Positionspapier des Spitzenverbands
GKV formuliert 12 Punkte für eine Klinikreform
Überkapazitäten bei Krankenhäusern abbauen, um Qualität zu sichern. Diese Forderung richtet der GKV-Verwaltungsrat an die Politik. In 12 Punkten sind die Vorschläge für neue Strukturen der Krankenhausversorgung formuliert.
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Der Verwaltungsrat des GKV-Spitzenverbands hat sich für die Gliederung der Krankenhausversorgung in Schwerpunktzentren und eine gesicherte ländliche Basisversorgung ausgesprochen.
© picture alliance / Michael Kappe
Berlin. Eine Aufteilung der Krankenhauslandschaft in Schwerpunktzentren und eine gesicherte ländliche Basisversorgung fordert der Verwaltungsrat des GKV-Spitzenverbandes. „Die letzten Monate haben gezeigt, dass für eine dauerhaft hohe und bezahlbare Versorgungsqualität nachhaltige Strukturreformen anstehen“, sagten die Vorsitzenden des Verwaltungsrats Volker Hansen (Arbeitgeber) und Uwe Klemens (Arbeitnehmer).
In einem am Mittwoch beschlossenen Positionspapier fordern die Verwaltungsräte, die Strukturen der Krankenhausversorgung neu auszurichten. „Das Ergebnis der gegenwärtigen Krankenhausplanung ist weder qualitativ noch strukturell überzeugend“, heißt es in einem der zwölf Punkte des Papiers.
Länder handlungsunfähig
Überkapazitäten führten nicht nur zu unnötigen Krankenhausaufenthalten und somit vermeidbaren Kosten, sondern verschärften auch die Engpässe beim Pflegepersonal. Da die „autonomen Entscheidungen“ der Krankenhausträger eigentums-, wettbewerbs- und kartellrechtlich geschützt seien, seien „planerische Durchgriffe der Länder zur Konzentration der Krankenhauskapazitäten rechtlich quasi nicht durchsetzbar“.
Gleichwohl dürfe nicht ignoriert werden, dass ein „einfaches ländliches Krankenhaus“ andere Aufgaben als ein universitärer Maximalversorger. Neue Möglichkeiten, Änderungen herbeizuführen, böten aber der Strukturfonds und Strukturvorgaben in Anlehnung an das gestufte Notfallkonzept des Gemeinsamen Bundesausschuss (GBA).
An diesen 12 Punkten möchte die GKV ansetzen
- Aus der Corona-Pandemie lernen
- Potenziale der Digitalisierung heben
- Krankenhausstrukturen zukunftsweisend gestalten
- Versorgung auf dem Lande sichern
- Vergütungssystem weiter entwickeln
- Pflegesituation verbessern
- Mindestanforderungen der Qualitätssicherung konsequent umsetzen
- GKV-Ausgaben klar abgrenzen
- Korrektes Abrechnen durchsetzen
- Ambulantes Potenzial nutzen
- Ambulante Psychiatrie bedarfsgerechter gestalten
- Notfallversorgung umfassend reformieren
Erst im September hatte Gesundheitsminister Jens Spahn bei einer Veranstaltung der Deutschen Krankenhausgesellschaft betont, das Land sei „weit von bedarfsgerechten Krankenhausstrukturen entfernt“.
Notfallversorgung mit den KVen
Mit dem Positionspapier dringen die Verwaltungsräte auch darauf, die Notfallversorgung umfassend zu reformieren. Die Gesetzgebung dazu ist bereits Anfang des Jahres gestartet, liegt seither aber weitgehend auf Eis. Die GKV-Verwaltungsräte setzen in diesem Punkt demnach weitgehend auf das bisher bekannte Konzept des Bundesgesundheitsministeriums.
An einer Auswahl von Krankenhäusern sollen Bereitschaftspraxen der Kassenärztlichen Vereinigungen und die Notfallambulanzen der Krankenhäuser die Patienten gemeinsam in die richtige Versorgungsebene steuern. Der GBA solle Standorte und qualitative Anforderungen für diese Notdienstpraxen definieren. Die KVen sollten die Funktionsfähigkeit der Praxen sicherstellen
DKG: Vorwürfe „absolut inakzeptabel“
In einer ersten Reaktion beklagte die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG), der GKV-Spitzenverband wolle die Arbeit der Krankenhäuser schlecht reden. Und das in einer Situation, in der das deutsche Krankenhauswesen weltweit für seine Leistungen in der Pandemie anerkannt werde. „Gerade die flächendeckende stationäre Versorgung hat maßgeblich dazu beigetragen, dass wir bis dato so gut durch die Krise gekommen sind“, heißt es in einer am Mittwochnachmittag verbreiteten Stellungnahme der DKG zu den Punkten des GKV-Spitzenverbands. Vorwürfe, die Krankenhäuser hätten planlos zu hohe Intensivkapazitäten aufgebaut, seien „absolut inakzeptabel“. (af)
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