KBV-Parität
Gröhe macht ernst
Drei Mal hat die KBV-VV gegen die Parität gestimmt und somit ein Gesetz nicht umgesetzt - jetzt hat das Gesundheitsministerium die Faxen dicke: Als Aufsichtsbehörde wird es deshalb die Satzung der KBV von Amts wegen ändern.
Veröffentlicht:BERLIN. Das Gesundheitsministerium greift erstmals in seiner Funktion als Rechtsaufsichtsbehörde in die Satzung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung ein.
Ein dementsprechendes Schreiben sei bei der KBV eingegangen und werde intern beraten, hat KBV-Sprecher Dr. Roland Stahl auf Anfrage der "Ärzte Zeitung" bestätigt (wie kurz berichtet). Stand Dienstag werde die KBV dazu nicht Stellung nehmen.
Das Ministerium hat die Ersatzvornahme auf Anfrage der "Ärzte Zeitung" offiziell bestätigt. Nachdem die KBV alle ihr gesetzten Fristen habe verstreichen lassen, habe es keine andere Möglichkeit mehr gegeben.
Die Vertreterversammlung (VV) der KBV muss nun auf Geheiß der Rechtsaufsicht bei gemeinsamen Entscheidungen von Haus- und Fachärzten Parität herstellen. Bislang haben die fachärztlichen Vertreter ein Übergewicht in dem Gremium.
Die VV hatte drei Mal - am 18. September, 30. Oktober und 4. Dezember - gegen die Vorgabe aus dem Versorgungsstärkungsgesetz gestimmt, die in den Paragrafen 79 SGB V eingeflossen ist.
KBV-Beschluss nochmal abzustimmen
Das Gesundheitsministerium hatte die Vorstände der KBV, Dr. Andreas Gassen und Regina Feldmann, sowie den VV-Vorsitzenden Dipl.-Psych. Hans-Jochen Weidhaas bereits mit Schreiben vom 4. November darüber informiert, dass das Ministerium im Falle einer Ablehnung in der Sitzung am 4. Dezember eine Satzungsänderung ersatzweise vornehmen werde und auch darüber, wie es sich eine Ersatzvornahme vorstellt: "…die Satzungsregelung wird dann eine Festlegung der Stimmgewichtung für jedes Mitglied einmalig pro Amtsperiode auf der Grundlage der Gesamtmitgliederzahl und der aktuellen Stimmverteilung der beiden Versorgungsbereiche in der VV vorsehen", hatte Staatssekretär Lutz Stroppe mitgeteilt. So soll es nun auch kommen, hat das Ministerium bestätigt.
Abgestimmt hatten die Delegierten am 4. Dezember tatsächlich über einen Satzungsentwurf des KBV-Vorstands. Er sah vor, Parität durch Stimmengewichtung vor jeder einzelnen gemeinsamen Abstimmung herzustellen. Erst im Verlauf des Stimmvorgangs hatte Weidhaas auf die vom Ministerium eingebrachte Alternative aufmerksam gemacht.
Eine Mehrheit der Delegierten wandte daraufhin ein, nichts davon zu wissen. Man beschloss, in der nächsten Vertreterversammlung im März über die BMG-Variante abzustimmen.
Zumindest dem Vorstand und der Spitze der Vertreterversammlung muss der Vorschlag des Ministeriums bereits seit dem 10. September aus einem Schreiben des BMG bekannt gewesen sein.
Offiziell bekannt gemacht wird die Ersatzvornahme im Deutschen Ärzteblatt, dem Amtsblatt von Bundesärztekammer und Kassenärztlicher Bundesvereinigung.