Geeinigt
Drei Prozent mehr für Arzneien
Die KBV und der GKV-Spitzenverband haben die Rahmenvereinbarung für das kommende Jahr abgeschlossen.
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Handschlag: KBV und Kassen haben sich auf einen Zuwachs von drei Prozent geeinigt.
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BERLIN. Die Grundlage für die regionalen Zielvereinbarungen der Arzneimittelausgaben 2013 und damit auch die Basis für die Vereinbarung von Richtgrößen und anderen Steuerungselementen der Arzneiversorgung ist unter Dach und Fach.
Die KBV und der GKV-Spitzenverband haben sich auf einen Zuwachs von drei Prozent geeinigt.
Ein zusätzlicher Spielraum ergibt sich für die Ärzte schon durch eine Anpassung der Veränderungsfaktoren im laufenden Jahr um insgesamt 0,3 Prozentpunkte auf plus 2,7 Prozent.
Dies resultiert aus einer Korrektur der Komponenten für die Preisveränderungen und der Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses.
Werden Prüfvereinbarungen geändert?
Die Veränderungsrate von drei Prozent für das nächste Jahr resultiert allein zu 2,9 Prozent aus erwarteten zusätzlichen Ausgaben für innovative Arzneimittel. Mit 0,4 Prozent wurde die Verlagerung von Arzneitherapien von der stationären in die ambulante Versorgung einkalkuliert.
Insgesamt wird eine Preisentwicklung von minus 0,1 Prozent unterstellt, ferner werden geringfügige Einsparungen von 0,2 Prozent aus neuen Richtlinien des Bundesausschusses erwartet.
Regional müssen die Auswirkungen von Zahl und Versichertenstruktur, die indikationsbezogenen Zielvereinbarungen und die Zielvereinbarungen zur Erschließung von Wirtschaftlichkeitsreserven verhandelt werden.
Von der Bundesebene wird empfohlen, einen Arzt, der überwiegend die für sein Verordnungsspektrum auf regionaler Ebene gesetzten Ziele erreicht hat, von der Wirtschaftlichkeitsprüfung zu befreien.
Die Prüfvereinbarungen sollten entsprechend geändert werden.
Pravastatin berücksichtigt
Weiterhin gelten Leitsubstanz- und Verordnungsquoten. Neu ist die Berücksichtigung von Pravastatin neben Simvastatin als Leitsubstanz. Im Durchschnitt soll hier ein Wert von 93 Prozent erreicht werden.
Immer noch auf sehr niedrigem Niveau von weniger als zwei Prozent im Durchschnitt bleiben die Höchstquoten für GLP-1-Analoga bei der Arzneimitteltherapie für Diabetiker. Regional schwanken sie zwischen einem Prozent (Bremen) und maximal 3,2 Prozent in Mecklenburg-Vorpommern.
Die Verordnungsmindestquote für generische Opioide liegt bei 74 Prozent, für biosimilare Erythropoietine bei 39 Prozent.