Großes Finale für das Landärztegesetz
Jetzt wird es ernst: Das Versorgungsgesetz geht in die letzte Runde. Am Donnerstag wird der Bundestag das Paragrafenwerk absegnen - aber die Länder können danach immer noch ein Veto einlegen.
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Landarzt auf Hausbesuch: Setzt das Gesetz die richtigen Anreize, um Ärzte aufs Land zu locken?
© Klaus Rose
BERLIN. Bis zur letzten Sekunde wurde am "Gesetz zur Verbesserung der Versorgungsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung" gefeilt.
Am Donnerstag wird das inzwischen als "Versorgungsstrukturgesetz" bekannte Gesetz im Bundestag abschließend beraten. In Kraft treten soll das Gesetz zum 1. Januar 2012.
Wesentliche Teile des Gesetzes werden allerdings erst 2013 oder noch später schrittweise umgesetzt werden können. Gründe sind die Aufträge an die Selbstverwaltung, die Vorgaben des Gesetzes in Regeln für die Praxis aufzuarbeiten.
Neue Ärzte braucht das Land
Übergeordnetes Ziel des Gesetzes ist es, Ärzte aufs Land zu locken, dorthin, wo sich bereits heute Versorgungsmängel abzeichnen. Herausgekommen ist aber auch ein kleinteiliges, in die feinen Verästelungen des Gesundheitswesens eingreifendes Paragrafenwerk.
Von der Ärztevergütung über die Einrichtung neuer Versorgungssektoren bis hin zu Schutzmechanismen für Versicherte von Kassen, die Pleite gehen, reicht das Instrumentarium, mit dem die Versorgung zukunftsfest gemacht werden soll.
Selbst weiche Faktoren wie die bessere Vereinbarkeit von Familie und Arztberuf hat die schwarz-gelbe Koalition in ihrem Gesetz bedacht.
Montgomery: Viele Probleme ungelöst
Trotz dieser für Ärzte eher positiven Inhalte, ist die Bundesärztekammer (BÄK) nur mäßig zufrieden. Das Gesetz sei zwar in Teilen geeignet, mehr Ärzte zu einer Tätigkeit in strukturschwachen Gebieten zu motivieren und die Versorgungsbereiche besser zu verzahnen, meldete sich BÄK-Präsident Frank Ulrich Montgomery am Mittwoch zu Wort.
"Gelöst sind die Probleme damit noch lange nicht. Es wurde die Grundlage geschaffen, auf der Bund und Länder bei kommenden Reformen aufbauen können - nicht mehr und nicht weniger", so Montgomery.
Positiv bewertet Montgomery hingegen die mit dem Gesetz vorgesehenen monetären und nicht-monetären Anreize für eine Niederlassung in einem unterversorgten Bezirk.
Länder rebellieren
Für Ärzte, die sich dort niederlassen, sollen die Honorarabschläge bei Mengenüberschreitungen entfallen. Die Regierung rechnet dafür mit jährlichen Mehrausgaben von knapp unter 200 Millionen Euro.
KVen und Krankenkassen erhalten die Möglichkeit, Strukturfonds einzurichten, aus denen sie "flexibel und ungebunden" Niederlassungen fördern können. Das soll weitere 25 Millionen Euro im Jahr kosten.
Ganz über die Ziellinie ist das Gesetz nach der Abstimmung im Bundestag noch nicht. Am 16. Dezember gibt der Bundesrat sein Votum dazu ab.
Die Länder hatten vor allem die ambulante spezialfachärztliche Versorgung ohne Mengenbegrenzung kritisiert. Das Gesetz bedarf zwar keiner Zustimmung durch die Länderkammer.
Sie könnte jedoch den Vermittlungsausschuss anrufen. Dann käme es zu deutlichen zeitlichen Verzögerungen.
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