Bei einvernehmlichem Sex

Ethikrat gegen Inzestverbot bei Erwachsenen

Als Eingriff in die sexuelle Selbstbestimmung wertet der Deutsche Ethikrat das Inzestverbot bei erwachsenen Geschwistern, die einvernehmlich Geschlechtsverkehr haben. Er empfiehlt, das strafrechtliche Verbot zu reformieren.

Veröffentlicht:
Zwei Paar Füße. Mit einer umstrittenen Form der Geschwisterliebe hat sich der Ethikrat auseinandergesetzt.

Zwei Paar Füße. Mit einer umstrittenen Form der Geschwisterliebe hat sich der Ethikrat auseinandergesetzt.

© vm / iStock

BERLIN. Der Deutsche Ethikrat empfiehlt mehrheitlich dem Gesetzgeber eine Reform des Inzestverbots.

Der einvernehmliche Beischlaf zwischen erwachsenen Geschwistern ist in Deutschland nach Paragraf 173 Strafgesetzbuch (StGB) bisher strafbewehrt. Eine Mehrheit von 14 Ratsmitgliedern gibt zu bedenken, dass dieses strafrechtliche Verbot einen "tiefen Eingriff in die sexuelle Selbstbestimmung" bedeutet.

Im Falle einvernehmlichen Beischlafs unter Geschwistern könne "weder die Befürchtung negativer Folgen für die Familie noch die Möglichkeit der Geburt von Kindern aus solchen Inzestbeziehungen ein strafrechtliches Verbot dieser Beziehungen rechtfertigen", heißt es in der am Mittwoch in Berlin vorgestellten Stellungnahme.

Die Ratsmehrheit begründet ihre Empfehlung damit, das Strafrecht dürfe nicht "zum Schutz bloß symbolischer Abstrakta wie der rein rechtlichen Verfasstheit der Familie in ihrer inneren Rollenstruktur eingesetzt werden".

Das Strafrecht habe nicht die Aufgabe, "für den Geschlechtsverkehr mündiger Bürger moralische Standards oder Grenzen durchzusetzen", so die Ratsmitglieder.

"Irritierendes Signal"

Von dieser Empfehlung unberührt und ethisch völlig anders zu werten seien Delikte gegen die sexuelle Selbstbestimmung nach den Paragrafen 174 ff StGB. Dazu gehöre insbesondere der sexuelle Missbrauch von Kindern und Jugendlichen, die Ausnutzung von Abhängigkeitsverhältnissen, sexuelle Nötigung, Vergewaltigung oder auch Inzesthandlungen von Eltern an ihren minderjährigen leiblichen oder angenommenen Kindern.

Eine Minderheit von neun Sachverständigen wertet mögliche Einschränkungen oder gar die Abschaffung des Inzestverbots im Falle des einvernehmlichen Beischlafs unter erwachsenen Geschwistern als ein "irritierendes Signal".

Zentrales Schutzgut im Paragraf 173 StGB ist nach Ansicht der Ratsminderheit "die Familie in ihrer elementaren Sozialisationsfunktion".

Denn die Unvereinbarkeit unterschiedlicher familialer Rollen sei eine wichtige Voraussetzung für eine gelingende Persönlichkeitsentwicklung. Eine zentrale Aufgabe von Familie sei es, "eine Lebensform für verlässliche Beziehungen zwischen Generationen und Geschlechtern zu konstituieren und zu gestalten".

"Im allgemeinen Bewusstsein halten"

Dem Recht könne die Aufgabe zugewiesen werden, die Bedeutung dieser Normen "im allgemeinen Bewusstsein zu halten". Zudem habe das Inzestverbot auch eine "ergänzende Schutzfunktion zugunsten der sexuellen Selbstbestimmung". Studien zum Geschwisterinzest legten nahe, dass die "Brüder nicht selten erheblich älter als die Schwestern sind, was die Gefahr ‚fremdbestimmter‘ Prägung des formal einvernehmlichen Inzestverhaltens erhöht".

Anstoß für die Beschäftigung des Ethikrats mit dem Thema ist eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) im April 2012 gewesen. Das Gericht wies damals die Beschwerde eines in Deutschland wegen Inzests verurteilten Mannes gegen das Bundesverfassungsgericht zurück. Die Karlsruher Richter hatten im Jahr 2008 den Paragrafen 173 StGB für mit dem Grundgesetz vereinbar erklärt. (fst)

Jetzt abonnieren
Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Kommentare
Dr. Reinhard Naar 01.10.201420:06 Uhr

Man muss dem Ethikrat...

...hoch anrechnen, dass er den Mut hat, eine langdauernde Menschenrechtsverletzung ins Bewußtsein zu rufen.

Das Inzestverbot läßt sich nicht logisch, sondern nur ideologisch begründen. Genetische Probleme sind erst über mehrere Inzest-Generationen nachweisbar. Und selbst wenn, müsste man mit den gleichen Argumenten den Verkehr zwischen genetisch belasteten Personen unter Strafe stellen. Die Erinnerung an traurige Geschichte läßt mich erschaudern.

Ideologisch motivierte Bestrafungen haben in einem Rechtssystem, das die Grundrechte zu achten vorgibt, nichts verloren. Es wird Zeit, daß Paragraph 173 das gleiche Schicksal wie 175 ereilt. Jedwede Art Sharia wird unsere "christlich-abendländische Kultur" nicht retten.
Mit freundlichen Grüßen

Dr. Reinhard Naar

Dr. Wolfgang P. Bayerl 01.10.201409:07 Uhr

wer ist der "Ethikrat" muss wieder einmal gefragt werden.

wer legitimiert ihn, Gesetze zu machen (oder abzuschaffen)?

Bei Sex denke ich als Arzt reflektorisch immer an die steigende Zahl der "Geschlechtskrankheiten".
Kann da der "Ethikrat" nicht mal ein Machtwort sprechen?
Oder ist das im Gegenteil erwünscht vom Ethikrat?

wer ist der "Ethikrat"?

Dr. Thomas Georg Schätzler 24.09.201416:31 Uhr

"Ödipus schnödipus, Hauptsache Du hast Mutti lieb"!

Hieß es schon in meiner Schulzeit.
Das muss man einfach im Original lesen! Unter
http://www.ethikrat.org/themen/gesellschaft-und-recht/inzestverbot
findet sich: "Inzestverbot - Der Geschlechtsverkehr zwischen eng verwandten Personen, "Inzest", ist nach § 173 des Strafgesetzbuches, auch wenn er einvernehmlich und zwischen volljährigen Verwandten ersten Grades stattfindet, in Deutschland verboten; anders ist dies in Ländern wie zum Beispiel Frankreich, den Niederlanden und Belgien. Obwohl der Europäische Gerichtshof für Mensch(en)rechte im April 2012 festgestellt hat, dass der Paragraf zulässig ist und nicht gegen die Menschenrechte verstößt, ist weiterhin umstritten, ob das Strafrecht dem Thema angemessen ist, wenn es um den einvernehmlichen Inzest unter Volljährigen geht. Auch wenn es sich bei den Betroffenen vermutlich nur um einen kleinen Kreis von Menschen handelt, hat sich der Deutsche Ethikrat unter anderem aufgrund der gravierenden Rechtsfolgen für diese dazu entschlossen, ethische, rechtspolitische, psychosoziale und gesellschaftliche Aspekte im Rahmen einer Anhörung darzustellen und öffentlich zu diskutieren. - Publikationen - Inzestverbot - Stellungnahme, 24. September 2014".

Auch die Pressemappe "Ethikrat empfiehlt mehrheitlich eine Revision des § 173 StGB zum einvernehmlichen Geschwisterinzest - PRESSEMITTEILUNG 08/2014 - Berlin, den 24. September 2014" bringt nichts wirklich Erhellendes. Unter http://www.ethikrat.org/presse/pressemitteilungen/2014/pressemitteilung-08-2014
Wird in bester Courths-Mahler-Manier kolportiert: "Dem Ethikrat sind ausschließlich Fälle bekannt geworden, in denen Halbgeschwister nicht gemeinsam aufgewachsen sind und sich erst im Erwachsenenalter kennengelernt" (und wohl auch lieben gelernt d. Verf.) "haben".

Dass es einen realen Film mit dem Titel "Tabu - Wenn Geschwisterliebe stärker wird..." gibt, in dem die Liebesbeziehung des Dichters Georg Trakl zu seiner Schwester Grete, die ihm extra nach Wien gefolgt war, beschrieben wird, davon hatte der Deutsche Ethikrat wohl keine "Checkung"? http://filminsider.blog.de/2012/04/25/tabu-geschwisterliebe-staerker-13577643/

Auch der Bernardo Bertolucci-Film "Die Träumer" The Dreamers (2003), FR/GB/IT/US ist dem Ethikrat wohl entgangen. http://www.moviepilot.de/movies/die-traeumer

Von "Incest Death Squad" (2009), in dem der Reporter Aaron Burg Jeb und Amber Wayne, ein in einer inzestiösen Beziehung stehendes Geschwisterpaar, das Touristen im Namen Gottes tötet, begleitet, will ich gar nicht erst anfangen.

Dann vielleicht doch besser Paha perhe (2010), FI, anschauen, wo zwei Halbgeschwister – ein Bruder und eine Schwester – die getrennt voneinander aufgewachsen sind, sich als junge Erwachsene kennen lernen. Der Vater der beiden befürchtet das Schlimmste, denn er weiß nicht, ob die beiden einfach nur wie Bruder und Schwester im selben Bett schlafen oder ob sie ein sexuelles Verhältnis haben. http://www.moviepilot.de/movies/bad-family

Der Kuss meiner Schwester (2000),D, von Dror Zahavi beschreibt, wie die 17-jährigen Zwillinge Mieke und Mattis mit ihrem Vater Jan Lomberg in einer bayerischen Kleinstadt leben. Eines Tages entdecken sie ganz neue Gefühle füreinander. Mattis bemerkt, wie sehr er seine Schwester begehrt, und auch Mieke kann ihre Sehnsucht, sich Mattis zu nähern, nur noch schwer unterdrücken.

Was den Deutschen Ethikrat umtreibt, die in zweifelhaften Drehbüchern für Film und Fernsehen gerne konstruierte frühe Geschwister-Trennung und deren spätere unwissentliche sexuelle Wiedervereinigung zum Maßstab für eine Änderung des Strafgesetzbuchs (StGB) nehmen zu müssen, o b w o h l der EuGMR k e i n e n Anstoß daran genommen hat, bleibt angesichts der moralisch-ethischen und gesellschaftspolitischen Gratwanderung des Sexualstrafrechts im Dunstkreis von Missbrauch, sexueller und sexualisierter Gewalt, "Unzucht mit Abhängigen", sexueller Ausbeutung in der Prostitution und de

Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Zwischenfälle in der Chirurgie

Gossypibom: Vergessene Operationsunterlage postoperativ entdeckt

Lesetipps
Die Ärzte Zeitung hat jetzt auch einen WhatsApp-Kanal.

© prima91 / stock.adobe.com

News per Messenger

Neu: WhatsApp-Kanal der Ärzte Zeitung

Stethoskop mit Doktorhut und Diplom

© yta / stock.adobe.com

Kolumne „Hörsaalgeflüster“

Die Approbationsordnung muss endlich reformiert werden!