Psychotherapie
Den Behandlungs-Turbo gibt es nicht
Die Psychotherapeuten weisen in der Diskussion über Wartezeiten darauf hin, dass Behandlungsleistungen nicht beschleunigt werden können. Gesucht sind andere Stellgrößen: Etwa die Entschlackung des Antragsverfahrens.
Veröffentlicht:BERLIN. Die Wartezeitendebatte in der Psychotherapie dauert an. "Das angekündigte Versorgungsstrukturgesetz muss die Situation für die Patienten und damit die Behandlungsmöglichkeiten der ambulant tätigen Psychotherapeuten deutlich verbessern", hat die Vorsitzende der Deutschen Psychotherapeuten Vereinigung (DPtV), Dipl.-Psych. Barbara Lubisch, gefordert.
Die Wartezeiten seien zu lang. Die Folgen seien, dass seelische Leiden unnötig chronifizierten.
Die Behandlungsleistungen von Psychotherapeuten seien zeitgebunden und könnten nicht durch Routine oder technischen Fortschritt beschleunigt werden. Darauf hat der Berufsverband der Vertragspsychotherapeuten (bvvp) aufmerksam gemacht.
Regina Feldmann, Vorstand der KBV, hält die Wartezeitensituation jedoch für weniger gravierend als dargestellt. Immerhin sei ein Viertel der Ratsuchenden binnen Wochenfrist zu einem Erstgespräch gekommen, weitere 39 Prozent innerhalb eines Monats. Sie bezieht sich auf Ergebnisse einer Versichertenbefragung durch die Forschungsgruppe Wahlen im Auftrag der KBV.
Stabiler Versorgungsbedarf
Die Inanspruchnahme von Psychotherapeuten ist demnach stabil. Rund zwölf Prozent der gesetzlich Versicherten zwischen 18 und 79 Jahren gibt an, ärztliche oder psychologische Hilfe gesucht zu haben. Dieser Wert hat sich damit im Vergleich zur ersten Befragung 2013 nicht verändert.
Von diesen zwölf Prozent wiederum sind 65 Prozent tatsächlich zu einem Psychotherapeuten gegangen, drei Prozent mehr als ein Jahr zuvor. Die Versorgung hat sich zumindest auf dem Papier verbessert.
Nach Angaben der KBV und der Deutschen Psychotherapeuten Vereinigung sind von den zusätzlichen 1300 Sitzen für psychologische Psychotherapeuten sowie Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeuten, die der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) mit der neuen Bedarfsplanungsrichtlinie geschaffen hat, bereits 800 besetzt.
Als erfreulich schätzt Feldmann ein, dass für ein Drittel der Patienten die Therapie unmittelbar nach dem Erstgespräch beginnen kann. "Rechnet man die Wartezeit auf das Erstgespräch und den Therapiebeginn zusammen, ergibt sich, dass 41 Prozent insgesamt maximal bis zum Beginn der Therapie warten mussten", sagte Feldmann.
GBA bastelt an der Psychotherapie-Richtlinie
Die Psychotherapie-Richtlinie wird derzeit im GBA überarbeitet. Ziel sei, Zeit für die Behandlung von Patienten freizuschaufeln, sagte Feldmann. Dazu solle das Antrags- und Gutachterverfahren entschlackt werden. In diese Richtung zielen auch Vorschläge von Politikern, die Wartezeiten zu verkürzen.
Der gesundheitspolitische Sprecher der Unionsfraktion Jens Spahn hat vorgeschlagen, mehr Gruppentherapien zu ermöglichen. Das deckt sich mit dem von der KBV entwickelten Vierstufenmodell von speziellen Beratungssprechstunden, gefolgt von Sprechstunden zur diagnostischen Abklärung und des Behandlungsbedarfs sowie gegebenenfalls der heute schon vorgeschalteten probatorischen Sitzungen. Für chronisch Kranke sollen eigene Behandlungsmöglichkeiten eingerichtet werden.
Das Niveau der ambulanten Versorgung seelischer Leiden ist hoch. Einer Umfrage des Wissenschaftlichen Instituts der Ortskrankenkassen (WIdO) zufolge sehen fast drei Viertel der Befragten den Verlauf der Gespräche und deren Ergebnisse positiv. Annähernd 90 Prozent fanden, ihre Probleme seien ausreichend zur Sprache gekommen, heißt es im WIdO-Monitor von Mai.