Keine Mindestmenge für TAVI
G-BA ermöglicht Zweitmeinungsverfahren bei Eingriffen an Aortenaneurysmen
Bei Eingriffen an Aortenaneurysmen können GKV-Versicherte in Zukunft das Zweitmeinungsverfahren in Anspruch nehmen. Der G-BA prüft zudem, ob der Instrumentenkasten der Systemischen Therapie erweitert wird.