Ab 1. Juli
Für junge Krebspatienten wird Kryokonservierung Kassen-Leistung
Rund zwei Jahre nach der gesetzlichen Festschreibung wird die Fruchtbarkeitserhaltung für junge Krebspatienten zur GKV-Leistung. Doch es bleiben Regelungslücken.
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Bei der Kryokonservierung handelt es sich um ein in Leitlinien anerkanntes und seit Langem praktiziertes Verfahren, betont die Deutsche Stiftung Junge Erwachsene mit Krebs.
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Berlin. Junge Krebspatienten haben ab 1. Juli Anspruch auf die Kryokonservierung von Spermien oder Eizellen. Damit wird diese Kassenleistung rund zwei Jahre nach der Festschreibung im Terminservicegesetz in der Praxis wirksam, teilt die Deutsche Stiftung für junge Erwachsene mit Krebs mit.
Im Februar dieses Jahres war – nach nochmaliger Überarbeitung – die Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses in Kraft getreten. Nachdem der Bewertungsausschuss schließlich auch entsprechende Abrechnungsziffern geschaffen hat, können Ärzte ab 1. Juli die Kryokonservierung und die damit zusammenhängenden Leistungen direkt mit der Kasse abrechnen. Anträge bei der Kasse oder gar die private Finanzierung seien nicht mehr nötig, so die Stiftung.
Viele Verfahren vor Sozialgerichten
Unter dem zweijährigen Hürdenlauf hätten die Betroffenen massiv gelitten, sagte Professor Mathias Freund, der Kuratoriumsvorsitzender der Stiftung. Er verwies darauf, dass noch viele Widerspruchsverfahren und Prozesse vor Sozialgerichten offen seien. Die Stiftung betonte, dass sowohl viele Kassenmitarbeiter, als auch Ärzte noch unzureichend über die Finanzierungsmodalitäten bei der Fruchtbarkeitsbehandlung informiert seien.
Wichtig sei nun, dass Ärzte rasch informiert würden. Wenn Ärzte ab 1. Juli einen privaten Behandlungsvertrag unterschreiben ließen, ohne auf die mögliche Kassenfinanzierung hinzuweisen, könnten sie in Haftung genommen werden, so die Stiftung.
Zufrieden ist die Stiftung mit der nun bald in Kraft tretenden Regelung aber nicht. Freund bezeichnet die Finanzierung der Kryokonservierung von Eierstockgewebe als einen „kaum zu durchschauenden Verhau“. Denn die Konservierung von Eierstockgewebe für Mädchen vor der Pubertät sei nicht Gegenstand der neuen Regelung und werde erst in diesem Herbst vom GBA beraten. „Wie das ausgeht, ist offen“, so der Kuratoriumsvorsitzende.
Stiftung für Klarstellung durch den GBA
Und selbst für Fachleute sei es verwirrend, dass die Kryokonservierung von Eierstockgewebe für Mädchen bzw. junge Frauen auch nach der Pubertät, nämlich solange sie unter 18 Jahren sind, nicht unter die neue Kassenleistung fällt. Das Bundessozialgericht hingegen habe eine grundsätzliche Finanzierungspflicht der Kassen schon vor zehn Jahren anerkannt (Az. B1 KR 10/09 R).
Eine Klarstellung des GBA in dieser Sache „wäre eine Lösung“, so die Stiftung. Doch der Bundesausschuss bleibe „bisher untätig in dieser Sache“, kritisiert die Stiftung.
Nach ihrer Angabe erkranken in Deutschland jährlich rund 16.500 Menschen im Alter von 18 bis 39 Jahren an Krebs. (fst)