Bayern
Grünes Licht für neuen HzV-Vertrag
MÜNCHEN. Der Schiedsspruch für einen neuen Vertrag zur Hausarztzentrierten Versorgung (HzV) zwischen dem Bayerischen Hausärzteverband (BHÄV) und der AOK ist vom Bayerischen Gesundheitsministerium nicht beanstandet worden, teilt der BHÄV mit.
Damit könne der Vertrag zum 1. April in Kraft treten. Detailinformationen sollen den Hausärzten bis zum 12. März zugehen.
Die AOK Bayern hatte Ende Januar in einer Stellungnahme an das Gesundheitsministerium darauf hingewiesen, dass der Schiedsspruch vom 19. Dezember 2014 nach ihrer Ansicht zu beanstanden sei, denn dieser sei rechtswidrig und nicht umsetzbar.
Dieser Auffassung ist das Ministerium nach Darstellung des BHÄV nicht gefolgt. Der Schiedsspruch gebe keinerlei Anlass für eine Beanstandung durch die Rechtsaufsicht, hieß es.
Die AOK hatte seinerzeit eine Klage beim Sozialgericht München nicht ausgeschlossen. (sto)