Pflegereform
Die unendliche Geschichte
Das Pflegestärkungsgesetz 1 bringt für viele Bedürftige deutliche Leistungsverbesserungen. Dennoch kann es keinen Zweifel geben: Die Pflege in Deutschland bleibt eine Dauerbaustelle.
Veröffentlicht:Alle Jahre wieder: Acht Silben, 28 Buchstaben, ein Wortungetüm lässt grüßen, das uns noch lange begleiten wird: es ist der "Pflegebedürftigkeitsbegriff".
Das Wort aus der Mottenkiste der technokratischen Formulierungen im Gesundheitswesen sorgt für Diskussionen ohne Ende.
Der Grund: Die derzeit geltende Definition von Pflegebedürftigkeit konzentriert sich sehr stark auf körperliche Einschränkungen. Kognitiv und psychisch beeinträchtigte Menschen werden systematisch benachteiligt,
Reformbedarf wird schon seit Jahren angemahnt. Bereits im Koalitionsvertrag vom November 2005 hatte die damalige Bundesregierung eine Überarbeitung der Definition nach SGB XI (§ 14) verankert. Jetzt geht‘s endlich ans Eingemachte.
In Zukunft fünf Pflegestufen
Voraussichtlich ab 2017 soll der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff eingeführt werden. Der Expertenbeirat für die Neudefinition hat vorgeschlagen, die Zahl der Pflegestufen von drei auf fünf auszuweiten, um den Bedürfnissen von Demenzkranken besser gerecht werden.
Neuer Maßstab soll dann der Grad der Selbstständigkeit sein. Zurzeit wird das neue Begutachtungsverfahren in zwei Modellprojekten bundesweit erprobt.
Anfang 2015 werden voraussichtlich die Ergebnisse der Testphase vorliegen. Dann beginnt die Schlussphase für die Umsetzung des Pflegestärkungsgesetzes 2, das Union und SPD in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart haben.
Der Bundestag ist in diesem Jahr in Sachen Pflege nicht untätig gewesen und hat Teil eins des Pflegegesetzes verabschiedet. 2,6 Millionen Pflegebedürftige erhalten ab Januar Leistungsverbesserungen im Umfang von 2,4 Milliarden Euro.
Die meisten Leistungen der Pflegeversicherung steigen pauschal um vier Prozent. Mit zusätzlichen Maßnahmen soll die Pflege zu Hause verbessert werden.
Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) hebt in diesem Zusammenhang die besondere Bedeutung der pflegenden Angehörigen hervor, die gerade mit Blick auf ihren Arbeitsplatz Entlastung benötigen.
"Wir werden diese Leistungen ausbauen und zugleich so ausgestalten, dass sie passend für die konkrete Situation in Anspruch genommen werden", sagt Gröhe.
Die Reform ist alles andere als billig. Zur Finanzierung steigen dafür ab Januar 2015 für Arbeitnehmer die Beiträge zur Pflegeversicherung um 0,3 Prozentpunkte auf 2,35 Prozent, Kinderlose zahlen künftig 2,6 Prozent.
Darüber hinaus startet bereits 2015 ein Pflegevorsorgefonds, dessen Nachhaltigkeit allerdings von Kritikern von vorneherein massiv bezweifelt wird.
Die Idee: Weil die Zahl der Pflegebedürftigen stark steigen wird, wenn ab etwa 2035 die geburtenstarken Babyboomer-Jahrgänge ins Pflegealter kommen, muss rechtzeitig Vorsorge getragen werden. Die Beiträge dürfen nicht explodieren.
Ein sinnvoller Fonds?
In den Vorsorgefonds sollen 0,1 Beitragspunkte fließen, das sind ab 2015 jährlich rund 1,21 Milliarden Euro. Von 2035 an ist eine schrittweise Auflösung des Fonds vorgesehen.
Ein sinnvolles Konzept? Kritiker machen folgende Rechnung auf: Je nach Wachstum der Grundlohnsumme käme bis zum Jahr 2035 ein Vermögensbestand von 23 bis 40 Milliarden Euro zusammen.
Bei einer angenommenen Steigerung der Grundlohnsumme von einem Prozent betrüge die Beitragsreduktion ab dem Jahr 2035 knapp 0,1 Punkte. Und dies bei einem Beitragssatz von dann bis zu vier Prozent.
Von einer "Entlastung" könnte keine Rede mehr sein, der Fonds hätte seine Wirkung verfehlt.
Gesundheitsminister Gröhe lässt sich von dieser Kritik nicht irritieren.
Er setzt nicht nur auf den Pflegefonds, sondern lobt das Gesetz generell als "gutes Leistungspaket", das Pflegebedürftigen und Angehörigen helfe, die Pflege zu Hause zugeschnitten auf ihren Bedarf zu organisieren.
Pflegekräfte gesucht
Auch in stationären Pflegeeinrichtungen werden die Leistungen im Umfang von etwa einer Milliarde Euro verbessert.
Damit wird die Voraussetzung geschaffen, dass die Zahl der zusätzlichen Betreuungskräfte von bisher rund 25 000 auf bis zu 45 000 Betreuungskräften erhöht werden kann.
Mehr Geld allein reicht allerdings nicht aus. Die große Herausforderung bleibt: Wie können genügend Pflegekräfte rekrutiert werden?
Anwerbeversuche im Ausland haben bisher keine nachhaltige Wirkung entfalten können.
Pflege in Deutschland Ende 2014: Vieles ist in Bewegung geraten, doch über eines gibt es nicht den geringsten Zweifel: Sie wird eine Dauerbaustelle bleiben.