Im Bundesgesetzblatt erschienen

Eine Hürde weniger für ePA und Forschung: Digitalgesetze jetzt amtlich

Das Digitalisierungsgesetz und das Gesundheitsdatennutzungsgesetz sind in Kraft getreten. SPD-Politiker Mieves findet: Die elektronische Patientenakte funktioniert nur gut befüllt.

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Elektronische Patientenakte (ePA): Ein Rollout ist ab Januar 2025 geplant.

Elektronische Patientenakte (ePA): Ein Rollout ist ab Januar 2025 geplant.

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Berlin. Die Digitalisierung des Gesundheitswesens und die erleichterte Nutzung von Gesundheitsdaten in der Forschung sind nun amtlich. Sowohl das Gesetz zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens (DigiG) als auch das Gesetz zur verbesserten Nutzung von Gesundheitsdaten (GDNG) sind am Montag (25. März) im Bundesgesetzblatt erschienen. Mit der Verkündung dort gelten die Gesetze und sind zu beachten.

Mit dem Digitalisierungsgesetz, so die Hoffnung des Gesetzgebers, soll die elektronische Patientenakte durchstarten können. Für sie gilt ab heute eine Widerspruchslösung (Opt-out). Wer nicht widerspricht, bekommt von seiner Krankenkasse automatisch eine solche Akte. Davon erhofft sich der Gesetzgeber eine höhere Reichweite der Akte als bisher.

Digitalgesetzgebung ist noch nicht abgeschlossen

„Die elektronische Patientenakte funktioniert nur, wenn sie gut befüllt ist, und die Vorteile von allen Beteiligten kommuniziert werden“, sagte der SPD-Bundestagsabgeordnete Matthias Mieves am Montag der Ärzte Zeitung. Beteiligten wie Krankenkassen, Ärztinnen und Ärzten sowie Patienten könne er nur sagen: „Jetzt seid ihr dran.“

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Mieves verwies darauf, dass die Gesetzgebung zur Digitalisierung damit nicht abgeschlossen ist. „Mit dem Medizinforschungsgesetz, dem Digitalagenturgesetz und dem Bürokratieabbaugesetz machen wie jetzt schon weiter“, sagte Mieves.

Mit dem Medizinforschungsgesetz zum Beispiel solle Deutschland für Forschung und Produktion von Arzneimitteln wieder attraktiver werden. Zudem solle die Zulassung von Studien vereinfacht und beschleunigt sowie die Bürokratie abgebaut werden. (af)

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Kommentare
Lilith Engel 28.03.202417:07 Uhr

Wie und wo kann man widersprechen? Das wird bis jetzt nirgendwo deutlich gesagt und der schlichte Hinweis, dass "ab heute" (Stichtag 25.03.) die Widerspruchslösung gilt, ist nicht ausreichend.
Meine KK hat jedenfalls meinen formlosen Widerspruch gegen die ePA und auch gegen die Gesundheitsddatennutzung nicht akzeptiert.

Harald Schneider 26.03.202418:21 Uhr

Hr. Mieves kann man als Arzt nur eines erwidern: Wir Ärzte haben gar nichts bestellt und wie man die Lieferung von patienteneigenen Akten an diese beurteilt, ist wohl jedem Arzt selbst überlassen. Ich persönlich sehe keine Verpflichtung einem Patienten etwas vorzulügen. Meiner Meinung nach ist die aktuelle Form der ePA völlig unbrauchbar. Ich würde, so ein Patient danach fragt, davon abraten diese einrichten zu lassen. Ich kenne persönlich auch keine Ärzte, die beabsichtigen die ePA zu nutzen oder zu befüllen, weder für sich oder für ihre Patienten. Eine gezielte Anamnese ist wesentlich zielführender als ein Durchforsten einer digitalen Müllkippe ohne jegliche Sicherungsmechanismen, die ich mir auch noch temporär auf die Praxisdigitalstruktur laden soll. Danke für nichts, Hr. Mieves, das brauche ich im Alltag noch weniger als die Cannabisfreigabe.

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