Gesundheitsfonds

Defizit größer als bekannt

Der Gesundheitsfonds hat im ersten Quartal ein deutlich größeres Defizit eingefahren als offiziell bekannt. Das Problem ist das jüngst beschlossene Begleitgesetz zum Bundeshaushalt.

Florian StaeckVon Florian Staeck Veröffentlicht:
Sieht voll aus. Ist er aber nicht.

Sieht voll aus. Ist er aber nicht.

© McPHOTO / blickwinkel / picture alliance

FRANKFURT/BERLIN. Frankfurt/Berlin. Der Gesundheitsfonds steckt tiefer in der Kreide, als die offiziellen Zahlen für das erste Quartal offenbaren. Darauf hat die Bundesbank in ihrem Monatsbericht für Juli hingewiesen.

Nominal hat der Gesundheitsfonds das erste Quartal ein Defizit von 1,5 Milliarden Euro verbucht. Eingepreist in dieser Zahl ist der Bundeszuschuss, der an den Fonds in Raten überwiesen wird. Der Zuschuss im ersten Quartal erfolgte unter der Annahme, dass der Fiskus für das gesamte Jahr 14 Milliarden überweist.

Mit dem Haushaltsbegleitgesetz, das der Bundestag mit dem Bundeshaushalt kürzlich beschlossen hat, ist der Steuerzuschuss zugunsten der GKV aber auf 10,5 Milliarden Euro gesenkt worden. Wird dies berücksichtigt, dann beträgt das Minus im Gesundheitsfonds im ersten Quartal statt 1,5 nun 2,5 Milliarden Euro.

Das Einnahmeplus der Krankenkassen beträgt in diesem Zeitraum vier Prozent. Die Ausgaben sind mit sechs Prozent allerdings noch deutlich stärker gewachsen. Als "Kostentreiber" nennt die Bundesbank die Ausgaben für Arzneimittel, da der Herstellerrabatt zum Jahresbeginn auf sechs Prozent - seit April auf sieben Prozent - gesunken ist.

Für das Gesamtjahr erwartet die Bundesbank, dass die GKV - mit Ausnahme des Krisenjahres 2009 - erstmals seit 2003 wieder mit einem Defizit abschließt. Angesichts eines Ausgabenwachstums von über vier Prozent im Gesamtjahr könnte sich "der Überschuss des Vorjahres in ein Defizit verwandeln", heißt es.

Zudem sei "der Verzehr der Rücklagen im GKV-System vorgezeichnet. Die noch hohen Rücklagen dürften nicht darüber hinwegtäuschen, dass "ein wieder größerer finanzieller Druck absehbar ist", sodass Beitragssatzanhebungen zu erwarten sind, warnt die Bundesbank. Anders als in der Rentenversicherung gebe es in der GKV keine "Dämpfungsfaktoren" bei der Beitragssatzentwicklung.

Die Bundesbank geht daher davon aus, dass der Gesetzgeber wieder fallweise in die Vergütung und in den Leistungskatalog eingreifen wird. Um den Druck auf die Beitragssätze abzufedern, empfiehlt die Bundesbank, Patienten mehr Informationen über die in Rechnung gestellten Behandlungen und Kosten zu geben.

"Das könnte beispielsweise durch einen (teilweisen) Wechsel vom Sachleistungs- zum Kostenerstattungsprinzip verbessert werden", heißt es.

Selbstbehalte, Kostenbeteiligungen und Beitragsrückerstattungen seien bereits Bestandteil des Leistungsrechts in der GKV und wurden mit dem Wettbewerbs-Stärkungs-Gesetz von 2007 ausgeweitet, erinnert die Bundesbank. Deutlich wird, dass die Abschaffung der Praxisgebühr im vergangenen Jahr vor diesem Hintergrund als Fehlentscheidung eingeschätzt wird.

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