Leitartikel zum Patientenrechtegesetz
Ein windschiefes Konstrukt
Das Patientenrechtegesetz konzentriert die Pflichten fast ganz auf Ärzte. Es wird einer komplexer werdenden Medizin kaum gerecht - und treibt die Ärzte in ein Dilemma.
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Mit einiger Genugtuung und auch Beruhigung der Spitzenorganisationen der Ärzteschaft ist das von der schwarz-gelben Koalition jetzt fertiggestellte Projekt eines Patientenrechtegesetzes begleitet worden.
Insofern zu Recht, als die Regierungsmehrheit die Forderung aus Teilen der Opposition und der Verbraucherschützer nicht aufgegriffen hat, das ärztliche Haftungsrecht, etwa durch eine generelle Umkehr der Beweislast auf Kosten der Ärzte, zu verschärfen.
Das freilich ist kein Grund für Ärzte, sich selbst Entwarnung zu geben. Auch wenn der Gesetzgeber im Grundsatz nicht mehr getan hat, als die höchstrichterliche Rechtsprechung als Paragrafen im Bürgerlichen Gesetzbuch zu kodifizieren, so müsste nun spätestens dieses auf wenigen Seiten nachlesbare Konzentrat an Rechtspflichten eine neue Qualität der Aufmerksamkeit hervorrufen.
Zu Recht geht der Gesetzgeber vom Bild des mündigen Patienten aus, dessen Selbstbestimmungsrecht im Vordergrund steht, dem der Arzt durch individuelle, persönliche Aufklärung Geltung verschaffen soll. Es ist inzwischen weitgehender Konsens unter Ärzten, dass der verständige, aufgeklärte und deshalb an der Therapie mitarbeitende Patient eher seine Gesundheit wiedererlangen oder besser mit seiner (chronischen) Krankheit umgehen und seinen Lebensalltag bewältigen kann. Von der Zielsetzung her sind also moderne Medizin und Recht nah beieinander.
Jedoch klafft eine Lücke zwischen dem medizinisch-rechtlichen Ideal und dem ärztlichem Arbeitsalltag...