Zuzahlungsfrei

Festbetrag für drei von vier Arzneipackungen

Festbeträge und Rabatte wirken additiv. Immer weniger Medikamente sind als Folge zuzahlungsfrei.

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FRANKFURT/MAIN. Für immer mehr Medikamente müssen gesetzlich versicherte Patienten Zuzahlungen leisten. Im Juli dieses Jahres waren nur noch 3000 Arzneimittel von der Zuzahlung befreit, im Juni 2013 traf dies nach Angaben des Beratungsunternehmens IMS Health noch auf 4800 Medikamente zu.

Grundsätzlich haben Hersteller die Option, ihre Preise auf 30 Prozent unter Festbetragsniveau zu senken, um Zuzahlungen für Patienten zu vermeiden. Doch immer weniger Unternehmen können oder wollen offensichtlich diesen Weg gehen.

Denn anders als ursprünglich angenommen, wirken Festbeträge und Rabattverträge nach Paragraf 130a SGB V für die Unternehmen im Sinne einer "doppelten Preiszange", berichtet IMS Health.

Im Juli dieses Jahres sind 13 Festbetragsgruppen mit umsatzstarken Wirkstoffen (unter anderem Sartane, ACE-Hemmer, Beta-Blocker, Statine, Protonenpumpenhemmer) angepasst worden. Im April betraf dies bereits 46 Festbetragsgruppen mit 6800 verschiedenen Handelsformen zu.

Die Bedeutung der Festbeträge ist 25 Jahre nach ihrer erstmaligen Einführung überragend für das GKV-System: Zwischen Mai 2013 und April 2014 waren fast 74 Prozent der abgegebenen Packungen im GKV-Markt durch einen Festbetrag geregelt. Das entspricht 510 Millionen Packungen.

Der gesamte GKV-Markt nach Packungseinheiten betrug im vergangenen Jahr 696 Millionen. Davon entfielen 61 Prozent auf Generika mit Festbetrag. Weitere knapp 13 Prozent der Packungen waren Altoriginale oder patentgeschützte Präparate, ebenfalls mit Festbetrag.

Nur rund ein Viertel aller abgegebenen Packungen (26,2 Prozent) sind im vergangenen Jahr nicht von diesem Preisdämpfungsinstrument erfasst gewesen. Der GKV-Spitzenverband beziffert die jährlichen Einsparungen durch Festbeträge auf 6,9 Milliarden Euro.

Für fast 63 Prozent der festbetragsgeregelten Medikamentenpackungen hat im vergangenen Jahr parallel ein Rabattvertrag gegolten, so IMS Health. (fst)

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