Immobilien-Schlamassel
Gröhe schickt KBV Expertise ins Haus
Ein Beauftragter der Bundesregierung soll die KBV aus dem Immobilien-Schlamassel holen, in den ehemalige Funktionäre sie hineingeritten haben. Die Rechnung zahlt die KBV selbst.
Veröffentlicht:BERLIN. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) wird ihre umstrittenen Immobiliengeschäfte nicht selbstständig aufarbeiten dürfen. Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) stellt den beiden Vorständen Dr. Andreas Gassen und Regina Feldmann dafür einen Beauftragten zur Seite.
Bisher ist dazu bekannt, dass Rechtsanwalt André Große Vorholt von der international tätigen Kanzlei Luther die nötigen Vollmachten erhalten soll, um die Abwicklung der rechtlich umstrittenen Immobiliengesellschaft APO-KG vorzunehmen. Die Kosten dafür, so hat das Ministerium der "Ärzte Zeitung" bestätigt, habe die KBV zu tragen.
Offenbar waren die KBV-Spitzen nicht allzu unglücklich über die Einmischung von oben. Das Ministerium spricht jedenfalls von einer "einvernehmlichen" Übereinkunft mit der zu beaufsichtigenden Körperschaft. Aufgabe des Beauftragten soll sein, die notwendigen Schritte zur Abwicklung der Apo-KG zu prüfen und zu ergreifen, um Rechtsverletzungen zu beheben und den rechtmäßigen Zustand wieder herzustellen.
Ein wie das Ministerium durchblicken lässt unrechtmäßiger Zustand ist in der Folge des Umzugs der Kassenärztlichen Bundesvereinigung nach Berlin eingetreten. Die damals Verantwortlichen begannen ein großes Rad mit Immobiliengeschäften zu drehen. Die dazu gemeinsam mit der Apotheker- und Ärztebank gegründete Gesellschaft - APO KG - musste aber seither von der KBV mit so genannten Mieterdarlehen gestützt werden. Stand Januar betrug die Höhe des Darlehens 57,3 Millionen Euro.
Die KBV hat Ende 2010 94,9 Prozent der Anteile der APO-KG übernommen. DieRegierung vermisst allerdings einen Beschluss der Vertreterversammlung dazu. Auch dass die APO-KG Immobilien für Dritte hat bauen lassen, die also nicht von der KBV selbst genutzt werden, hat man wohl versäumt der Aufsicht mitzuteilen. Ob der Erwerb der Anteile der APO-KG von der KBV steuerlich sauber behandelt wurde, scheint nach einer Regierungsantwort auf eine Anfrage der Grünen vom Februar ebenfalls nicht abschließend geklärt.
Die KBV selbst musste in der Folge einer Sonderprüfung einräumen, dass gewichtige Gründe dafür sprächen, dass sie mit dem Erwerb fast aller Anteile an der APO-KG gegen die für sie geltenden haushaltsrechtlichen Regeln verstoßen habe.
Ein weiteres Gutachten hat dann im November 2015 festgestellt, dass es gute Gründe dafür gebe, dass der Erwerb der Beteiligung an der Immobiliengesellschaft wegen der fehlenden aufsichtsrechtlichen Genehmigung "schwebend unwirksam" sei und mit den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit nicht vereinbar war.
Aus dieser Gemengelage soll der Beauftragte, den die Verantwortlichen in der KBV nicht als "Staatskommissar" bezeichnet hören wollen, die KBV wieder auf rechtlich trittsicherens Terrain zurückführen.