Kabinettsbeschlüsse
Für Reformen hagelt es Kritik
Das Bundeskabinett hat die Entwürfe zum Präventions- und zum Versorgungsgesetz beschlossen. Trotz vieler guter Ansätze hagelt es fast ausschließlich Kritik.
Veröffentlicht:BERLIN. Die Entwürfe der Bundesregierung zum GKV-Versorgungsstärkungsgesetz (GKV-VSG) und zum Präventionsgesetz (PrävG) stoßen überwiegend auf Kritik.
So fehlt den Vorständen der Freien Allianz der Länder KVen (FALK) am GKV-VSG ein Bekenntnis zur Freiberuflichkeit der Ärzte. Der Gesetzesentwurf lese sich wie ein Krankenhausstärkungsgesetz, finden sie.
Krankenhäuser bevorzugt?
So weiche beispielsweise die verpflichtende Öffnung der Kliniken vom bewährten "ambulant vor stationär" Prinzip ab, Krankenhäuser würden deutlich bevorzugt.
Positiv bewerten die FALK-Vorstände dagegen die geplante Förderung der Weiterbildung in der Allgemeinmedizin.
Der Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbands warf der Großen Koalition Konstruktionsfehler und schwere Ausgabenrisiken vor. "Diese werden allein den Beitragszahlern aufgeladen", bemängelte Jürgen Graalmann.
Zudem reiche es nicht aus, die jetzige Kann-Regelung in eine Soll-Bestimmung umzuwandeln, um die Nachbesetzung von Arztsitzen in überversorgten Gebieten zu stoppen.
Herrsche im Zulassungsausschuss Stimmengleichheit zwischen Ärzteschaft und Krankenkassen, fiele die Entscheidung automatisch zugunsten einer Neubesetzung des Arztsitzes aus, glaubt der AOK-Kassenvorstand.
Beim Präventionsgesetz hätte sich der AOK-Bundesverband gewünscht, die Regierung hätte neben der GKV noch andere Leistungsträger ins Boot geholt, um die Kostensteigerungen zu finanzieren.
Dem Gesetzesentwurf nach sollen die Kassen künftig rund 490 Millionen Euro in Leistungen der Gesundheitsförderung und Prävention investieren.
Diesen Punkt bemängelte auch die stellvertretende Vorsitzende des Barmer GEK Verwaltungsrates, Ute Engelmann.
"Wir erwarten, dass alle Träger der Sozialversicherung und auch die privaten Krankenversicherungen Geld beisteuern, um gute Ideen für Prävention und Gesundheitsförderung ausreichend zu finanzieren", sagte Engelmann.
Grüne: "Geradezu fahrlässig"
Kordula Schulz-Asche, Sprecherin für Prävention und Gesundheitswirtschaft der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen, bezeichnete die geplante alleinige Zuständigkeit der Krankenkassen für die Gesundheitsförderung als "geradezu fahrlässig".
Es bestehe dadurch die Gefahr, dass die Kassen Gesundheitsförderung als Marketinginstrument nutzen und der Ärzteschaft zusätzliches Geld zugeschoben werde.
Kritik am Entwurf zum VSG äußerte auch der Verband der Universitätsklinika Deutschlands (VUD).
Der jetzige Entwurf zum GKV-VSG konterkariere die Absprachen der Bund-Länder-AG zur Reform der Hochschulambulanz, glaubt VUD-Vorsitzender Professor Michael Albrecht.
"Wenn dieses Gesetz so kommt, werde die in Aussicht gestellte bessere Vergütung der Leistungen der Hochschulambulanzen niemals fließen", befürchtet Albrecht.
In den Eckpunkten zur Krankenhausreform hatten Bund und Länder angekündigt, den Universitätsklinika angemessene Fallzahlen zu vergüten.
Allerdings sieht der Gesetzesentwurf nun vor, dass die KBV, der GKV-Spitzenverband und die Deutsche Krankenhausgesellschaft vereinbaren, wie der Umfang der Patientengruppe aussieht, die davon profitieren soll.
"Alle Erfahrungen mit dreiseitigen Verhandlungen zeigen, dass hier bestenfalls ein Minimalkonsens heraus kommen wird", so VUD-Generalsekretär Ralf Heyder.
Lobende Worte fand der Sozialverband VdK Deutschland. Er findet die Absicht der Regierung, die zahnmedizinische Versorgung für Menschen mit Behinderungen und für Pflegebedürftige zu verbessern positiv.