Kommentar
Großer Erfolg für Behinderte
Manchmal sind es erst formale Regeln, die Inhalten zum Durchbruch verhelfen. Menschen mit Behinderung können ein Lied davon singen. Über Jahre sind sie von einem Sozialträger zum nächsten geschickt worden, wenn sie Hilfen beantragt haben.
Daher hat der Gesetzgeber bestimmt, dass ein solcher Antrag nur einmal weitergeleitet werden darf.
Angesichts des Wirrwarrs in der Behindertenhilfe sind die Sozialträger überfordert, und so haben sie die gesetzliche Regel so gut sie konnten ignoriert.
Nun treten ihnen Gerichte wie das Landessozialgericht Mainz auf die Füße: Spätestens der zweite Träger muss entscheiden. Wirklich zufriedenstellend ist diese Lösung aber nicht. Denn sie führt dazu, dass Behörden über Hilfen entscheiden müssen, für die sie gar nicht zuständig sind.
Es wäre besser, der Gesetzgeber würde die Entscheidung über die Behindertenhilfen an einer Stelle bündeln.
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