Kommentar
Der – allzu mächtige – GBA
Mitunter juckt es auch Richtern des Bundesverfassungsgerichts in den Fingern, und sie machen in Beschlüssen Bemerkungen, die darauf hindeuten, was sie gern täten, wenn sie es denn könnten: etwa die demokratische Legitimation des Gemeinsamen Bundesausschusses zu seinen teils weitreichenden Richtlinienbefugnissen zu überprüfen.
Im vorliegenden Beschluss, der in der vergangenen Woche veröffentlicht worden war, war aber der Sachverhalt – leider, leider – nicht geeignet, sich der Sache anzunehmen, da die Umstände keine Verletzung von Grundrechten erkennen ließen.
Geklagt hatten kommunale und kirchliche Krankenhäuser gegen die Mindestfallzahlen in der Perinatalmedizin. Dumm nur, dass staatliche Träger nicht grundrechtsfähig sind, die Kliniken zudem "auf Vorrat" geklagt hatten, also in Wirklichkeit nicht betroffen waren, weil sie die Mindestzahl faktisch erreichten.
Nun haben die Krankenhausgesellschaften erneut die Entscheidungsstruktur des Bundesausschusses beklagt, weil im Falle eines Patts allein das Votum des neutralen Vorsitzenden den Ausschlag gibt.
Richtig ist: In allen Gremien der Selbstverwaltung ist dieser Konfliktlösungsmechanismus vorgesehen: Im Bundesausschuss sind es die neutralen Mitglieder Josef Hecken, Regina Klakow-Franck und Harald Deisler, im Erweiterten Bewertungsausschuss der Ökonom Jürgen Wasem, in der Schiedsstelle für Arzneimittel-Erstattungsbeträge ebenfalls Jürgen Wasem.
DKG kritisiert Machtfülle
Deren Machtfülle geht dem Präsidenten der Deutschen Krankenhausgesellschaft, Thomas Reumann, zu weit – zumindest was die Belange der Kliniken betrifft. Denn hier handele es sich oft um "strukturpolitische Entscheidungen, die eigentlich in die Verantwortung der Länder gehörten", argumentiert Reumann.
Das ist richtig. Wer allerdings Entscheidungsbefugnisse beansprucht, muss auch die Verantwortung dafür tragen – und liefern können. Genau an diesem Punkt hapert es. Beispiel Investitionsfinanzierung. Zwischen Soll und Wirklichkeit klafft seit Jahren eine Lücke von 50 Prozent.
Beispiel Personalausstattung in der Pflege: Die Krankenhausträger haben über Jahre in diesem Personalsektor gespart und zu wenig Nachwuchs ausgebildet. Jetzt wird Klage darüber geführt, dass Mindeststandards, beispielsweise in der Perinatalmedizin, nicht erfüllt werden können. Wieder wird der Ruf nach Ausnahmen laut.
Ohne den Bundesausschuss ließe man dem föderalen Schlendrian freien Lauf – gewiss nicht im Interesse von Patienten.