Therapeuten warnen
Gespräche nicht gut geschützt
BERLIN. Die Psychotherapeuten haben die Bundesregierung aufgefordert, ihre Gespräche mit Patienten bei der Reform des Bundeskriminalamtsgesetzes (BKA-Gesetz) besser zu schützen. "Der Gesetzentwurf hat noch gravierende Lücken", stellt der Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer, Dietrich Munz, am Montag in Berlin anlässlich der Beratung des Gesetzes im Innenausschuss des Bundestages fest. "Die Gespräche mit Psychotherapeuten gehören zum Kernbereich privater Lebensführung, der absolut zu schützen ist und bei dem staatliche Überwachung unzulässig ist."
Anders als Gespräche von Geistlichen, Strafverteidigern, Abgeordneten, Rechtsanwälten und Kammerrechtsbeiständen seien die anderer Berufsgeheimnisträger wie Psychotherapeuten nicht ausreichend geschützt. Damit werde die Offenheit des Therapie-Gesprächs gefährdet, erläuterte die Kammer. Alle Patienten müssten die Möglichkeit haben, sich jederzeit an einen Psychotherapeuten wenden zu können. "Dies gilt insbesondere auch für psychisch kranke, potenzielle Gewalttäter, auf die noch therapeutisch Einfluss genommen werden könnte", hieß es in einer Stellungnahme.
Das BKA-Gesetz soll bereits am Donnerstag im Bundestag verabschiedet werden. (dpa)