Organisierte Angebote
GBA beschließt elektronische Dokumentation der Krebs-Früherkennung
Um die organisierten Angebote zur Früherkennung von Darm- und Gebärmutterhalskrebs schneller auf ihre Ziele hin überprüfen zu können, sollen die Daten rein elektronisch fließen.
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Wie gut wird das Einladungsverfahren zur Krebsfrüherkennung tatsächlich genutzt? Auch das will der GBA ermitteln. Sven Weber / stock.adobe.com
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Berlin. Wie wirksam sind die beiden organisierten Früherkennungsprogramme Darmkrebs- und Gebärmutterhalskrebs? Um das schneller zu ermitteln, sollen beide Programme künftig elektronisch dokumentiert werden. Das hat der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) am Donnerstag beschlossen. Die elektronische Dokumentation greift ab 1. Oktober.
Die Erbringung der Früherkennungs- und Abklärungsuntersuchungen zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung ist künftig zudem nur zulässig, wenn die Dokumentationsvorgaben der organisierten Krebsfrüherkennungs-Richtlinie (oKFE-RL) erfüllt werden.
Wie hoch ist der Anteil entdeckter Krebs-Frühstadien?
„Mit der nun startenden Programmdokumentation erhalten wir die Faktenbasis, auf der wir die neu organisierten Angebote zur Früherkennung von Darmkrebs und Gebärmutterhalskrebs auf ihre Ziele hin überprüfen können: Wie hoch sind der Anteil und die Anzahl der entdeckten Erkrankungen beziehungsweise Frühstadien? Bewähren sich die vorgesehenen Schritte, um einen ersten auffälligen Befund abzuklären?“, sagte der unparteiische GBA-Vorsitzende Professor Josef Hecken.
Es ginge aber auch um die Beurteilung des neuen Einladungsverfahrens, für das die Kassen zuständig sind, und der Informationsmaterialien, die den Versicherten zur Verfügung gestellt würden, erklärte Hecken weiter.
Praxen übermitteln Daten an KV
Mit der Teilnahme am Früherkennungsprogramm werden persönliche Daten der Versicherten zur Auswertung erhoben, etwa Geburtsjahr und Krankenversichertennummer, aber eben auch die Ergebnisse der Untersuchungen aus den Arztpraxen. Die Daten übermitteln die jeweiligen Arztpraxen an ihre KV.
Die KVen leiten die Daten wiederum zur Verschlüsselung (Pseudonymisierung) an eine unabhängige Vertrauensstelle weiter. Mithilfe der pseudonymisierten Daten könne anschließend eine zentrale Stelle die Ergebnisse der Untersuchungen auswerten, ohne dass Rückschlüsse auf eine bestimmte Person möglich sind, so der GBA. Versicherte könnten der Speicherung und verschlüsselten Auswertung ihrer Daten aber widersprechen – und zwar ohne Angabe von Gründen.
Alle zwei Jahre werde dann ein Bericht über die Ergebnisse zur Beurteilung der Krebsfrüherkennungsprogramme vom GBA oder einer durch ihn benannten Stelle veröffentlicht. (reh)