Anfang März im Bundestag die Gelegenheit für eine Korrektur dieser Regelung böte. Dann ist die abschließende Beratung des Medizinprodukte-Anpassungsgesetzes im Gesundheitsausschuss des Bundestages angesetzt.

Da mit diesem Gesetz auch eine technische Änderung am MDK-Reformgesetz von vergangenem November vorgesehen ist, könnten damit gleichzeitig auch die Strafzahlungen gestoppt werden, schlägt Gaß vor.

Der Bundesrat hatte die Strafzahlungen schon für „kleinste Fehler in der Abrechnung“ in einer Entschließung bereits als „weit über das Ziel hinausgehend“ abgelehnt, konnte sich aber nicht dazu durchringen, den Vermittlungsausschuss anzurufen.

Die Krankenhausvertretung nennt zudem mit der Reform der Notfallversorgung vorgesehene Vergütungsabschläge „befremdlich“. Die Abschläge sollen Krankenhäuser treffen, die nicht über eines der geplanten Integrierten Notfallzentren (INZ) verfügen, aber dennoch ambulante Notfälle versorgen.

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