Hecken
GBA wehrt erst mal ab bei der EU-Nutzenbewertung
Dem GBA stößt die Ankündigung einer EU-weit einheitlichen Nutzenbewertung sauer auf. Warum, ist nicht ganz klar.
Veröffentlicht:BERLIN. länen der Europäischen Kommission, die Nutzenbewertung für Arzneimittel und Medizinprodukte europaweit zu vereinheitlichen und zentral zu organisieren, erteilt der Vorsitzende des Gemeinsamen Bundesausschusses, Professor Josef Hecken, eine Absage. Das Vorhaben berge die Gefahr, "dass die Versorgungssteuerung von Arzneimitteln mittelbar auf EU-Ebene verlagert wird und die hohe Qualität der Versorgung leidet", ließ Hecken in einer ersten Stellungnahme verlauten.
Warum sich hierzulande die Arzneimittelversorgung verschlechtern sollte, nur weil Bewertungskompetenz teilweise an Brüssel abgegeben wird, geht aus dem Statement jedoch nicht zweifelsfrei hervor. Für Rückfragen war am Donnerstag beim GBA niemand zu erreichen.
Heckens Argumentation: Durch die in Deutschland unter GBA-Ägide praktizierte Bewertung des Zusatznutzens neuer Arzneimittel könnten "spezielle Versorgungsbedarfe und Patientengruppen berücksichtigt werden". Eine europäisch zentralisierte Nutzenbewertung dagegen "würde den sehr heterogenen nationalen Gesundheitssystemen nicht gerecht".
Die darin offensichtlich zum Ausdruck kommende Sorge, die hiesige Zusatznutzen-Bewertung könnte durch eine in ihren Konsequenzen für die sich anschließende Preisbildung schwächere Nutzenbewertung verdrängt werden, ist jedoch nicht zwingend. Ausdrücklich teilte die EU-Kommission anlässlich der Vorstellung ihres Verordnungsentwurfs am Mittwoch mit, die Mitgliedstaaten könnten nichtklinische Nutzen-Aspekte neuer Therapeutika – beispielsweise wirtschaftliche, soziale oder ethische Aspekte – auch in Zukunft ebenso in eigener Hoheit erheben wie den Zusatznutzen.
Wörtlich heißt es in einem Frage-Antwort-Papier der Kommission: "Sie (die Mitgliedstaaten - Anm. d. Red.) werden auch weiterhin den Mehrwert einer Gesundheitstechnologie insgesamt abschätzen und die für ihr jeweiliges Gesundheitssystem relevanten Entscheidungen (z.B. betreffend Preisgestaltung und Erstattung) treffen". (cw)