ASV
GBA beschließt Zugang für Krebspatientinnen
Ab April könnte es die ASV bereits für vier Indikationen geben. Der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) hat den Weg für die ASV gynäkologischer Tumoren und des Marfan-Syndroms freigemacht.
Veröffentlicht:BERLIN. Brustkrebspatientinnen und Frauen mit anderen gynäkologischen Tumoren können sich künftig von Spezialistenteams aus niedergelassenen Ärzten und Krankenhausärzten behandeln lassen.
Der Zugang für Patientinnen zur ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung (ASV) hängt von der Schwere der Erkrankung ab. Einzelheiten zu Diagnostik, Behandlung und Beratung hat der Gemeinsame Bundesausschuss jetzt beschlossen.
Sobald das Gesundheitsministerium die Konkretisierungen für die Indikation genehmigt hat, können gemischte Ärzteteams bei den erweiterten Zulassungsausschüssen ihrer Bundesländer die Teilnahme anzeigen. Die Mindestmenge hat der Gemeinsame Bundesausschuss von bisher 330 auf 250 Patientinnen gesenkt, 200 davon mit Mammakarzinomen.
Der GBA will den Ärzteteams erweiterte Diagnosemöglichkeiten an die Hand geben. So sollen zu Lasten der Kassen PET/CT-Untersuchungen bei Patientinnen mit Ovarialkarzinomen möglich werden. Frauen mit bestimmten Mammakarzinomen sollen in der ASV auch von Biomarker-Tests profitieren können. Mit diesen Tests lässt sich bestimmen, ob eine Chemotherapie für suie geeignet ist.
„Die Neuregelungen könnten entscheidend zur Verbesserung des Versorgungsangebots der Patientinnen beitragen“, sagte das unparteiische Mitglied des GBA, Dr. Regina Klakow-Franck.
Warnung des GBA vor Zweiklassenmedizin
Die GBA-Vertreter warnten vor dem Entstehen einer Zweiklassenmedizin. Indem die Regierung die lediglich auf den stationären Sektor beschränkte Vorgängerregelung zur ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung nicht habe auslaufen lassen, schaffe sie möglicherweise regional unterschiedliche Versorgungsverhältnisse, je nachdem wie stark der 116b alt in einem Bundesland genutzt wurde.
In Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen war die Nachfrage nach der Teilnahme hoch, in Baden-Württemberg und Bayern nahezu nicht vorhanden. GBA-Chef Josef Hecken bezweifelte, dass sich in Regionen mit einem hohen 116b alt-Angebot viele Kliniken bereitfänden, auf den Paragraf 116 b neu, die ambulante spezialfachärztliche Versorgung mit ihren höheren und die Zusammenarbeit mit niedergelassenen Ärzten vorschreibenden Anforderungen, umzuschwenken.
„Das bedeutet für Patientinnen, die jetzt schon nach Paragraf 116 b alt behandelt werden, einen Rückschritt“, bedauerte der Vertreter der Deutschen Krankenhausgesellschaft, Dr. Bernd Metzinger. Dies gelte zum Beispiel für die Nachsorge.
Mit dem Marfan-Syndrom hat der GBA eine weitere seltene Krankheit für die ambulante spezialfachärztliche Versorgung geöffnet. Hier liegt die vorgegebene Mindestmenge bei 50 Marfan-Patienten im Jahr.
Beim Marfan-Syndrom handelt es sich um eine genetisch bedingte Erkrankung, die sich insbesondere auf die Hauptschlagader, das Herz und das Skelett auswirken kann.
Die ASV ist 2014 mit den Indikationen gastrointestinale Tumoren und Tuberkulose gestartet.