Selektivvertrag

Erster bundesweiter Rheumavertrag wird gekündigt

Zu kompliziert, zu wenige Patienten, zu uninteressant für Ärzte: Der zwischen dem Dienstleister spectrumK und der Versorgungslandschaft Rheuma geschlossene Vertrag endet zum 31. Dezember.

Madlen SchäferVon Madlen Schäfer Veröffentlicht:
Nur wenige Rheumatologen haben den Spectrum-Vertrag genutzt. Ziel war, das Rheumakranke schneller in den Praxen behandelt werden. (Symbolbild mit Fotomodellen)

Nur wenige Rheumatologen haben den Spectrum-Vertrag genutzt. Ziel war, das Rheumakranke schneller in den Praxen behandelt werden. (Symbolbild mit Fotomodellen)

© Racle Fotodesign / stock.adobe.com

Berlin. Vor drei Jahren wurde der erste bundesweit einheitliche Rheumaversorgungsvertrag geschlossen. Mit diesem Vertrag sollten Rheumapatienten besser versorgt werden als zuvor.

Geschlossen wurde der Vertrag zwischen spectrumK und der Versorgungslandschaft Rheuma. Doch nun soll Ende des Jahres Schluss sein. Beide Vertragspartner haben beschlossen, den Vertrag zur besonderen Versorgung Rheuma für alle Vertragsbereiche zum 31. Dezember 2020 zu beenden.

Zu wenig Patientenpotenzial

Der Vertrag sei im Vergleich mit anderen Selektivverträgen nicht gut angenommen worden, heißt es seitens des Berufsverbands Deutscher Rheumatologen (BDRh). „SpectrumK ist ein Dienstleister in der GKV. Der Anteil der Kassen, die dem Vertrag beigetreten waren, war zu gering, sodass es insgesamt unattraktiv für die Ärzte war, weil zu wenig Patientenpotenzial existierte“, sagt Sonja Froschauer, Geschäftsführerin BDRh e. V. und BDRh Service GmbH, auf Nachfrage der „Ärzte Zeitung“. Dafür habe sich jedoch der bürokratische Aufwand weder beim Berufsverband Deutscher Rheumatologen noch bei den Krankenkassen gelohnt.

Es handelt sich um einen Vertrag, der vor allem eine schnellere Behandlung ermöglichen sollte. Hatte der Hausarzt bei dem Patienten den Verdacht, dieser leider unter einer rheumatischen Erkrankung, konnte der Patient innerhalb von 14 Tagen einen Termin bei einem Rheumatologen erhalten. Zusätzlich sieht der Vertrag eine intensive Patientenschulung, konsequente Therapieüberwachung sowie eine leitliniengerechte Versorgung mit Arzneimitteln vor.

Weniger als zehn Praxen beteiligt

„Unser Vertrag zur besonderen Versorgung Rheuma gemäß Paragraf 140a SGB V mit der BDRh Service GmbH war sehr komplex“, erklärt Malte Harlinghausen von spectrumK. Der Vertrag enthielt unter anderem Elemente der Versorgung und des Medikamentenmanagements.

Es handelte sich zudem um einen für die Krankenkassen bereinigungsfähigen Vertrag. Die Ärzte konnten über den Vertrag unterschiedliche Leistungen abrechnen. „Es handelt sich um Konstellationen von Fallwerten zwischen 40 Euro und 140 Euro, die ein Arzt im Quartal für einen Patienten umsetzen konnte“, erklärt Froschauer.

Das Ende folgte aufgrund der geringen Nutzung des Vertrags. „Unter zehn Praxen haben aktiv daran teilgenommen, weil es einfach nicht interessant war. Deshalb sind auch lediglich weniger als 50 Versicherte nun vom Vertragsende betroffen“, sagt Froschauer. Der Versorgungsvertrag war daher für den Berufsverband nicht weiter wirtschaftlich.

„Mit unserem Vertragspartner, der BDRh Service GmbH, haben wir konstruktiv die Situation des Vertrags erläutert und gemeinsam nach Lösungen gesucht, die schlussendlich den Versicherten in der Praxis zu Gute kommen. Denn das ist unser Anspruch. So sind wir zu dem Ergebnis gekommen, ganz im Sinne der besten Versorgung für die Versicherten den Weg freizumachen“, sagt Harlinghausen.

Weiter in der Regelversorgung

Auch auf anderer Vertragsseite wird das einvernehmliche Vertragsende bestätigt. „Wir haben den Vertrag in einem konstruktiven Dialog mit spectrumK beendet und offen miteinander gesprochen“, versichert Froschauer gegenüber der „Ärzte Zeitung“.

„Für die Patienten geht es nun in der Regelversorgung weiter“, so die Geschäftsführerin vom BDRh. Die betroffenen Rheumatologen würden künftig wieder über die Kassenärztliche Vereinigung abrechnen. Über die entsprechende Änderung wurden die teilnehmenden Praxen informiert. „Bis zum vierten Quartal werden die Patienten weiter normal betreut und die Rheumatologen wie gewohnt vergütet. Ab dem 1. Januar 2021 werden die Patienten über die KV abgerechnet“, sagt Geschäftsführerin Froschauer.

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