Hartmannbund
Einheitliche Vergütung ist kein Albtraum
Der Chef des Hartmannbundes kann sich unter bestimmten Voraussetzungen ein identisches Vergütungssystem für Privat- und Kassenleistungen vorstellen.
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Dr. Klaus Reinhardt, Chef des Hartmannbundes.
© Ärztekammer Westfalen-Lippe
BONN. Ein einheitliches Vergütungssystem für die private und die gesetzliche Krankenversicherung ist aus ärztlicher Sicht vorstellbar, es muss aber verschiedene Bedingungen erfüllen. Das hat der Vorsitzende des Hartmannbundes Dr. Klaus Reinhardt klar gestellt.
Zentrale Faktoren eines solchen Systems wären für ihn die exakte Beschreibung von Einzelleistungen, die Einführung eines sozial verträglich organisierten Kostenerstattungs-Prinzips, eine Mengenbegrenzung durch eine intelligente Steuerung und der Erhalt der unterschiedlichen Rechtsrahmen von GKV und PKV.
"Ich möchte als Arzt nicht grundsätzlich gezwungen sein, unter dem Dach des Sozialgesetzbuchs zu arbeiten", sagte Reinhardt auf dem "Gesundheitskongress des Westens 2013" in Bonn. Arzt und Patient müssten entscheiden können, sich außerhalb des staatlich reglementierten Systems zu bewegen.
Privatversicherte besser versorgt?
Aus Versorgungssicht ist nach Einschätzung von Reinhardt nichts gegen das duale System in Deutschland einzuwenden. "Wir haben ein einheitliches Versorgungssystem trotz dualer Finanzierung."
Es gebe keine Daten, die belegten, dass Privatversicherte besser behandelt würden als gesetzlich Versicherte. "Aber aus der deutlich höheren Bewertung vergleichbarer Leistungen resultiert die Vermutung einer Ungleichbehandlung."
Die bessere Bezahlung der Ärzte in der PKV hat nach Einschätzung von Dr. Stefan Etgeton von der Bertelsmann Stiftung durchaus Einfluss auf die Versorgung.
Die Ansiedlung von Ärzten orientiere sich unter anderem daran, wo Privatversicherte wohnen.
"Das ist ein Kriterium, das für die Versorgung irrelevant sein sollte." Ein gemeinsames Vergütungssystem würde solche Einflüsse beseitigen, meinte Etgeton.
Am EBM orientieren
Sollte es zu einem einheitlichen Modell kommen, müsste es sich an der Systematik des für die GKV maßgeblichen Einheitlichen Bewertungsmaßstabs (EBM) orientieren, sagte der Vorstandschef der DAK Gesundheit, Professor Herbert Rebscher.
Anders als die GOÄ sei der EBM indikationsbezogen und evidenzbasiert. "Eine Gebührenordnung ohne Qualitäts-Aspekte ist nicht akzeptabel."
Dem mochte der Direktor des PKV-Verbands Dr. Volker Leienbach erwartungsgemäß nicht folgen. Beim EBM gehe es nicht um die umfassende Darlegung medizinischer Leistungen, sondern um die Abbildung der Vorgaben des Sozialgesetzbuches.
"Das GKV-System ist unlogisch und soll plötzlich Referenzsystem für eine einheitliche Vergütung sein", kritisierte er.
Auch die PKV sei an einer Qualitätsorientierung der Vergütung interessiert. Sie spiele eine zentrale Rolle bei den Gesprächen mit der Ärzteschaft über eine neue GOÄ. "Es ist unser Vorschlag, bei der Vergütung nach Qualität zu differenzieren", sagte Leienbach.