Im Bundesgesetzblatt erschienen
Eine Hürde weniger für ePA und Forschung: Digitalgesetze jetzt amtlich
Das Digitalisierungsgesetz und das Gesundheitsdatennutzungsgesetz sind in Kraft getreten. SPD-Politiker Mieves findet: Die elektronische Patientenakte funktioniert nur gut befüllt.
Veröffentlicht:Berlin. Die Digitalisierung des Gesundheitswesens und die erleichterte Nutzung von Gesundheitsdaten in der Forschung sind nun amtlich. Sowohl das Gesetz zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens (DigiG) als auch das Gesetz zur verbesserten Nutzung von Gesundheitsdaten (GDNG) sind am Montag (25. März) im Bundesgesetzblatt erschienen. Mit der Verkündung dort gelten die Gesetze und sind zu beachten.
Mit dem Digitalisierungsgesetz, so die Hoffnung des Gesetzgebers, soll die elektronische Patientenakte durchstarten können. Für sie gilt ab heute eine Widerspruchslösung (Opt-out). Wer nicht widerspricht, bekommt von seiner Krankenkasse automatisch eine solche Akte. Davon erhofft sich der Gesetzgeber eine höhere Reichweite der Akte als bisher.
Digitalgesetzgebung ist noch nicht abgeschlossen
„Die elektronische Patientenakte funktioniert nur, wenn sie gut befüllt ist, und die Vorteile von allen Beteiligten kommuniziert werden“, sagte der SPD-Bundestagsabgeordnete Matthias Mieves am Montag der Ärzte Zeitung. Beteiligten wie Krankenkassen, Ärztinnen und Ärzten sowie Patienten könne er nur sagen: „Jetzt seid ihr dran.“
Reaktion auf Leserumfrage
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Mieves verwies darauf, dass die Gesetzgebung zur Digitalisierung damit nicht abgeschlossen ist. „Mit dem Medizinforschungsgesetz, dem Digitalagenturgesetz und dem Bürokratieabbaugesetz machen wie jetzt schon weiter“, sagte Mieves.
Mit dem Medizinforschungsgesetz zum Beispiel solle Deutschland für Forschung und Produktion von Arzneimitteln wieder attraktiver werden. Zudem solle die Zulassung von Studien vereinfacht und beschleunigt sowie die Bürokratie abgebaut werden. (af)