Pflege
Expertenbeirat legt Empfehlungen vor
Heute soll der Bericht zum neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff beschlossen werden. Mit seinen Empfehlungen, die einen ehrgeizigen Zeitplan vorsehen, stößt der Expertenbeirat nicht überall auf Begeisterung.
Veröffentlicht:BERLIN. Innerhalb von 18 Monaten soll alles umgesetzt sein: Der Expertenbeirat hat einen Zeitplan zur Umsetzung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs vorgelegt.
Nach Einschätzung der Fachleute ist es möglich, das bisherige Begutachtungssystem für Pflegebedürftige innerhalb von 1,5 Jahren umzustellen.
Diese Agenda sei aber als ambitioniert anzusehen, heißt es in dem noch vertraulichen Entwurf des "Berichts des Expertenbeirats zur konkreten Ausgestaltung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs", der der "Ärzte Zeitung" vorliegt.
Damit sollen künftig an Demenz erkrankte Menschen noch stärker von den Leistungen der Pflegeversicherungen profitieren. Seit 1. Januar 2013 erhalten Menschen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz ohne Pflegestufe (Pflegestufe 0) monatlich 120 Euro Pflegegeld oder bis zu 225 Euro Pflegesachleistungen.
Neue Begutachtungsinstrumente
Bereits 2009 hatte der Pflegebeirat - damals noch unter dem Vorsitz von Dr. Jürgen Gohde - ein Gutachten vorgelegt. Darin seien jedoch Detailfragen nicht beantwortet worden, so die schwarz-gelbe Koalition.
Es seien zum Beispiel verschiedene Fragen zu Begutachtungsinstrumenten zu klären gewesen, heißt es in dem Entwurf. Unklar war auch, wie der konkrete Ablauf der Einführung des neuen Begutachtungsinstrumentes auszusehen habe.
Daher kam am 1. März 2012 der Expertenrat zu seiner konstituierenden Sitzung zusammen. Er besteht aus Vertretern der Gesundheitsministerien, der Sozialverbände, Pflegekassen, Verbraucher- und Patientenorganisationen sowie der Wissenschaft.
Den Vorsitz teilen sich der Patientenbeauftragte der Bundesregierung, Wolfgang Zöller (CSU) und der ehemalige Vorstand des GKV-Spitzenverbandes, Klaus-Dieter Voß.
Aus Koalitionskreisen hieß es, der Beirat werde am Dienstag erneut zusammenkommen. Dann solle der Bericht zum Pflegebedürftigkeitsbegriff beschlossen werden. Ende Juni sollen die 218 Seiten Gesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) übergeben werden.
SPD: "Stumpfes Schwert"
Bereits heute erhalten laut Experten 2,4 Millionen Menschen Leistungen aus der Pflegeversicherung. Schlechter soll sich von ihnen laut Berichtsentwurf durch die Umstellung keiner stellen. Daher müsse ein Bestandsschutz für die bereits jetzt Pflegebedürftigen gelten, heißt es in dem Bericht.
Kritik an dem Entwurf kommt von der SPD: "Ohne konkrete Finanzierungszusage des Gesundheitsministers sei der Bericht ein stumpfes Schwert," sagte SPD-Politikerin Hilde Mattheis.
Ohne einen konkret vorgegebenen Finanzrahmen könne nicht festgelegt werden mit welchen Leistungsverbesserungen Pflegebedürftige mit Demenz in Zukunft rechnen können.
Zudem habe der neue Beirat zu lange diskutiert: Er liefere nun so spät Ergebnisse, dass davon in dieser Legislaturperiode nichts mehr umgesetzt werden könne.
"Leidtragende dieser Verzögerungstaktik sind die Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen, die dringend auf die Umsetzung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs warten", so Mattheis.
Reform oder Reförmchen?
Grünen-Politikerin Elisabeth Scharfenberg nannte angesichts der zu bewältigenden Reformerfordernisse den Umsetzungsplan des Pflegebeirats "sportlich". Allerdings seien auch weiterhin noch einige Fragen offen, kritisierte Scharfenberg.
Die Reform des Pflegebedürftigkeitsbegriffs müsse auch mit der Reform der Teilhabeleistungen einhergehen.
"Denn wenn wir nicht endlich Betreuung und Pflege unterscheiden und gesellschaftliche Teilhabe auch für pflegebedürftige Menschen gewähren, dann wird eine Reform wiederum zum Reförmchen, und davon haben wir doch alle langsam genug", sagte Scharfenberg der "Ärzte Zeitung".
Lesen Sie dazu auch den Kommentar: Bericht jetzt - Reform später