Feldmann: Führungsquartett soll gehen

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung steht vor einem Scherbenhaufen. Der Konflikt innerhalb der Führungsspitze eskaliert seit Monaten und ist offenbar nur noch durch einen radikalen Schnitt zu lösen: Rücktritt der beiden Vorstandsvorsitzenden und der Chefs der Vertreterversammlung. "Je früher, desto besser", sagt Vorstand Regina Feldmann der "Ärzte Zeitung".

Anno FrickeVon Anno Fricke und Wolfgang van den BerghWolfgang van den Bergh Veröffentlicht:

Ärzte Zeitung: Frau Feldmann, seit Monaten tobt ein Kampf innerhalb der KBV-Führung: Worum geht es dabei? Um die Interessen der zu vertretenden 165 000 niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten? Oder um die persönliche Fehde zweier Vorstandschefs?

Regina Feldmann: Im Kern geht es um die Interessenvertretung der niedergelassenen Vertragsärzte und Vertrags-Psychotherapeuten. In der Vergangenheit sind in der KBV einige Rechtsverstöße passiert, die jetzt über die Vertragsärzte und Vertrags-Psychotherapeuten finanziell ausgeglichen werden müssen. Und da gibt es zwei Lager. Während die einen sich für eine komplette Aufklärung stark machen, gibt es andere, die die Dinge gerne unter den Tisch kehren wollen, um den schönen Schein nach außen zu wahren. Mit dem Prozess gegen den ehemaligen Finanzdezernenten ist die ganze Sache ins Rollen gekommen. Im Zuge dieses Prozesses hat das Bundesministerium für Gesundheit mir allein in drei Briefen deutliche Fragen zu den Inhalten dieses Prozesses gestellt. Das hat dann dazu geführt, dass die mutmaßlichen Rechtsverstöße öffentlich wurden. Mit der Aufarbeitung hatte sich die Vertreterversammlung zu befassen. Am Ende hat das zu einer kompletten Spaltung der VV geführt.

Diese Auseinandersetzung kostet Kraft und Energie und eine Menge Geld. Geld, das jeder einzelne Arzt über seine Verwaltungskostenumlage und seine KV an die KBV abführen muss. Werden die Mittel hier sinnvoll eingesetzt?

Wir sind ja von der Aufsicht selbst aufgefordert worden, die vermuteten Rechtsverstöße auf mögliche Schadenersatzansprüche hin zu überprüfen. Alle weiteren Maßnahmen sind mit dem Ministerium abgestimmt worden. Ich gebe Ihnen Recht: Es stehen mittlerweile Summen im Raum, die man hofft, durch gewonnene Prozesse wieder hereinzuholen. In einer Angelegenheit hat es ja eine Verurteilung gegeben, mit der über 130 000 Euro an die KBV zurückgeführt werden konnten. Es geht insgesamt um mehr als 10 Millionen Euro, die von der KBV als Schadensersatzforderungen oder nicht mehr fällige Zahlungen zurückgeholt werden können. Die Rechtsberatungs- und Gerichtskosten seit 2015 sind demgegenüber gering.

In diesem Kontext wird Ihnen auch vorgeworfen, nicht nur von Herrn Dr. Gassen, dass Sie für die Klärung der ganzen Vorgänge, die ja innerhalb der KBV stattgefunden haben, sehr früh die Aufsichtsbehörde eingeschaltet haben. Hatten Sie das Vertrauen in die Selbstreinigungskräfte der KBV verloren?

Was die aktuelle Auseinandersetzung um die Aufträge an eine Politikberatung angeht, die von der Innenrevision moniert worden sind, ist es so gelaufen. Bevor ich die Unterlagen den Mitgliedern des Finanzausschusses der VV zur Verfügung gestellt habe, hatte ich Herrn Gassen einen Brief geschrieben. Ich habe aber von ihm nur eine ausweichende und teilweise freche Antwort bekommen.

Wann war das?

Das war Anfang August dieses Jahres. Und dann habe ich keinen anderen Weg gesehen, die Gremien und das Ministerium zu informieren. Um zu sagen: Achtung! Hier passieren schon wieder Dinge, die gegebenenfalls wieder zu großen finanziellen Schäden führen können.

Wir haben einen Haushalt. Darin muss konkret aufgenommen sein, was zur Erfüllung der Aufgaben der Körperschaft ausgegeben werden soll. Kommt etwas Neues dazu, kann ich einen Nachtragshaushalt erstellen, oder ich kann außerplanmäßige Ausgaben von der VV beschließen lassen, was aber in beiden Fällen der Rechtsaufsicht mitzuteilen ist. Wenn aber Mittel einfach ausgegeben werden, ohne dass sie im Haushalt auftauchen, dann ist das ein Verstoß gegen Regularien und Umgehung der Rechtsaufsicht. Dann muss ich das der Aufsichtsbehörde melden. Ich kann gar nicht anders.

Hätte denn eine Möglichkeit bestanden, das hausintern mit den Gremien zu klären?

Ich habe es ja versucht. Deshalb habe ich Herrn Dr. Gassen angeschrieben. Nur er konnte das aufklären. Er hatte ja die Rechnungen freigezeichnet. Irgendwann gibt man auf, in den eigenen Gremien nach Lösungen zu suchen. Trotzdem habe ich noch den Finanzausschuss informiert. Hier hat Herr Dr. Gassen dann mit einem Auftragsgutachten, indem weder der Auftrag noch die geprüften Unterlagen erwähnt werden, argumentiert, es sei alles ok.

Ist es richtig, dass aus der KBV heraus juristisch gegen Sie vorgegangen werden soll, weil Sie wegen zu vieler Prozesse gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot verstoßen haben könnten?

Dieses Gerücht gibt es, aber aus der VV heraus und nicht aus der KBV. Definitiv weiß ich das nicht. Es gibt von Seiten derjenigen, die nie die Vorfälle um den früheren Vorstandsvorsitzenden Herrn Dr. Köhler und seine Kollegen aufgeklärt haben wollten, den Vorwurf, ich hätte Haushaltsmittel verschleudert. Ich habe dagegen genügend Belege, dass ich mit der juristischen Aufarbeitung immer im Auftrag des Ministeriums gehandelt habe. Komischerweise regt sich keiner darüber auf, dass die KBV 2012 bis 2014 Millionen für Rechtsberatung und Gutachten ausgeben musste, für die Herr Dr. Köhler verantwortlich war. Ich muss aufpassen, dass ich keinen Fehler mache und in irgendwelche Haftungsdinge hineinlaufe, die mir später auf die Füße fallen. Ich werde mich immer so verhalten, dass ich mein Vorstandsamt korrekt ausübe. Und ich lasse mich dabei rechtlich beraten. Das geht nicht anders. Wir befinden uns in einem verminten juristischen Feld.

Wie würden Sie denn Ihre aktuelle Position in der KBV beschreiben. Können Sie schalten und walten, wie Sie wollen? Sind sie isoliert?

Isoliert. Frühstücksdirektorin. (lacht)

Können Sie das konkreter beschreiben?

Ich kann fachlich, inhaltlich uneingeschränkt arbeiten. Aber es gibt den Streit um die zweite Stimme des Vorstandsvorsitzenden, die im SGB V geregelt ist, und mit der der Vorstandsvorsitzende nach Auslegung der KBV in allen Fragen das letzte Wort hat. Dazu gibt es unterschiedliche juristische Meinungen. Das ist abschließend nicht geklärt. Das muss aber dringend geklärt werden, weil sich der Konflikt sonst verlängert und nie endet. Ich plädiere für eine Satzungsänderung, die dem zweiten Vorstand die Entscheidungsgewalt für den hausärztlichen Bereich und die verantworteten Ressorts wirklich überträgt.

Ich bin jetzt der dritte hausärztliche Vorstand, der in diese Situation gebracht wird. Darüber muss man irgendwann einmal nachdenken. Herr Weigeldt ist da 2007 ganz böse rausgejagt worden, Herr Dr. Müller hat entnervt hingeworfen. Und ich bin jetzt der dritte Vorstand, den man seit 2013 mit allen Mitteln loswerden will. Nach meiner Meinung ist dieser Vorstand kein Kollegialorgan, wie es im SGB V steht.

Die Auseinandersetzungen zwischen den Großkopferten in der KBV übertragen sich ja auf die Mitarbeiter in den Abteilungen. Das ging ja soweit, dass uns selbst vertrauliche Personalunterlagen zugespielt wurden. Geht das nicht zu weit? Werden die Mitarbeiter an dieser Stelle nicht instrumentalisiert?

Ich kann nicht nachvollziehen, dass Sie solche Unterlagen bekommen. Sie sprechen u.a. von Unterlagen, die an die Vertreterversammlung gegangen sind. Und die gilt als intern. Die Mitglieder der Versammlung gehören einem Organ der KBV an und müssen Zugang zu allen Unterlagen der KBV haben. Ich weiß, dass die Mitarbeiter unter der Situation leiden. Wir haben hochqualifizierte Mitarbeiter in der KBV, die auch sehr engagiert sind. Es macht bestimmt keinen Spaß, unter einem Vorstand zu arbeiten, der derart zerstritten ist nach außen und innen. Mitarbeiter werden ja sogar bedroht oder einfach mal freigestellt, obwohl sie nur ordnungsgemäß ihre Arbeit erledigt haben. Ich mache keinen Hehl daraus, dass ich denke, dass hiermit die Angst geschürt werden soll und keiner mehr den Mund aufmacht. Als die Vertreterversammlung im Frühjahr 2015 gesagt hat, das geht so nicht, Ihr müsst zurücktreten, da war ich diejenige, die gesagt hat: Jawohl, mache ich. Ich war bereit dazu, zurückzutreten, wenn Herr Dr. Gassen und die VV-Vorsitzenden ebenfalls zurück getreten wären. Dies ist nicht passiert. Deshalb ist der Zustand heute noch so und die KBV kommt dabei unter die Räder.

Fühlen Sie sich denn ausreichend unterstützt vom BMG? Sowohl in der Causa Köhler als auch in der Causa Gassen?

Als wir die Aufarbeitung der Vorgänge aus der Amtszeit Herrn Dr. Köhlers begonnen haben, haben wir auch mit der Aufsicht vertrauensvoll zusammengearbeitet. Und es sind ja viele aufsichtsrechtliche Anordnungen ergangen, die die Vertreterversammlung dazu gezwungen haben, Beschlüsse zu fassen, damit endlich diese Sachverhalte geklärt werden. Seit etwa Mitte September gibt es jedoch ein paar Veränderungen, die mir zeigen, dass sich im Ministerium etwas grundlegend geändert hat.

Ich kann die Entwicklung nicht mehr so richtig verstehen. Als Aufsicht muss man doch wollen, dass es in einer Körperschaft, die der Gesetzgeber selbst eingerichtet hat, um die Sicherstellung der ambulanten Versorgung zu leisten, keine ungeklärten Fragen gibt. Sie kann Rechtsverstöße nicht tolerieren. Und sie muss mutmaßliche Rechtsverstöße aufklären und gerichtlichen Entscheidungen zuführen. Ob tatsächlich Verstöße vorliegen, haben dann die Richter zu entscheiden.

Ist es so, dass das BMG direkt versucht hat, Einfluss zu nehmen und ihre Zuständigkeiten zu beschneiden.

Ja, das ist so.

Um welche Zuständigkeiten geht es?

Ich hatte ja die ganze Zeit alle Vollmachten für die Führung der Prozesse in Sachen Wollersheim und Krimmel und zudem für den Kündigungsschutzprozess Kämpfe. Diese Vollmachten hat man mir weggenommen. Das ist passiert nach einem Schreiben von Ministerialdirektor Herrn Dr. Orlowski an Herrn Dr. Gassen, in dem er Herrn Dr. Gassen auffordert, er solle die internen Zuständigkeiten neu regeln.

Kurios ist nur, dass man mir am letzten Dienstag plötzlich wieder die Prozessvollmacht für das Verfahren mit der ehemaligen Personaldezernentin Frau Kämpfe auf den Tisch gelegt hat. (Anm. d. Red.: Der Verhandlungstermin war gestern). Ich musste neu beginnen, mich in die ganzen vielseitigen Schriftsätze einzuarbeiten. In letzter Instanz will Herr Gassen dann offenbar doch nicht zu den Prozessen hingehen. Es ist schon zu hinterfragen, was da passiert.

Im Übrigen sind die Überprüfungen der Zahlungen an Wollersheim und Krimmel ausdrücklich vom BMG gefordert worden. Es ist auch die Überprüfung der Haftungsansprüche gegen die Personen, welche die Verträge zu verantworten haben, gefordert worden. Weiterhin sollten die ungerechtfertigten Zahlungen zurückgefordert werden. Um all dies zu realisieren bzw. durchzusetzen, sind gerichtliche Auseinandersetzungen unabdingbar. Deshalb stehe ich den Vorwürfen ja so gelassen gegenüber. Wir haben Aufträge des Ministeriums abgearbeitet. Das war alles mit der Aufsicht abgeklärt.

Inzwischen hat das Ministerium einen Beauftragten in die KBV entsandt, eine Art Staatskommissar…

…wenn es ein richtiger Staatskommissar wäre, wäre es ja gut. Ich wünsche es diesem System ja nicht, dass es einen echten Staatskommissar braucht, aber in der aktuellen Situation wäre es die einzige Lösung. Ein Kommissar wird nach SGB V eingesetzt, wenn der Vorstand nicht mehr handlungsfähig ist. Und genau in diesem Zustand befinden wir uns. Das muss man ganz klar konstatieren. Was jetzt mit der Beauftragung der Kanzlei Luther dort passiert, ist für mich dagegen mit einem ganz ganz dicken Fragezeichen zu versehen, weil diese Kanzlei bereits im Auftrag des Ministeriums gearbeitet hat und jetzt ein Doppelmandat erhält, obwohl es nach meiner Auffassung mehrere Interessenkonflikte gibt, die es ihr berufsrechtlich eigentlich verbietet, zusätzlich im Auftrag der KBV tätig zu werden. Dies wird gerade von der zuständigen Rechtsanwaltskammer München überprüft.

Sie sprechen das Gutachten im Auftrag des BMG an, an dem der jetzige Beauftragte des Ministeriums Rechtsanwalt Große-Vorholt mitgearbeitet hat…

Ja, man hatte uns am 1. September aufgefordert, zivilrechtliche Konsequenzen zu prüfen, die sich aus dem Gutachten ergeben könnten. In diesem Gutachten wird gegenüber dem Vorstandsvorsitzenden sowie dem Vorsitzenden der Vertreterversammlung und seinem ersten Stellvertreter immerhin der Verdacht schwerer Untreue geäußert. Ja, was soll ich denn da machen?

Und eine oder zwei Wochen später überträgt das Ministerium genau den Personen, die unter diesem Verdacht stehen, die komplette Verantwortung darüber, ob und wie die Prozesse geführt werden, und Dr. Große Vorholt arbeitet plötzlich mit genau diesen Personen zusammen. Das ist für mich den Bock zum Gärtner machen.

Die vergangenen Jahre haben der Reputation der KBV geschadet. Welche Auswirkungen befürchten Sie mit Blick auf die politische Positionierung im Wahljahr 2017?

Die Frage ist berechtigt. Das ist schon nicht mehr gut zu machen. Wir sind Ende 2016, das Wahljahr steht vor der Tür. Die KBV hat nur eine Chance, nämlich zu zeigen, dass sie den Namen Körperschaft des öffentlichen Rechts zu Recht trägt und dass der damit gesetzte Rechtsrahmen für sie ohne Wenn und Aber gilt, und auch für ihre Vorstände. Dazu gehört für mich auch eine vorbehaltlose Aufklärung aller Rechtsverstöße, die festgestellt wurden.

Der staatliche Eingriff hat sich ja lange deutlich abgezeichnet. War das Thema jemals Gegenstand interner Diskussionen? Oder hat jeder absichtlich sein eigenes Süppchen gekocht?

Dazu gibt es unterschiedliche Meinungen im System. Es gibt diejenigen, die sagen: Lass es uns vernünftig aufarbeiten. Die Aufsicht hat ja Recht. Und es gibt diejenigen, die sagen: Wir lassen uns von der Aufsicht nichts vorschreiben.

Gibt es an dieser Stelle Mehrheiten?

Das war im vergangenen Jahr immer etwa fifty fifty. Im Moment sind KV-Wahlen, da kann sich das verschieben. Aber: Es hat die Vertreterversammlung förmlich zerrissen. Und das habe ich auch dem Ministerium gesagt. Ich habe mehrfach darum gebeten, dass sie die Vorgänge aus der KBV rausnehmen sollen, weil sie die KBV sonst zerreißen werden.

Jetzt haben wir das Selbstverwaltungsstärkungsgesetz im Entwurf, das Ihnen die Politik aufs Auge drückt. Die Rufe sind laut, die Handlungsfähigkeit der KBV einzuschränken. Ist das eigentlich mal bedacht worden, dass die Politik ja zum Handeln gezwungen ist?

Ich habe das mehrfach angemahnt, aber ich bin immer ausgelacht worden. Ich habe gesagt, wir sind eine Körperschaft öffentlichen Rechts, wir sind vom Gesetzgeber geschaffen worden. Und der kann uns jederzeit wieder abschaffen. Ich habe gesagt, entweder halten wir uns an die Regularien, erfüllen unsere Aufgaben ordentlich und beachten Recht und Gesetz, oder wir tun es nicht.

Und wie finden Sie das Selbstverwaltungsstärkungsgesetz?

Mir ist recht, dass sie mich danach fragen. Was ich daran begrüße ist, dass die Rechte der Mitglieder der Vertreterversammlung gestärkt werden. Es war ja so, dass die Mitglieder der VV oft gar keine Informationen erhalten haben, nicht einmal wenn Fragen gestellt wurden. Man hat sich immer auf vermeintliche Verschwiegenheitspflichten zurückgezogen und alle juristischen Register gezogen, um Anfragen aus der Vertreterversammlung heraus nicht beantworten zu müssen. Das würde sich mit dem Gesetz ändern. Die Transparenz gegenüber den Ärzten, die geschaffen werden soll, begrüße ich ausdrücklich.

Und was kritisieren sie am Gesetzentwurf?

Was ich nicht gut finde, ist, dass alle anderen um uns herum, bei denen es solche Querelen nicht gibt, gleichzeitig mit bestraft werden sollen. Ich denke, man hätte auch eine Lex KBV machen können. Das wäre durch eine Anpassung der Regelungen im SGB V gegangen. Und nicht, dass nun der GKV-Spitzenverband und der GBA in Sippenhaft genommen werden und dort eine Fachaufsicht installiert werden soll.

Ich habe ganz am Anfang gedacht, als der Entwurf vorlag: Ist ja gar nicht so schlecht. Bei näherem Hinschauen habe ich festgestellt, dass es so gar nicht ist. Wenn diese Aufsichtsrechte, die da reingeschrieben werden, genauso unvollständig wahrgenommen werden, wie die bisherigen, dann bringt es gar nichts. Aufsichtsrechte irgendwo ins Gesetz zu schreiben, ist immer was Schönes. Aber sie wahrzunehmen, das steht auf einem anderen Blatt. Wenn man die bestehenden Aufsichtsrechte in den letzten 10 Jahren wahrgenommen hätte, gäbe es heute die meisten in der KBV festgestellten Rechtsverstöße gar nicht. Aber man hat ja sogar die gesetzlich alle 5 Jahre vorgeschriebenen Prüfungen nach § 274 SBG V 2001 und 2007 ausfallen lassen!

Wenn man einen Strich drunter macht: Müsste der Vorstand nicht geschlossen zurücktreten, um einen Neuanfang zu ermöglichen? Kann man jetzt noch die Reißleine ziehen? Vielleicht mit einer Interimslösung, einer unbescholtenen Person, die KBV-Erfahrung hat?

Zu jeder Zeit ist das möglich. Je früher, desto besser. Es müssten aber nicht nur Herr Gassen und ich gehen, sondern auch der Vorsitzende der Vertreterversammlung Herr Weidhaas und sein Stellvertreter Herr Dr. Windau, damit ein echter Neuanfang tatsächlich möglich würde. Ich bin schon lange für diesen Neuanfang.

Also auch noch jetzt? Und nicht noch abwarten bis zum März, zur konstituierenden Sitzung der neuen Vertreterversammlung?

Richtig, jetzt sofort und mit Einsetzung eines sehr erfahrenen Verwaltungsfachmannes, wie zum Beispiel des ehemaligen Chefs des Bundesversicherungsamtes Dr. Maximilian Gassner, der erst einmal geordnete Verhältnisse schafft und die KBV zur Ruhe bringt.

Frau Feldmann, vielen Dank für das Gespräch.

... Führungsquartett soll gehen

Dipl.-Med. Regina Feldmann

&#045 Aktuelle Position: seit Mai 2012 Vorstandsmitglied der KBV, zuständig für die hausärztliche Versorgung

&#045 Ausbildung: Approbation als Ärztin 1982: Facharztanerkennung für Allgemeinmedizin

&#045 Werdegang: 1991: niedergelassen als Fachärztin für Allgemeinmedizin (Hausärztin) in Meiningen 2001 - 2004: Mitglied des Vorstandes der KV Thüringen 2005 - 2012: 1. Vorsitzende des Vorstandes der KV Thüringen

Fortsetzung auf Seite 8

Welche internen Auswirkungen hat der Streit? Lesen Sie das vollständige Interview auf www.aerztezeitung.de/922881

Fortsetzung von Seite 6

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