Im Bundesgesetzblatt erschienen

Eine Hürde weniger für ePA und Forschung: Digitalgesetze jetzt amtlich

Das Digitalisierungsgesetz und das Gesundheitsdatennutzungsgesetz sind in Kraft getreten. SPD-Politiker Mieves findet: Die elektronische Patientenakte funktioniert nur gut befüllt.

Veröffentlicht:
Elektronische Patientenakte (ePA): Ein Rollout ist ab Januar 2025 geplant.

Elektronische Patientenakte (ePA): Ein Rollout ist ab Januar 2025 geplant.

© MQ-Illustrations / stock.adobe.com

Berlin. Die Digitalisierung des Gesundheitswesens und die erleichterte Nutzung von Gesundheitsdaten in der Forschung sind nun amtlich. Sowohl das Gesetz zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens (DigiG) als auch das Gesetz zur verbesserten Nutzung von Gesundheitsdaten (GDNG) sind am Montag (25. März) im Bundesgesetzblatt erschienen. Mit der Verkündung dort gelten die Gesetze und sind zu beachten.

Mit dem Digitalisierungsgesetz, so die Hoffnung des Gesetzgebers, soll die elektronische Patientenakte durchstarten können. Für sie gilt ab heute eine Widerspruchslösung (Opt-out). Wer nicht widerspricht, bekommt von seiner Krankenkasse automatisch eine solche Akte. Davon erhofft sich der Gesetzgeber eine höhere Reichweite der Akte als bisher.

Digitalgesetzgebung ist noch nicht abgeschlossen

„Die elektronische Patientenakte funktioniert nur, wenn sie gut befüllt ist, und die Vorteile von allen Beteiligten kommuniziert werden“, sagte der SPD-Bundestagsabgeordnete Matthias Mieves am Montag der Ärzte Zeitung. Beteiligten wie Krankenkassen, Ärztinnen und Ärzten sowie Patienten könne er nur sagen: „Jetzt seid ihr dran.“

Lesen sie auch

Mieves verwies darauf, dass die Gesetzgebung zur Digitalisierung damit nicht abgeschlossen ist. „Mit dem Medizinforschungsgesetz, dem Digitalagenturgesetz und dem Bürokratieabbaugesetz machen wie jetzt schon weiter“, sagte Mieves.

Mit dem Medizinforschungsgesetz zum Beispiel solle Deutschland für Forschung und Produktion von Arzneimitteln wieder attraktiver werden. Zudem solle die Zulassung von Studien vereinfacht und beschleunigt sowie die Bürokratie abgebaut werden. (af)

Jetzt abonnieren
Mehr zum Thema

Wirtschaftsverbände schlagen Alarm

Schwarz-Rot berät nun in kleinen Runden über Koalitionsvertrag

Repräsentative Umfrage des ZVEI

Gesundheitspersonal wünscht sich bessere Digitalinfrastruktur

Das könnte Sie auch interessieren
Salesforce hilft Kliniken, die Versorgungsqualität zu verbessern

Value Based Healthcare

Salesforce hilft Kliniken, die Versorgungsqualität zu verbessern

Kooperation | In Kooperation mit: Salesforce Germany GmbH
Wie patientenzentriert ist unser Gesundheitssystem?

© Janssen-Cilag GmbH

Video

Wie patientenzentriert ist unser Gesundheitssystem?

Kooperation | In Kooperation mit: Janssen-Cilag GmbH
Höhen- oder Sturzflug?

© oatawa / stock.adobe.com

Zukunft Gesundheitswesen

Höhen- oder Sturzflug?

Kooperation | In Kooperation mit: Janssen-Cilag GmbH
Patientenzentrierte Versorgung dank ePA & Co?

© MQ-Illustrations / stock.adobe.com

Digitalisierung

Patientenzentrierte Versorgung dank ePA & Co?

Kooperation | In Kooperation mit: Janssen-Cilag GmbH
Kommentare
Lilith Engel 28.03.202417:07 Uhr

Wie und wo kann man widersprechen? Das wird bis jetzt nirgendwo deutlich gesagt und der schlichte Hinweis, dass "ab heute" (Stichtag 25.03.) die Widerspruchslösung gilt, ist nicht ausreichend.
Meine KK hat jedenfalls meinen formlosen Widerspruch gegen die ePA und auch gegen die Gesundheitsddatennutzung nicht akzeptiert.

Harald Schneider 26.03.202418:21 Uhr

Hr. Mieves kann man als Arzt nur eines erwidern: Wir Ärzte haben gar nichts bestellt und wie man die Lieferung von patienteneigenen Akten an diese beurteilt, ist wohl jedem Arzt selbst überlassen. Ich persönlich sehe keine Verpflichtung einem Patienten etwas vorzulügen. Meiner Meinung nach ist die aktuelle Form der ePA völlig unbrauchbar. Ich würde, so ein Patient danach fragt, davon abraten diese einrichten zu lassen. Ich kenne persönlich auch keine Ärzte, die beabsichtigen die ePA zu nutzen oder zu befüllen, weder für sich oder für ihre Patienten. Eine gezielte Anamnese ist wesentlich zielführender als ein Durchforsten einer digitalen Müllkippe ohne jegliche Sicherungsmechanismen, die ich mir auch noch temporär auf die Praxisdigitalstruktur laden soll. Danke für nichts, Hr. Mieves, das brauche ich im Alltag noch weniger als die Cannabisfreigabe.

Sonderberichte zum Thema
Manchmal kommt Künstliche Intelligenz ziemlich abstrakt daher. Doch es gibt zunehmend auch konkrete Anwendungen, sogar für Arztpraxen.

© 3dkombinat - stock.adobe.com

Praxisorganisation

Mit KI zu mehr Entlastung fürs Praxisteam

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Doctolib GmbH
Der Empfang der Gynäkologen-Praxis in Gütersloh: Vor allem die starke Patientinnenbindung überzeugte am Ende das MVZ, das die Praxis erwarb.

© Andreas Peters

Praxismanagement

Privatpraxis abzugeben? Das lässt sich regeln!

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Finanzdienstleister MLP
Broker im Handelsraum der New Yorker Börse NYSE Stock Exchange Euronext. Dem Markt in den USA traut die apoBank eine bessere Performance zu als europäischen Aktienmärkten.

© Thomas Imo / photothek / picture alliance

Jahresausblick

Nach Rekordjahr: Luft für Aktien wird 2025 dünner

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: der Deutschen Apotheker- und Ärztebank (apoBank)
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Zwischenfälle in der Chirurgie

Gossypibom: Vergessene Operationsunterlage postoperativ entdeckt

Porträt zum Boys Day

Ein Mann als Hebamme: Kein Beruf nur für Frauen!

Lesetipps
Stethoskop mit Doktorhut und Diplom

© yta / stock.adobe.com

Kolumne „Hörsaalgeflüster“

Die Approbationsordnung muss endlich reformiert werden!