Bayern

Gericht bittet die AOK zur Kasse

Gute Nachrichten für den BHÄV: Die AOK Bayern muss Hausärzten zwei Millionen Euro zurückzahlen. Gestritten hatten die Ärzte dafür seit Wochen.

Von Jürgen Stoschek Veröffentlicht:

MÜNCHEN. Die AOK Bayern wird dem Bayerischen Hausärzteverband (BHÄV), wie bereits kurz berichtet, rund zwei Millionen Euro überweisen, die sie als Rückforderung aus möglicherweise fehlerhaften Abrechnungen bei rund 1800 Hausärzten im Freistaat einbehalten hatte.

In einer Eilentscheidung hatte das Sozialgericht München am Montag die AOK verpflichtet, die im Rahmen der im Januar fälligen Abschlagszahlung einbehaltenen Honorare in Höhe von rund zwei Millionen Euro an den BHÄV zu zahlen, damit dieser das Geld an die betroffenen Hausärzte weiterleiten kann.

Außerdem hat das Sozialgericht die AOK aufgefordert, die Abschlagszahlungen für Februar und März in Höhe der in Rechnung gestellten Beträge ebenfalls auszuzahlen.

Angebliche Falschabrechnung

Hintergrund der Auseinandersetzung sind Forderungen der AOK Bayern in Höhe von insgesamt 12,5 Millionen Euro, die sie im Dezember gegenüber rund 2700 Hausärzten in Bayern wegen angeblicher Falschabrechnung im Zusammenhang mit der Arzneimitteltherapieoptimierung (AMTHO) im HzV-Vertrag geltend gemacht hatte.

Die AOK hatte daraufhin die monatlichen Abschlagszahlungen gekürzt.

Das Sozialgericht hat nun entschieden, dass die Rückforderung der AOK nicht mit den monatlichen Abschlagszahlungen, sondern nur mit den Schlusszahlungen am Ende eines Quartals verrechnet werden darf.

"Die AOK Bayern vertritt dazu eine andere Rechtsauffassung", erklärte ein Sprecher der Kasse. Man werde die Honorarabschlagszahlungen jetzt ohne Verrechnung an den BHÄV überweisen und nach Prüfung des Beschlusses des Sozialgerichts über das weitere Vorgehen beraten.

BHÄV: Wollen keinen Streit

Mit seiner Eilentscheidung sei das Gericht der Rechtsauffassung des BHÄV gefolgt, wonach die von der AOK Bayern "eigenmächtig und ohne Abstimmung mit dem Bayerischen Hausärzteverband als Vertragspartner durchgeführte sachlich-rechnerische Berichtigung rechtswidrig ist", erklärte der Hausärzteverband.

Das Gericht habe zudem Zweifel geäußert, ob die von der AOK Bayern angemeldeten Korrekturen inhaltlich korrekt sind, so der BHÄV.

Zugleich betonte BHÄV-Vorsitzender Dr. Dieter Geis, der Hausärzteverband wolle keinen Streit, sondern eine vertragspartnerschaftliche Lösung für einen AOK-Hausarztvertrag als Alternative zur Regelversorgung.

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