Kritik an den Ländern
FDP warnt vor „Verwässerung“ der Krankenhausreform

Vor zu vielen Ausnahmeregelungen für die Bundesländer bei der Klinikreform hat jetzt die FDP gewarnt.
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Berlin. Die FDP im Bundestag warnt bei der geplanten Krankenhausreform vor zu vielen Ausnahmeregelungen für die Bundesländer. „Die Ausnahme darf nicht zur Regel werden, ansonsten würden wir die Reform, die wir dringend brauchen, verwässern“, sagte der FDP-Gesundheitspolitiker Professor Andrew Ullmann der Ärzte Zeitung (Donnerstag).
„Wenn es Ausnahmeregeln gibt, haben sie für alle 16 Länder zu gelten, bundeseinheitlich“, so Ullmann, der gesundheitspolitischer Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion und Internist ist. Hintergrund ist die von Bund und Ländern geplante stärkere Spezialisierung der Kliniken und Einteilung in Versorgungsstufen. Die Länder fordern, in Ausnahmefällen aber von den künftigen Vorgaben abweichen zu dürfen. Die Landesminister argumentieren, Krankenhausplanung sei ausschließlich Sache der Bundesländer.
Dieses Prinzip bleibe „unberührt“, das sei Konsens in der Ampel, sagte Ullmann. Ziel der Bundesregierung sei es aber, „einen Strukturwandel über Qualität herbeizuführen“. Deutschland leiste sich nach wie vor eine überbordende stationäre Versorgung. „Zusätzlich haben wir Überversorgung, Unterversorgung und teilweise Fehlversorgung im System. Hier wollen wir einen Ausgleich finden zwischen ländlichen und städtischen Regionen.“
Die Länder sollten die Reformpläne „konstruktiv begleiten und nicht auf der Bremse stehen“, appellierte der FDP-Politiker. Ullmann, der seinen Wahlkreis in Würzburg hat, kritisierte in diesem Zusammenhang Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU). Dieser lehne jeden Vorschlag ab und missbrauche die Krankenhausreform „leider für den Wahlkampf“. In Bayern wird am 8. Oktober ein neuer Landtag gewählt.
Auch müsse bei der Reform die ambulante ärztliche Versorgung stärker mitgedacht werden. „Wenn wir tatsächlich überflüssige Krankenhausbetten reduzieren wollen wegen der Ambulantisierung sogenannter Krankenhaus-sensitiver Fälle, dann muss es natürlich auch einen Auffangmechanismus in der ambulanten Versorgung geben. Diese Lösungen müssen parallel adressiert werden.“ (hom)