Positionspapier

GKV-Spitzenverband fordert Bremse für extrabudgetäre Vergütung

Der Verwaltungsrat des Spitzenverbandes fordert Begrenzung der extrabudgetären Vergütung auf ausgewählte Leistungen. Um Reformoptionen in der Folge der Pandemie zu identifizieren, sollte der Sachverständigenrat eingeschaltet werden, heißt es in einem Positionspapier der gesetzlichen Krankenversicherung.

Anno FrickeVon Anno Fricke Veröffentlicht:
Jedem Euro soll nachgehorcht werden – vor allem, wenn es um extrabudgetäre Vergütungen von Vertragsärzten geht, heißt es im Positionspapier des GKV-Spitzenverbands.

Jedem Euro soll nachgehorcht werden – vor allem, wenn es um extrabudgetäre Vergütungen von Vertragsärzten geht, heißt es im Positionspapier des GKV-Spitzenverbands.

© Alex Slobodkin / Getty Images /

Berlin. Eine Reform der Versorgungslandschaft schlägt der GKV-Spitzenverband vor. Es gebe nach wie vor Überkapazitäten. Das Ambulantisierungspotenzial werde nicht ausgeschöpft. Zudem wollen die Krankenkassen ausweislich eines aktuellen „Positionspapiers für die 20. Legislaturperiode“ auch an die ambulante Vergütungssystematik ran.

Der Verband warnt zudem vor einer Aushöhlung des Subsidiaritätsprinzips in der Gestaltung der Versorgung unter dem Vorwand, das 40 Prozent-Ziel in der Sozialversicherung allgemein einhalten zu wollen.

GKV will extrabudgetären Anteil beschneiden

Die Autoren äußern sich auch zur ambulanten Vergütungssystematik. Die Vergütungssystematik mit der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung sollte als Kernelement zur Sicherung von Wirtschaftlichkeit und Qualität beibehalten werden. Leistungen außerhalb der morbiditätsorientierten Gesamtvergütung (MGV) sollten daher auf wenige ausgewählte und besonders zu fördernde Leistungen begrenzt werden.

„Der Ausgabenzuwachs bei extrabudgetär vergüteten Leistungen ist zu bremsen“, heißt es in dem Papier. Der Gesetzgeber solle konkret regeln, wie sich extrabudgetäre Leistungen zurück in die MGV überführen ließen.

Zudem sieht der Spitzenverband weiterhin Handlungsbedarf bei der Kodierqualität. Im Verfahren zur morbiditätsbedingten Anpassung der vertragsärztlichen Gesamtvergütung bedürfe es daher weiterer Regelungen zur Bereinigung von Kodiereffekten bei außergewöhnlichen Anstiegen der Prävalenz von Diagnosen.

Gesundheitsweise sollen Pandemie analysieren

Weit oben in den am Freitag veröffentlichten Positionen schlagen die Autoren des Verbandes vor, den Sachverständigenrat Gesundheit mit einem Gutachten zu den Lehren aus der Pandemie beauftragen. Die Wissenschaftler sollten Wege aufzeigen, wie ambulante und stationäre Versorgung künftig „gut und schnell“ vom Normalbetrieb auf Krisenmodus umgestellt werden könnten. Zudem sollten sie die gesundheitlichen und sozialen Folgen der Pandemiezeit umfassend analysieren.

Die Pandemie habe die Schwächen und Defizite der Versorgung, ihre Reformnotwendigkeiten und Entwicklungstrends wie im Zeitraffer offengelegt, heißt es in dem Papier. Notwendig sei nun, für künftige Krisen Ärzte und Pflegepersonal für die zeitweilige Übernahme intensivmedizinischer Aufgaben zu gewinnen und zu qualifizieren. Zudem müsse der Fachkräftemangel auch an anderen Stellen nachhaltig angegangen werden.

GKV fordert mehr ambulant vor stationär

Der GKV-Spitzenverband weist in diesem Zusammenhang nicht zum ersten Mal auf die rund vier Millionen ambulant-sensitiven Fälle im Jahr hin, die zu stationären Aufnahmen von lediglich einem Tag führten.

Diese Fälle könnten oft auch ambulant versorgt werden, was Personalengpässe in den Kliniken vermeiden hälfe. Dazu sollte der Katalog ambulant erbringbarer Leistungen erweitert werden. Gleiches gelte für die psychiatrische Versorgung.

Im internationalen Vergleich halte Deutschland einen Spitzenplatz bei der Erbringung vollstationärer psychiatrischer Leistungen. In dieselbe Richtung zielt auch die Forderung nach einer umfassenden Reform der Notfallversorgung zur Lenkung der Patientenströme in die jeweils angezeigte Versorgungsebene.

Kassen fühlen sich als Melkkühe

Der Verwaltungsrat erhebt zudem die klare Forderung, die Aufgaben-und Finanzierungsverantwortung „ordnungspolitisch klar“ zuzuweisen. Die Kosten der Digitalisierung des Gesundheitswesens lasteten derzeit zu 100 Prozent auf den Schultern der Beitragszahler, während der Bund sich 51 Prozent der Gematik gesichert habe.

Für die Finanzierung von Gesundheitsprävention sollte nicht nur die GKV verpflichtend herangezogen werden, sondern auch Bund, Länder und Kommunen. Zudem müsse die Finanzierung der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung durch Beitragsgelder zurückgenommen werden.

Auch die pandemiebedingte Finanzierunglücke für das Jahr 2021 in Höhe von 16 Milliarden Euro werde nach dem Willen des Gesetzgebers zu zwei Dritteln von den Beitragszahlern finanziert. Dafür die Rücklagen der Kassen einzufordern, sei ein Tabubruch gewesen.

Exekutive Eingriffe stoppen

Zur Stabilisierung des Beitragssatzniveaus der Sozialversicherung bei höchstens 40 Prozent der Bruttolöhne, müsse der Bund den krisenbedingt erhöhten Finanzbedarf des Gesundheitsfonds im kommenden Jahr mit voraussichtlich 18 Milliarden Euro ausgleichen. Die Finanzautonomie der Selbstverwaltung sollte durch diese Beiträge nicht in Gefahr geraten dürfen: „Der Trend zu exekutiven Eingriffen in die Aufgabenwahrnehmung der GKV ist zu stoppen“, lautet die Forderung des Spitzenverbandes.

Derzeit kompensierten die Beitragszahler das unzureichende Engagement von Bund und Ländern beim Bevölkerungsschutz, bei den Krankenhausinvestitionen, den versicherungsfremden Leistungen und den Krankenversicherungsbeiträgen für Bezieher von Arbeitslosengeld II („Hartz vier“).

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